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Infoveranstaltung in der Meyer Werft | Ausbildungsberufe | Prüfung

Neue Prüfung beim Beruf Mechatroniker/in

09.11.2011 Ι Bei einer Informationsveranstaltung zur neuen gestreckten Abschlussprüfung (GAP) beim Beruf Mechatroniker/Mechatronikerin kamen diese Woche Ausbilder, Prüfer, Ausbildungsleitung und der verantwortliche Betriebsrat Günter Geerdes der Meyer Werft in Papenburg zusammen.

Frank Gerdes vom IG Metall Vorstand Präsentierte die neue Verordnung und erklärte die Änderungen in der neuen Verordnung. Im Anschluss wurden alle Neuerungen diskutiert.

 

Im Zentrum der Diskussion standen unter Anderem, dass Durchführen eines größeren betrieblichen Auftrags von mehreren Prüflingen verschiedener Berufe gleichzeitig und die Ausbildungsgestaltung (Lernprozessbegleitung in den Fachabteilungen) die eine Prüfungsvorbereitung für den betrieblichen Auftrag im Teil 2 der GAP überflüssig werden lässt.

 

In einem ersten Schritt wurden in der Verordnung der Teil 1 und der Teil 2 der GAP der industriellen Elektroberufe übernommen. In den nächsten drei Jahren wird nun eine komplette Neuordnung des Berufes angestrebt.

Im Ausbildungsrahmenplan gab es zwar jetzt schon einige kleine Änderungen (Anlage unten), dadurch sind aber keine Inhalte weggefallen sondern die Formulierungen nur geringfügig verallgemeinert wurden (ähnlich der Formulierungen der aktuellen industriellen Metall- und Elektroberufe).

 

Eine wesentliche Änderung ist in der neuen Verordnung der Wegfall der bisherigen Zwischenprüfung. Hier werden nun im neuen Teil 1 der Abschlussprüfung - vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres - Endqualifikationen schon zeitnah abgeholt und gehen mit 40 Prozent in die Endbewertung ein.

 

Die Änderungen, die nur für Vertragsverhältnisse ab den 01.08.2011 gelten, sind in der Verordnung (unten in der Anlage) Markiert und erläutert.

 

Es ist nun die Aufgabe der PAL in Stuttgart zeitnah mit der Erarbeitung von Prüfungen zu beginnen, damit pünktlich im Frühjahr 2013 die ersten Prüfungen zum Teil 1 durchgeführt werden können.

 

Des Weiteren wird es im Teil 2 neu nun ein Variantenmodell geben. Der Betrieb wählt hier im Prüfungsbereich "Arbeitsauftrag" entweder einen betriebstypischen internen oder externen Kundenauftrag (wie bisher) oder eine von der PAL vorgegebene Prüfung (neue Prüfungsform in dem Beruf) aus. Hierbei haben Betriebsräte nach §§96-98 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht.

 

In den Anlagen findet ihr auch den Abschlussbericht einer BIBB Studie die hierzu im Vorfeld gelaufen ist.

 

Ein Erfolg den wir als Gewerkschaften bei dieser Verordnung erzielt haben ist die Beibehaltung der dreieinhalbjährigen Ausbildungszeit. Diese wird aktuell bei allen Berufen vom Wirtschaftsministerium und dem DIHK in Frage gestellt und soll nach deren Willen bei allen zukünftigen Änderungen in den 3,5-jährigen Berufen generell auf drei Jahre verkürzt werden. Eine Bildungspolitik die viele Kammern vor Ort anders sehen, aber sich offensichtlich nicht getrauen, ihren Spitzenverband in Berlin über den Willen der Betriebe vor mal zu informieren.

 

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Timo Gayer Ι 02.09.2013
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