BBaktuell im Gespräch
Bundesweite Prüfungsaufgaben für Fachpraktiker geplant
Warum ist es für die IG Metall wichtig in den Gremien der Prüfungsaufgabenerstellung mitzuarbeiten?
Für uns ist die PAL ein strategischer Kooperationspartner, um die Qualität im Prüfungswesen zu sichern und zu gestalten. Wir sind mit ca. 150 ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen in den Ausschüssen zur Aufgabenerstellung vertreten, die von uns hierfür benannt werden. Zusammen mit anderen gewerkschaftlichen Vertreter/innen besetzen wir über 1/3 aller Sitze. Darüber hinaus nimmt die IG Metall ihre Mitgestaltungsverantwortung im Hauptausschuss der PAL wahr und beeinflusst hier die Arbeitsbedingungen unserer ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen aber auch weitreichende Entscheidungen im Rahmen der Prüfungsaufgabenerstellung. Wir haben die wichtigsten Informationen für Euch auch HIER zusammengefasst
Grundsätzlich sind für mich aber drei wichtigsten Aspekte folgende:
- Gesetzliche, gesellschaftliche und satzungsgemäße Verantwortung. D.h., die Gewerkschaften haben nach § 40 (3) BBiG die Verantwortung, die Arbeitnehmervertreter/innen in Prüfungsausschüssen und davon abgeleitet auch in Erstellungsausschüssen zu besetzen. Drüber hinaus besagt die Satzung der IG Metall im § 2 (5): Aufgaben und Ziele der IG Metall sind insbesondere... Mitbestimmung in der gesamten Berufsbildung einschließlich des Schul-
und Hochschulwesens.
- Ordnungsarbeit aus einem Guss. Darunter verstehe ich, dass wir die Ausbildungsordnungen und deren Umsetzung für "unsere" Berufe ebenso mitgestalten wie die damit verbundenen Abschlussprüfungen. Wir schließen damit eine Lücke zwischen Ordnungsarbeit und der Arbeit der Prüfer vor Ort.
Als Arbeitnehmervertretung haben wir ein Verständnis von Prüfungsqualität, welche die berufliche Handlung in den Mittelpunkt stellt. Hierfür bedarf es eventuell mehr qualitative Fragestellungen als geschlossene Multiple-Choice Fragen.
- Verantwortung für eine hochwertige duale Ausbildung. Ob wir es uns eingestehen oder nicht, aber Prüfungen haben eine erhebliche Rückwirkung auf die betriebliche Ausbildung. Nicht ohne Grund heißt es "Die Prüfungsordnung ist der heimliche Ausbildungsrahmenplan ". Wenn wir die Aufgabenentwicklung zu stark aus ökonomischen Perspektiven betrachten und die Prüfung kleinteilig Sequenzieren, befürchte ich, dass sich dies entsprechend auf ganzheitliche Ausbildungskonzepte auswirkt.
Die PAL beabsichtigt zukünftig für Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung Prüfungsaufgaben zu entwickeln. Was ist genau geplant, welche Berufe sind betroffen?
Es ist für den Verantwortungsbereich der IG Metall ein Novum. Wir wurden aktuell gebeten, ExpertInnen für den Fachpraktiker/-in für Zerspanungsmechanik Drehen und Fräsen zu benennen. Wenn sich also Kolleginnen und Kollegen für diese Aufgabe interessieren, sollen Sie sich gerne bei mir melden (siehe rechts).
Da sich erkennen lässt, dass die PAL inhaltlich expandiert, erwarte ich, dass wir zukünftig in allen Prüfungsbereichen im gewerkschaftlich-technischen Bereich mit der PAL zu tun bekommen werden. Ein Beispiel hierfür: Ursprünglich ist die PAL eine Einrichtung der IHKs und unterstütze auch die Auslandshandelskammern im Prüfungsgeschehen. Seit einiger Zeit können wir beobachten, dass die PAL auch Aufträge für Leit-Kammern und Handwerkskammern übernimmt. Der Vorstoß in Richtung Regelungen nach § 66 BBiG ist hier ein durchaus logischer Schritt. Zumindest für die Bereiche, in denen es eine Musterregelung als Empfehlung des Hauptausschusses beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB Hauptausschuss) gibt.
Bisher werden die Prüfungsaufgaben örtlich von den Prüfungsausschüssen entwickelt. Was spricht für bundesweite Prüfungsaufgaben für Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung?
Kurzgesagt Aspekte von Qualität, Objektivität sowie von Wirtschaftlichkeit, aber auch letztendlich eine gesteigerte Flexibilität der Fachkräfte. Der Punkt Wirtschaftlichkeit ist für mich nicht entscheidend aber die Qualitätsaspekte sind nicht von der Hand zu weisen.
Ich möchte dabei in keiner Weise die Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen in den regionalen Prüfungsausschüssen diskreditieren. Sie leisten seit Jahrzehnten eine herausragende Arbeit.
Überregional erstellte Aufgaben haben jedoch den Vorteil, dass sie in einen Qualitätsmanagementprozess eingebettet sind, wir unsere Kolleginnen und Kollegen in den Ausschüssen konkret ansprechen und ggf. betreuen können und die Prüfung bundesweit vergleichbar ist. Die Rückwirkung von Prüfung auf Ausbildung habe ich ja bereits angesprochen.
Örtliche Regelungen können sehr unterschiedlich sein, wie sollen da bundesweite Prüfungsaufgaben umgesetzt werden?
Das ist genau die richtige Frage! Die Antwortet lautet: gar nicht.
Es ist mehr als Angebot zu verstehen. Die Kammern können diese Aufgabensätze übernehmen, sie müssen es aber nicht. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Verantwortlichen in der PAL einen solchen Schritt nicht wagen würden, wenn sie sich nicht sicher wären, dass ein Großteil der Kammern ihr Angebot wahrnehmen wird.
Es ist auch noch mal zusätzlich ein Aufruf an die Bildungsausschüsse der Kammern, die hier geltenden BIBB Hauptauschussempfehlungen 1:1 zu übernehmen.
Sind die Prüfer davon überzeugt?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Erfahrungsgemäß haben wir sehr engagierte Ausschüsse, die nur ungern diese Aufgabe abgeben werden. Andererseits haben wir auch immer Ausschüsse, die sich darüber freuen, stärkere Orientierungshilfen (in dem Fall die kompletten Aufgaben) zu erhalten und nicht mehr ganz so stark in das Ehrenamt eingebunden zu sein. Denn neben Beruf uns anderen Verpflichtungen, können sich diese Zeiten doch schnell summieren und es soll ja auch noch Zeit für privates und Familie bleiben.
Was sollten die Berufsbildungsausschüsse nun konkret tun?
Wenn es vor Ort eine entsprechende Ausbildungsordnung gibt, muss kontrolliert werden, ob diese der Empfehlung des BIBBs entspricht. Sollte dem der Fall sein ist alles in Ordnung und der nächste Tagesordnungspunkt kann angegangen werden. Wenn nicht, ist meines Erachtens dringen mit der zuständigen Kammer zu klären, ob sie Plant die Aufgabensätze der PAL zu übernehmen. Sich auf die Kammer zu verlassen ist mir in diesem Fall nicht ausreichend.
Final gibt es zwei Möglichkeiten. Der BBA muss verhindern, dass die Aufgaben übernommen werden oder - und dies wäre im Sinne aller Beteiligter - der BBA muss die Ausbildungsordnung für den Beruf aufgreifen und nach der BIBB-Hauptausschussempfehlung abändern.
Bei der Erstellung der BIBB Musterregelungen waren viele Praktiker aus unterschiedlichen bundesländern aus Bildungseinrichtungen und Betrieben beteiligt. Eine Leitlinie war hier, noch einen beschäftigungsfähigen Abschluss für Jugendliche mit einer Lernbehinderung zu erstellen. Wollen doch diese nach ihren Abschluss auch flexibel auf dem Arbeitsmarkt agieren und nicht immer an den Aktionsradius ihrer regionalen Kammer gebunden sein. Das BIBB ist damals ja auch geschaffen worden um die Vorgaben für eine privatwirtschaftliche Seite der Ausbildung zu machen. Zentrale und steuerfinanzierte Gremien aus Praktikern sollen uns vor Ort mit Ihren Entwürfen Zeit und Geld sparen bei Rechtsverordnungen und Richtlinien. Sonst machen diese keinen Sinn, wenn alles wieder erneut diskutiert und auf die "Waagschale" gelegt wird. Im Sinne der betroffenen jungen Menschen sind regional abweichende Regelungen unter dem Aspekt der Vergleichbarkeit von Abschlüssen nicht hilfreich.
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Für Dich kann dies die Chance sein, aktiv die Gestaltung der Abschlussprüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung mitzuprägen, Dich mit Kolleginnen und Kollegen aus dem ganzen Land auszutauschen und die Interessen Deiner Gewerkschaft, sowie die Kultur Deines eigenen Prüfungsausschusses und Deines Betriebes in den Erstellungsausschuss mit einzubringen.
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