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Infodienst BerufsBildung Aktuell | September 2018

Novellierung des BBiGs

28.09.2018 Ι Die BBiG-Reform ist im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung mit einem festen Fahrplan vereinbart: "Im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) werden wir eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern. Das Gesetz soll bis zum 1. August 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. In diesem Rahmen wollen wir die Modernisierung der Ausbildungs- und Aufstiegsordnungen u. a. im Hinblick auf eine digitale Ausbildungsstrategie sowie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen erreichen."

Diesem Fahrplan folgend, werden wir bereits in wenigen Tagen mit einem ersten Referentenentwurf des Gesetzes rechnen dürfen. Hier wird dann auch hoffentlich deutlicher, was die Regierung unter "Modernisierung" und "Verbesserung" versteht. Für die IG Metall ist klar, beides muss sich an der Qualität der Ausbildung, den Ausbildungsbedingungen unserer jungen Kolleginnen und Kollegen und deren Entwicklungsperspektiven bemessen lassen. Heute wie vor 12 Jahren (bei der letzten Gesetzesnovelle) gilt: Reform ist, wenn es besser wird!

 

Mit den Perspektiven aus der Praxis, der Wissenschaft und der politischen Verantwortung will Berufsbildung Aktuell eine eigene Vorstellung eines arbeitnehmerorientierten, zukunftsfähigen Berufsbildungsgesetzes skizzieren, das die Entwicklungschancen der Menschen in den Mittelpunkt rückt und die Akteure der beruflichen Bildung stärkt.

 

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