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Reform des Berufsbildungsgesetzes

Optimierung und zukunftsorientierte Gestaltung sind möglich

11.09.2018 Ι Mit der BBiG-Novelle will die Bundesregierung nach eigener Aussage die wichtigsten Trends seit der letzten Novelle aufnehmen, gesetzlich stärken und so die berufliche Bildung fit und attraktiv für die nächsten Jahre aufstellen. Die Gewerkschaften haben dazu ein paar Vorschläge.

Dazu später mehr. Sehen wir uns erst noch einmal genauer an, was sich die Bundesregierung vorstellt:

 

Die Evaluierung des BBiG hat aus eigener Sicht ergeben, dass es sich bewährt hat und grundlegenden systemischen Änderungen nicht festgestellt werden konnten - da würden die Gewerkschaften schon einmal widersprechen. "Nichtsdestotrotz sind Optimierungen und zukunftsorientierte Gestaltungen zur Stärkung der beruflichen Bildung möglich. Dazu will die Bundesregierung neben der bereits im Koalitionsvertrag festgelegten "ausbalancierten und unbürokratischen" Mindestausbildungsvergütung weitere Schwerpunkte setzen:

  • transparente Fortbildungsstufen verankern und
  • ein Entbürokratisierungs- und Modernisierungspaket schnüren.

 

Die Bundesregierung strebt dabei nach eigener Aussage eine "ausgewogene und zukunftsorientierte Novelle" an, die jungen Menschen für eine duale Berufsausbildung oder Fortbildung gewinnen und gleichermaßen Unternehmen im dualen Ausbildungsgeschehen halten oder neu dafür begeistern soll.

 

Was die blumigen Formulierungen im Detail bedeuten, wird der derzeit in der Erarbeitung befindlichen Gesetzentwurf zeigen, der Anfang 2019 als Kabinettsbeschluss vorliegen soll.

 

Was wir bereits von der Bundesregierung wissen und was wir dazu sagen:

  • Die wohl spannendste Frage, die auch den Grad an Zukunfstorientierung aufzeigen wird zu dem die Bundesregierung fähig ist, ist die nach der Aufnahme der Praxisphasen der dualen Studiengänge. Hierzu schreibt die Regierung: "Einzelne Inhalte einer Änderung des Berufsbildungsgesetzes sind Gegenstand von laufenden bzw. anstehenden regierungsinternen Beratungen. Unabhängig von der BBiG-Novelle verfolgt die Bundesregierung auch weiterhin mit Nachdruck die Betonung und Visibilität der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) bildet hierfür bereits derzeit einen wichtigen Baustein und wird auch in Zukunft - insbesondere durch die Zuordnung weiterer Qualifikationen - eine wichtige Rolle spielen."

    Eine Fata Morgana zeichnet sich auch durch eine ausgeprägte Visibilität aus. Der IG Metall ist eine belastbare, rechtliche Regelung im BBiG, zum Vorteil zehntausender dual Studierenden, lieber. Denn beides (nachdrückliche Betonung durch die Regierung sowie Visibiltät durch den DQR) hilft den jungen Kolleginnen und Kollegen nicht dabei gute Ausbildungsbedingungen in den Praxisphasen zu gestalten. 
     
  • Die Regierung berät darüber, ob es eine gesetzliche Ankündigungsfrist geben wird, falls eine Übernahme nach der Ausbildung nicht umgesetzt wird. Dies ist eine der grundlegenden Forderungen der IG Metall.
     
  • Auch die Freistellungsrechte von ehrenamtlichen Prüfer/innen sind im Gespräch. Dies wäre aus Sicht der IG Metall ein probates Mittel um die Attraktivität des Ehrenamtes zu stärken und das Nachwuchsproblem zu beseitigen.
     
  • Debatten über Prüfungsgebühren und Modularisierungen sind im Gange.
    Die IG Metall erwartet von der Regierung, dass es sich hierbei ausschließlich um Gespräche über weitreichende Reduktion der Prüfungsgebühren für die einzelnen Unternehmen und um die Klärung eines individuellen Durchstiegsrechts von den ungeliebten zweijährigen in die berufsbiografisch sinnvollen dreijährigen Berufe handelt.
     
  • Debatten über eine Stärkung der Landesausschüsse für Berufliche Bildung und/oder des BIBB-Hauptausschuss in Bezug auf die Regelung von sogenannten 66er-Berufen (Ausbildungsberufe für Auszubildende mit Handicap) sind im Gange.
     
  • Das Sozialpartnerprinzip wird als maßgeblich für die Modernisierung der Aus- und Fortbildungsberufe gesehen - dann wäre es aus Sicht der IG Metall auch an der Zeit, dies im BBiG rechtlich zu verankern.
     
  • Änderungen in der Berichterstattung und der Berufsbildungsstatistik werden eruiert. Hier wäre eine Erfassung der dual Studierenden in ausbildungsintegrieten Formaten ein deutlicher Mehrwert aus Sicht der IG Metall.
     
  • Die Handwerksordnung (HwO) wird uns erhalten bleiben.
     
  • Im Rahmen der digitalen Ausbildungsstrategie verfolgt die Regierung einen ganzheitlichen Ansatz der von der Modernisierung der Ordnungsmittel über die Bedingungen an den Lernorten und die Qualifizierung des Ausbildungspersonals bis hin zu einer Prüfungspraxis auf Höhe der Zeit reicht. Dies ist aber meist durch flankierende Maßnahmen (z.B. Förderlinien des BMBFs) positioniert und scheint keinen direkten Einzug ins BBiG zu finden.

 

Grundsätzlich geht es der IG Metall um Veränderungen, von denen Auszubildende und dual Studierende, ehrenamtliche Prüfer und Prüferinnen sowie die Ausbilder/innen in den Betrieben und den Berufsschulen direkt profitieren. Jugendliche brauchen eine qualitativ hochwertige Ausbildung und klare, verlässliche Bedingungen. Wir erwarten, dass die Passage "Stärkung der Ausbildungsqualität" im Koalitionsvertrag mit Leben gefüllt wird und dass sich geplante Veränderungen nicht nur auf rechtstechnische Fragen beschränken. Es geht um Qualität, Chancengerechtigkeit und Rechtssicherheit.

 

Aus Sicht der IG Metall gibt es erheblichen Verbesserungsbedarf, hier die wichtigsten Punkte:

  • Gesetzliche Grundlage für das duale Studium: Notwendig ist Rechtssicherheit auch für dual Studierende.
  • Erhöhung der Ausbildungsqualität: Notwendig sind klare, verbindliche Qualitätsstandards.
  • Stärkung des Ehrenamts: Die Freistellung für ehrenamtliche Prüfer und Prüferinnen muss verbindlich geregelt werden.
  • Lehr- und Lernmittelfreiheit: Die Ausbildung darf nicht an finanziellen Hürden scheitern. Für Auszubildende müssen Bücher, Fahrtkosten oder sonstige Lernmittel kostenfrei sein.
  • Ausbildung garantieren: Jeder, der eine berufliche Ausbildung machen möchte, soll das auch tun können.
  • Ausbildungsvergütung: Tarifliche Vergütungen sollen für alle Ausbildungsverhältnisse, inklusive schulischer und außerbetrieblicher Ausbildung, gelten.
  • Stufenausbildung: Es muss einen Rechtsanspruch für Auszubildenden geben, der den Durchstieg von zweijährigen in drei- und dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen sichert.
  • Berufsschule und Betrieb: Die Berufsschulzeiten müssen vollständig auf die betriebliche Ausbildungszeit angerechnet werden, auch für volljährige Auszubildende. Die Kooperation zwischen Berufsschule und Betrieb muss besser werden.
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