Anerkennung in Deutschland
Jeder soll wissen, was Du kannst!
In der Vergangenheit war es nur wenigen Beschäftigten möglich, im Ausland erworbene Qualifikation in Deutschland anerkennen zu lassen. Seit 2012 wurde der Rechtsanspruch mit einer Gesetzesänderung ausgeweitet. WAP fasst an dieser Stelle die entscheidenden Punkte zusammen:
Nicht nur berufliche Qualifikationen stehen im Fokus. Auch schulische und akademische Qualifikationen in einem beruflichen Kontext können im Rahmen des BQFGs anerkannt werden. Dieses vorgehen entspricht auch den Forderungen der IG Metall, die sich aus Ihrer Leitbilddebatte "Erweiterte moderne Beruflichkeit" ergeben. Hier eine schematische Darstellung der Anerkennungsbereiche (hellgrün nach BQFG | dunkelgrün nach Länderregelungen):
Und die Länder ziehen mit! Im Februar 2014 waren nur noch drei Länderregelungen ausstehend, die sich jedoch im Gesetzgebungsverfahren befanden.
Im Anerkennungsverfahren überprüft die zuständige Stelle, ob Dein ausländischer Berufsabschluss mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist. Die Überprüfung der Gleichwertigkeit erfolgt auf Basis festgelegter formaler Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Auch Deine einschlägige Berufserfahren wird dabei berücksichtigt. Weitere Informationen findest Du über die Homepage www.anerkennung-in-deutschland.de zu...
Einen kurzen Überblick zu dem Anerkennungsverfahren liefert die untenstehende Darstellung.
Für den Verantwortungsbereich der IG Metall sind die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern die zuständigen Stellen. Über folgende Links kannst Du die für Dich passende Kammer finden:
Das Netzwerk "Integration durch Qualifikation" hat ein bundesweites Beratungsangebot etabliert, auf welches Du zurückgreifen kannst. Mit einem Klick auf die Grafik gelangst Du auch zu dem entsprechenden online Angebot:
Die Anerkennungsverfahren sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren und Auslagen richtet sich nach den Gebührenregelungen der Länder beziehungsweise der Kammern und hängen vom individuellen Aufwand für die Durchführung des Verfahrens ab. Nach angaben der Kammern gibt es zumeist einen Gebührenkorridor von 100,- bis 600,- Euro. Die nachstehende Darstellung gibt einen Eindruck über die potenziellen Kosten:
Das BIBB liefert jedoch auch mögliche Finanzierungswege für die Kosten des Erwerbs der Anerkennung:
Betrachten wir uns die typischen Berufe im Verantwortungsbereich der IG Metall, sind die Anerkennungen bundesweit "überschaubar". Hier rot markiert.
Es lässt die Vermutung offen, dass hochqualifizierte Personen wie die Gruppe der Ärzte, ein gutes Verständnis dafür entwickelt haben, welche Vorteile sie aus einer Anerkennung ziehen können. Der hohe Anteil an Pflegeberufen hingegen ist vermutlich arbeitspolitisch "aktiviert" über entsprechende Anwerbeprogramme der Bundesregierung und der Verbände.
Für die Berufsgruppen aus dem Metall- und Elektrobereich liegt die Vermutung nahe, dass sie nicht ausreichend über Informationen verfügen bzw. den Nutzen eines Anerkennungsverfahrens nicht erkennen können. Vergleicht man hierzu die zehn häufigsten Berufsfelder unter den im Ausland erworbenen Abschlüssen:
Aus den oben beschrieben Vermutungen lässt sich ein Fragestellung für unsere Mitbestimmungsgremien ableiten:
Gibt es Personengruppen in Eurem Betrieb bzw. in Eurer Region, die von Anerkennungen ihrer ausländischen Qualifikationen profitieren können?
Denn die Ziele einer Anerkennung sind gleichwertig mit den Zielen die ein/ deutsche/r Kollege/Kollegin durch Bildungsmaßnahmen erreichen möchte:
- Einen Titel tragen bzw. einen Abschluss bekommen dürfen (z.B. Meister)
- Selbstständiger Arbeiten können
- Tariflich bezahlt werden
- Zulassung zu einer Weiterbildungsprüfung bekommen
- Arbeit finden
- In einem reglementierten Beruf arbeiten dürfen