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01-Praeferiert-2020

Ausbildung in der Corona-Pandemie

Ausbildung so weit wie möglich aufrecht erhalten!

30.03.2020 Ι Mit dem Ausbruch der "Corona-Pandemie" hat sich unser Leben binnen kürzester Zeit massiv verändert. Davon sind natürlich weder Auszubildende noch Ausbilder*innen ausgenommen. Gerade deshalb ist es wichtig, den Ausbildungsalltag so weit wie möglich aufrecht zu halten und die Perspektive einer guten beruflichen Zukunft nicht aufs Spiel zu setzen.

Dazu bedarf es geeigneter Rahmenbedingungen und Richtungsentscheidungen. An erster Stelle steht dabei selbstverständlich der Schutz der Gesundheit der Kolleg*innen. Auch für Auszubildende ist es wichtig, dass betriebliche Präventionsmaßnahmen zum Infektionsschutz getroffen und eingehalten werden. Hier steht der Arbeitgeber bzw. der Ausbildungsbetrieb in der Verantwortung, notwendige Schritte zügig umzusetzen und die entstehenden Kosten zu tragen.

 

Denn: Nicht immer ist die praktische Ausbildung außerhalb des Betriebs möglich. Um Ausbildung, Gesundheitsschutz und betriebliche Situation aufeinander abzustimmen, kann eine Anpassung der Ausbildungspläne notwendig werden. Das darf nicht im rechtsfreien Raum geschehen. Vielmehr ist der gegebene Rechtrahmen insbesondere im Berufsbildungs-Gesetz (BBiG) einzuhalten. Und diejenigen, die zumindest Teile der Ausbildung im Homeoffice absolvieren sollen, benötigen Orientierung: Welche Inhalte können von zu Hause aus erarbeitet werden, wie soll eine Erfolgskontrolle erfolgen? Und welche technischen Voraussetzungen sind vorhanden oder werden benötigt?

 

Die Ausbildung wird in den kommenden Wochen und Monaten voraussichtlich eher selten weiterlaufen wie bisher. Viele Betriebe haben bereits Kurzarbeit angemeldet und für einige geht es schon heute um das wirtschaftliche Überleben. Auch hier gibt das BBiG den rechtlichen Rahmen für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung vor. Die aktuelle Corona-Krise darf nicht dazu genutzt werden, Verschlechterungen zu Lasten der Auszubildenden durchzusetzen. Überlegungen des Gesetzgebers, das BBiG so zu ändern, dass Auszubildende vom ersten Tag an und mit nur 60 Prozent ihrer Ausbildungsvergütung in Kurzarbeit geschickt werden können, lehnt die IG Metall ab!

 

Bei allen Maßnahmen, die rund um die Ausbildung aktuell zu erwarten sind: Mit Blick auf schon bald anstehende Prüfungen sind pragmatische Lösungen gefragt, um den Auszubildenden einen angemessenen Übergang in die reguläre Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Es muss verhindert werden, dass es nach der Sommerpause zu einem Einbruch bei den abgeschlossenen Ausbildungsverträgen kommt. Der mittel- und langfristige Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften darf auch in der Krise nicht aus dem Blick geraten.

 

Ein Statement von Hans-Jürgen Urban,
für Bildungs- und Qualifizierungspolitik zuständiges, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall.

Bildungspolitik

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