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Beschluss des BIBB-Hauptausschusses vom 21. Juni 2017

Anforderungen der Berufsbildung an das duale Studium

26.06.2017 Ι Sozialpartner, Bund und Länder setzten über den Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) ein klares Statement und erste Leitplanken für eine qualitative Umsetzung der betrieblichen Praxisphasen im dualen Studium. Für die IG Metall ist dies ein großer Erfolg gegen die langjährige Blockadehaltung einzelner Organisationen und ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des Leitbildes "Demokratische Hochschule".

Es ist uns gelungen.

  • die Klassifizierung des dualen Studiums gemeinsam mit Bund und Ländern durchzusetzen.
  • die fachliche Breite des Studiums zu fixieren.
  • die Ausrichtung dualer Studiengänge auch an berufliche Weiterbildung einzufordern.
  • die Forderung zu platzieren, das duale Studium für beruflich Qualifizierte weiter zu öffnen.
  • für die Einrichtung und Ausgestaltung dualer Studiengänge die Einbeziehung regionaler Akteure zu empfehlen. Die Berufsbildungsausschüsse der zuständigen Stellen können hier exemplarisch eine Rolle einnehmen.
  • Uns mit den Stakeholdern auf 4 Qualitätsdimensionen zu einigen. Hervorzuheben sind dabei folgende Aspekte:
    • Betriebliche Betreuer müssen klar benannt sein.
    • Betriebliche Betreuer müssen über "die nötigen" fachlichen und persönlichen Kompetenzen verfügen. Dies ist zu evaluieren.
    • Alle Studienbestandteile sind mit Kreditpunkten (ECTS) versehen.
    • Studiengangkonzept und Curriculum dienen [.] als Basis der betrieblichen Studien- und Einsatzplanung.
    • Regelungen zum Kooperationsvertrag aufzuzeigen.
    • Transparenz im Auswahlprozess dual Studierender einzufordern.
    • Es liegt ein lernortübergreifendes, abgestimmtes Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungskonzept vor.
  • Das BIBB zu verpflichten, ein Onlineangebote "Best-Practice" für Praxispartner, Studieninteressierte und Hochschulen zu erstellen.

 

Mit dem Beschluss der BIBB-Hauptausschuss-Empfehlung ist im Grunde erst der Start einer ganzen Reihe potenzieller Folgeaktivitäten gelegt, für die sie als Referenzpunkt dienen kann. Hierzu zählen beispielhaft:

 

 

Der BIBB-Hauptausschuss begrüßt, dass die Hochschulen und Praxispartner mit dem dualen Studium ein Format etabliert haben, das den Erwerb von wissenschaftlichen mit berufspraktischen Kompetenzen verbindet. Die Verantwortung für die Konzeption, die Qualität und die Organisation liegt bei dualen Studienangeboten bei der Hochschule bzw. Berufsakademie. Das duale Studium unterliegt dabei den gleichen Qualitätsanforderungen wie jeder andere Hochschulstudiengang auch. Ebenso gelten die gleichen Anforderungen an die berufliche Ausbildung im ausbildungsintegrierenden dualen Studium wie für jedes reguläre Berufsausbildungsverhältnis.

 

Die berufliche Bildung richtet bei dualen Studiengängen ihr besonderes Augenmerk auf die Qualität der Praxisphasen. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zum Erfolg des Studiums und zur Vorbereitung der angehenden Absolventinnen und Absolventen auf ihre weitere berufliche Tätigkeit. Dem BIBB-Hauptausschuss ist besonders wichtig, dass die beteiligten Partner sicherstellen, dass die fachliche Breite der Ausbildung gesichert ist und das duale Studium somit auf breite Beschäftigungsfelder einschließlich einer Berufsausübung als Selbstständige vorbereitet und somit den Absolventinnen und Absolventen dualer Studiengänge eine möglichst große Arbeitsmarktmobilität sichert. Ein in einem dualen Studium erworbener Hochschulabschluss muss einem nicht-dualen Studienabschluss gleichwertig sein, also auch die Wissenschaftlichkeit und damit Zugangsmöglichkeiten in Masterstudienangebote bzw. eine anschließende Promotion sichern. Ebenso muss die Anschlussfähigkeit der Abschlüsse an eine berufliche Fortbildung gesichert sein. Zudem empfiehlt der BIBB-Hauptausschuss, den rechtlichen Rahmen des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung konsequenter auch für das duale Studium umzusetzen.

 

Im Einklang mit dem Wissenschaftsrat empfiehlt auch der BIBB-Hauptausschuss, studienbegleitende Formate (berufsbegleitend, ausbildungsbegleitend, praxisbegleitend) zukünftig nicht mehr als "dual" zu bezeichnen oder zu bewerben. Ihnen fehlen die zentralen Merkmale eines dualen Studiums: eine systematische inhaltliche, organisatorische und vertragliche Verzahnung der beteiligten Partner sowie eine klare Funktion des Betriebs als Lernort im Rahmen des Studiengangkonzepts.

 

Zudem empfiehlt der BIBB-Hauptausschuss, bei der Einrichtung und Ausgestaltung dualer Studiengänge neben den unmittelbaren Partnern auch weitere regionale Akteure sowie bei gegebenen Voraussetzungen die Studierenden mit einzubeziehen. Dies kann beispielsweise über regionale Kooperationsplattformen, wie sie der Wissenschaftsrat 2014 in seiner Empfehlung zur Gestaltung des Verhältnisses von beruflicher und akademischer Bildung vorgeschlagen hat, oder auch über die Berufsbildungsausschüsse der Zuständigen Stellen, erfolgen.

 

Um die Qualität von bestehenden und neu einzurichtenden Angeboten im Interesse der dual Studierenden und der kooperierenden Betriebe noch weiter zu verbessern, sollen folgenden Qualitätsdimensionen für das duale Studium aus Sicht der Berufsbildung berücksichtigt werden. In ausbildungsintegrierenden dualen Studiengängen gelten für die berufliche Ausbildung die entsprechenden Regelungen von Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) bzw. entsprechende bundes- und landesrechtliche Regelungen.

 

Die Kooperationsbeziehung zwischen den Lernorten ist verlässlich gestaltet; die jeweiligen Verantwortlichen und Betreuer/-innen sind klar benannt und tauschen sich regelmäßig aus. Die Praxispartner sowie auch die Studierenden und weitere Partner (z. B. Berufsschulen) wirken in hochschulischen Gremien mit, die relevant für die dualen Studiengänge sind. An allen Lernorten ist eine angemessene personelle, fachliche und sächliche Ausstattung gewährleistet. Dazu gehört, dass die fachliche Betreuung und Beratung der dual Studierenden an allen Lernorten gesichert ist, die jeweiligen Betreuer/-innen klar benannt sind und sie über die nötigen fachlichen und persönlichen Kompetenzen verfügen.

 

Grundlage der Kooperation zwischen hochschulischen und außerhochschulischen Lernorten sind die abgestimmten Studiengangkonzepte. Die Theorie- und Praxisphasen an den beteiligten Lernorten sind curricular miteinander verzahnt, d. h. sie sind inhaltlich aufeinander bezogen und zeitlich aufeinander abgestimmt. Diese und die jeweiligen Lernziele gehen zudem aus den Modulbeschreibungen hervor. Alle Studienbestandteile sind mit Kreditpunkten (ECTS) versehen. Die Praxisphasen werden in geeigneter Form dokumentiert. Studiengangkonzept und Curriculum dienen bei dualen Studiengängen als Basis der betrieblichen Studien- und Einsatzplanung. Bei ausbildungsintegrierenden dualen Studiengängen liegt eine zeitlich-sachliche Gliederung bzw. ein betrieblicher Ausbildungsplan vor. Die Planmäßigkeit und Vollständigkeit der Ausbildungsinhalte sind bei ausbildungsintegrierenden Studiengängen gewährleistet. Die Studierbarkeit ist gesichert. Die Studierenden wirken mit und geben Rückmeldung zur Studierbarkeit und zur Planmäßigkeit und Vollständigkeit der Aus-bildungsinhalte bei ausbildungsintegrierenden Studiengängen.

 

Die Rechte und Pflichten von Hochschule und dualem Praxispartner sowie ggfs. weiterer Kooperationspartner sind vertraglich vereinbart, in der Regel in einem Kooperationsvertrag. Dieser trifft verbindliche Aussagen zu u. a. folgenden Aspekten der Zusammenarbeit: Rechte und Pflichten der beteiligten Partner, Bedingungen und Modalitäten der Vertragsbeendigung, Angabe der Anzahl der zu erwartenden Studierenden sowie die Beteiligung an hochschulischen Gremien. Die Hochschule ist verantwortlich für die Gestaltung und Organisation des Studiengangs und führt diesen wie vereinbart durch. Die Verfahren zur Auswahl der dual Studierenden sind - ebenso wie die ihnen zugrundeliegenden Auswahlkriterien - unter den Kooperationspartnern abgestimmt.

 

Ebenso liegt zwischen dem Praxispartner und der/dem dual Studierenden ein Vertrag vor, dessen Art abhängig von der jeweiligen Studienform ist. Darin sind mindestens folgende Aspekte geregelt: Rechte und Pflichten der beteiligten Partner, Vergütung, Bereitstellung der erforderlichen Ausbildungsmittel, Freistellungsregelungen, Urlaubsanspruch, Arbeitszeit, Vertragsdauer, Geheimhaltungsklausel, Probezeit, Vertragsbeendigung, Zeugnispflicht, Regelung zur etwaigen Übernahme von Studiengebühren.

 

Die beteiligten Akteure halten Muster für alle Vertragsbeziehungen vor.

 

Die beteiligten Hochschulen bzw. der jeweilige duale Studiengang durchlaufen regelmäßig Verfahren zur Erlangung des Siegels des Akkreditierungsrates. Die Praxispartner unterstützen die regelmäßige Akkreditierung.

 

An der beteiligten Hochschule liegt ein lernortübergreifendes, abgestimmtes Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungskonzept für den dualen Studiengang vor, dass mit den erforderlichen Instrumenten hinterlegt ist. Die fachliche Breite der Ausbildung ist gesichert und zielt nicht auf die Vorbereitung auf eine konkrete Tätigkeit, sondern auf mögliche Beschäftigungsfelder. Neben den Lernfortschritten sollte auch die Betreuungssituation am betrieblichen Lernort regelmäßig evaluiert werden.

 

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