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Das Gutachten der Heinrich-Böll-Stiftung

Weiterbildung 4.0

31.01.2020 Ι Die Heinrich-Böll-Stiftung hat 2018 den Expert/innenkreis Weiterbildung beauftragt, Vorschläge für die zukünftige Gestaltung des Weiterbildungssystems in Deutschland zu erarbeiten.

Auf der Basis der Analyse des vorhandenen Weiterbildungssystems, das als fragmentiert und zersplittert beschrieben wird mit hoher sozialer Selektivität, intransparenter Angebotsstruktur und fragiler Institutionalisierung, haben der Expert/innenkreis  Lösungsansätze entwickelt mit dem Ziel des Aus- und Umbaus zu einem kohärenten Weiterbildungssystem. Viel mehr als bisher soll Weiterbildung Teil öffentlicher Verantwortung werden, wobei öffentliche Verantwortung nicht Verstaatlichung heißt, sondern heißt, dass der Staat Spielregeln formuliert und dafür sorgt, dass Aufgaben erfüllt und Rahmenbedingungen für die unterschiedlichen Akteure gesetzt werden. Im Sinne einer nachholenden Systembildung, die seit den 60erJahren immer wieder angemahnt und versäumt worden ist, soll ein mitbestimmtes partizipatives System entstehen, das Weiterbildung nicht immer mehr dem Markt überlässt, sondern in Anlehnung an die duale Ausbildung als eine gemeinsame Aufgabe der Politik, der Arbeitgeber, Gewerkschaften und der sonstigen Weiterbildungsakteure organisiert.

(Quelle: DDM | Mechthild Bayer, ver.di Bundesvorstand)

 

Im Einzelnen fordern die Autorinnen und Autoren:

das in Zusammensetzung und Arbeitsweise anknüpft an den Hauptausschuss des BIBB für die duale Erstausbildung, ohne eine "Eins zu Eins" Übertragung zu sein und den Besonderheiten der Weiterbildung Rechnung trägt. Hauptaufgabe wäre es, sich mithilfe wissenschaftlichen Expertisen und von Fachleuten aus der betrieblichen Praxis darüber zu verständigen, welche Kompetenzen und Qualifikationen in der digitalen Arbeitswelt zukünftig in den unterschiedlichen Branchen gebraucht werden und dafür Erfassungsinstrumente zu entwickeln. Auf Grundlage dieser prognostizierten Anforderungsprofile sollten Weiterbildungsmodule konzipiert werden, mit denen grundlegende Kompetenzen vermittelt werden, die über konkrete Arbeitskontexte hinausgehen. Für betriebliche Anpassungsqualifizierungen würden weiterhin die ArbeitgeberInnen zuständig bleiben. Sichergestellt werden soll, dass die Weiterbildungsmodule so flexibel gestaltet sind, dass sie den schnellen Veränderungen der Berufe und Tätigkeitsfelder Rechnung tragen. Damit hätten Fortbildungsinteressierte, aber auch Arbeitgeber in Zukunft eine Orientierung, welche Weiterbildungen relevant und bundesweit anerkannt sind. Auch und die fragwürdige Grenzziehung zwischen Aus-und Weiterbildung würde durchlässiger gestaltet.

 

Als Herzstück für die neue Kooperation und Koordination sehen die Autoren das Parlament der Weiterbildung auf Grund seiner Zusammensetzung als besonders geeignet, um weitere Probleme in der Weiterbildung zu bearbeiten. Es könnte darauf hinwirken

  • Qualitätsstandards für öffentlich geförderte Weiterbildung zu entwickeln
  • Zertifikatssysteme für bessere Vergleichbarkeit zu entwickeln
  • gegenseitige Anerkennung von Kammerabschlüssen herzustellen
  • Fortbildungsabschlüsse bundesweit übertragbar zu machen
  • soziale Selektivität im Weiterbildungssystem zu reduzieren
  • prekäre Arbeitsbedingungen abzubauen
  • Vernetzung von Weiterbildung mit anderen Bildungssystemen zu verbessern

 

als zentrales Element, das Menschen bei der Systematisierung ihrer Lernanstrengungen unterstützt. Dazu gehört:

  • ein Rechtsanspruch auf Beratung
  • eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und unabhängige Beratungsinfrastruktur
  • angesiedelt sein könnte sie an die Berufsberatung der BA, weil diese quasi in jedem Ort präsent ist und am ehesten der Forderung nach einer lebensbegleitenden beruflichen Beratung gerecht wird. Voraussetzung ist allerdings Unabhängigkeit und Kooperation mit bereits bestehenden Beratungsstrukturen.
  • eine umfassende hochwertige und flächendeckende Weiterbildungsinfrastruktur, in der das Angebot der privaten Träger, die nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit arbeiten, ergänzt wird durch Angebote öffentlicher Träger. Nur so können die erheblichen weißen Flecken reduziert werden, wie sie im deutschen Weiterbildungsatlas 2018 der Bertelmann-Stiftung sowohl regional als auch inhaltlich zu sehen sind.

 

Besonders anschlussfähig hierfür könnten die Institutionen der Erstausbildung sein wie

  • Berufsschulen
  • überbetriebliche Ausbildungsstätten
  • Fachschulen
  • Hochschulen

 

Insbesondere halten die Autoren Berufsschulen aufgrund ihrer Präsenz auch in ländlichen Regionen für geeignet, für eine wohnortnahe Versorgung mit Weiterbildungsangeboten zu sorgen. Sie könnten eine Schlüsselrolle einnehmen, wenn es darum geht Mittelstand und Handwerk nicht zu den Verlierern der Digitalisierung werden zu lassen. Denn nach wie vor gilt: je kleiner der Betrieb, desto größer sein Defizit beim "digitalen Reifegrad" und desto geringer das Angebot an betrieblicher Weiterbildung. Verschiedene Bundesländer reagieren bereits mit der Einrichtung dezentraler Lernwerkstätten an Berufsschulen (Niedersachsen: Smart Factories, Baden-Württemberg: Lernfabriken 4.0) In einigen Regionen fungieren sie heute bereits als regionale Kompetenzzentren.

 

An den Hochschulen sollte die Weiterbildung zu einer Kernaufgabe werden. Obwohl sie als solche in den Hochschulgesetzen bereits verankert ist spielt quartäre Bildung - also wissenschaftliche Weiterbildung - immer noch eine marginale Rolle. Dabei wächst der Anteil der Akademiker/innen kontinuierlich und damit der Bedarf an wissenschaftlicher Weiterbildung. Außerdem bietet wissenschaftliche Weiterbildung die Chance, auch Nichtakademiker/innen für Hochschulbildung zu gewinnen und damit einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit zu leisten.

 

Die Autoren fordern deshalb, dass entsprechende Rahmenbedingungen gesetzt und Anreize geschaffen werden. Dazu gehört:

  • Weiterbildung muss zum Gegenstand von Zielvereinbarungen werden - sowohl innerhalb der Hochschulen, also zwischen den Fakultäten, Fachbereichen und Instituten, als auch zwischen Hochschulen und Land
  • Weiterbildung muss auf das Lehrdeputat angerechnet werden
  • Weiterbildung muss im Rahmen der Mittelvergabe berücksichtigt werden.

 

durch die Förderung individueller Weiterbildung im Rahmen einer Arbeitsversicherung, die als eigenständiges Sozialgesetzbuch institutionalisiert werden soll und die gesamtgesellschaftliche Verantwortung unterstreicht.

 

Bei einer 1% Finanzierung durch die Bruttolöhne, paritätisch aufgebracht von den ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen, und einem 1% Steuerzuschuss stünden ca. 16 Mrd. € zur Verfügung. Anspruchsberechtigte wären sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige, Anspruchsberechtigte nach SGB II und SGB III, Soloselbstständige, Geringfügig Beschäftigte und Nichterwerbstätige, deren Eintritt in den Arbeitsmarkt zu erwarten ist. Gefördert werden sollen nur die Weiterbildungen, mit denen arbeitsmarktrelevante Zertifikate, ggf. auch neue Berufsabschlüsse erreicht werden und die Zertifikate müssen bundesweit anerkannt sein. Andere unterhalb dieser Schwelle liegende Weiterbildungen sollten weiterhin in der Verantwortung der Betriebe, der Erwerbstätigen oder der anderweitig bestehenden Förderungen finanziert werden. Die Autoren erwarten, dass so auch ein Anreiz gesetzt wird, landesspezifische Regelungen oder an Kammergrenzen gebundene Abschlüsse zu vereinheitlichen und sehen die Möglichkeit, der Intransparenz und Zersplitterung des Weiterbildungssektors entgegen zu wirken. Die Inanspruchnahme und damit die Weiterbildungsbeteiligung sollte grundsätzlich durch keine Rahmenfrist gebremst werden. Allerdings wäre eine Frist zwischen Erstausbildung und Inanspruchnahme der Arbeitsversicherung sinnvoll, um eine Verlagerung der Kosten zu vermeiden. Obligatorisch soll die Inanspruchnahme einer Weiterbildungsberatung sein.

 

als einem wichtigen Segment des Dafür schlagen die Autoren freiwillige Branchenfonds vor, um den bekannten Defiziten entgegenzusteuern: ein Drittel der betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen sind kürzer als ein Tag, je kleiner der Betrieb und je prekärer die die Beschäftigungsform, desto geringer ist die Weiterbildungsbeteiligung und es gilt das "Matthäus Prinzip". Freiwillige Branchenfonds können betriebliche Weiterbildungsleistungen von der Finanzierung durch den betreffenden Betrieb entkoppeln, ermöglichen Kontinuität betrieblicher Weiterbildung von konjunkturellen Schwankungen, können Ressourcen zur Bewältigung der Probleme bündeln, die den einzelnen Betrieb überfordern, und stehen auch in Krisenzeiten zur Verfügung.

 

Die Autoren wollen die Reformen in einem Bundesweiterbildungsgesetz verankern, das ein dem Berufsbildungsgesetz vergleichbaren rechtlichen Rahmen für das lebenslange Lernen schaffen soll. Mit einem Bundesweiterbildungsgesetz würde den einzelnen Reformvorschlägen ein gemeinsames Dach gegeben. Neben der Sicherung eines Rechts auf Weiterbildung würde der Rahmen geschaffen  für ein konsistentes Weiterbildungssystem, das Verantwortlichkeiten festlegt und ein «Parlament der beruflichen Weiterbildung» verankert, Weiterbildungsberatung ausbaut, Lernzeitansprüche neu regelt und ausweitet, Qualität sichert und Mindeststandards formuliert, Qualifikationen und Abschlüsse transparent macht und die Finanzierung gerechter gestaltet.

 

Die Autoren betonen das Ziel ihrer strukturellen Reformvorschläge. Sie müssen sich letztlich daran messen lassen, ob sie geeignet sind mehr und bessere Weiterbildung für alle möglich zu machen.

 

Ein Recht auf Weiterbildung ist nämlich nur so viel wert, wie die realen Chancen dieses Recht auch tatsächlich wahrnehmen zu können.

 

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