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Arbeitskreis (gewerkschaftlicher)

In Gewerkschaften sind Arbeitskreise eine weit verbreitete überbetriebliche Arbeits- und Kooperationsform. Sie dienen im Allgemeinen der Diskussion und Vertiefung von Sachthemen, die der Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz / Personalvertretungsgesetz unterliegen oder von besonderem gewerkschaftlichen Interesse sind. Dabei richten sie sich an die entsprechenden Personengruppen, die mit den Themen befasst sind. Sie dienen aber auch als Austauschforum für Mitglieder und Funktionsträger aus Betrieben, um gemeinsame Themen zu erörtern und ge-werkschaftliche Positionen zu entwickeln. Sie können auch als Teil der betrieblichen Bildungsarbeit verstanden werden. Arbeitskreise gibt es insbesondere auf örtlicher und regionaler Ebene. Sie lehnen sich dabei dem Zweck entsprechend an Organisationsstrukturen oder Tarifgebietsstrukturen an.

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