GNW-Handreichung zur Qualitätssicherung von Studium und Lehre
Studium als Befähigung zur qualifizierten Erwerbstätigkeit
Die Befähigung zur qualifizierten Erwerbstätigkeit (hier als Berufsbefähigung bezeichnet) ist eine von drei übergeordneten Zielkategorien hochschulischer Bildung, auf die sich die einzelnen Qualifikationsziele eines Studiengangs beziehen müssen. Sie ist daher auch in der Akkreditierung (Qualitätssicherung) zu überprüfen, genauso wie die anderen beiden Bereiche Persönlichkeitsentwicklung und die wissenschaftliche (bzw. künstlerische) Befähigung.
In der Praxis sind die Qualifikationsziele nicht gleichförmig in den drei Kategorien ausgeprägt, sondern je nach Profil der Hochschule und des Studiengangs sowie nach Art der Disziplin akzentuiert.
Für gewerkschaftlich orientierte Berufspraxisvertreter*innen besteht hier ein zentrales Handlungsfeld. Sie legen verstärkt Wert darauf, dass "Berufsbefähigung" nicht als "Arbeitsmarktvorbereitung" sondern vielmehr als Vermittlung einer "umfassenden berufliche Handlungskompetenz" verstanden wird. Dies stellt die Kategorie des Berufs im Sinne eines Orientierungskorridors in den Mittelpunkt, aus dem sich Entwicklungsperspektiven, aber auch Schutzmechanismen (z.B. adäquate Arbeit) und Ansprüche (z.B. Entgelt) ableiten lassen.
Wie der aktuelle Rechtsrahmen gestaltet ist und welche Orientierungspunkte die Gutachter*innen aufgreifen können, darüber informiert die neuste Handreichung des Gewerkschaftlichen Gutachter*innen Netzwerkes.
Du hast studiert und bereits Berufserfahrung gesammelt, dann kannst Du selbst als Gutachter*in aktiv werden. Alle Infos findest Du auf der Seite des Gewerkschaftlichen Gutachter*innen Netzwerkes. Hier kannst dem Netzwerk auch durch eine unverbindliche Anmeldung beitreten und bekommst zukünftig Einladungen zu Schulungen und Veranstaltungen, den Rundbrief und Anfragen zu Begutachtungen, wenn Sie Deinem Berufsfeld und Studium entsprechen.
Hochschulpolitik
Das gewerkschaftliche Gutachternetzwerk sucht ehrenamtliche Gutachter*innen für die Begutachtungsverfahren im Zusammenhang mit der Akkreditierung ("Zulassung") von Studiengängen und bietet Kolleginnen und Kollegen, die noch keine Erfahrung in der Akkreditierung besitzen, eine Erstschulung an.
Worum geht es?
Bachelor- und Masterstudiengänge durchlaufen in regelmäßigen Abschnitten ein sogenanntes Akkreditierungsverfahren, in denen definierte Qualitätsvorgaben überprüft werden. Dazu werden Gutachtergruppen zusammengestellt, in denen auch erfahrene Berufspraktiker*innen und Studierende zu beteiligen sind. Aufgabe des GNW ist es, gewerkschaftliche Gutachter*innen zu qualifizieren und in den Verfahren zu positionieren.