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Kurzarbeit und Qualifizierung verbinden

Neues Gesetz bringt Sicherheit und Perspektiven

24.11.2020 Ι Die Bundesregierung verlängert die Kurzarbeit und verbindet sie mit Qualifizierung. Das bringt neue Möglichkeiten für Beschäftigte. Auch Eltern und Arbeitslose profitieren von dem neuen Gesetz.

Die  Bundesregierung verlängert die aktuellen Sonderregelungen zur Kurzarbeit bis Ende 2021. Das entsprechende Gesetz hat der Bundestag an diesem Freitag beschlossen (der Bundesrat muss noch zustimmen).

 

Die Verlängerung ist ein wichtiger Baustein, um die Coronakrise zu bewältigen und Beschäftigung zu sichern. Die Aufstockung des Kurzarbeitergelds auf bis zu 87 Prozent wird mit dem neuen Gesetz ebenfalls verlängert.

 

Das Gesetz greift außerdem Ideen der IG Metall zur Weiterbildung auf. Hintergrund: Parallel zur Coronakrise läuft in der deutschen Industrie eine gewaltige Transformation. Am sichtbarsten ist das in der Autoindustrie. Für Beschäftigte bedeutet das: Neue Qualifikationen sind gefragt.

 

"Die Bundesregierung packt mit dem Gesetz zwei entscheidende Aufgaben an: Beschäftigungssicherung und Qualifizierung", sagt Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. "Beschäftigte können während der Kurzarbeit Fortbildungen absolvieren. Besser kann man diese Zeit nicht nutzen." Die IG Metall setzt sich seit Jahren dafür ein, neue Möglichkeiten der Qualifizierung zu schaffen und bestehende auszubauen.


 

Diese Perspektiven bringt das neue Gesetz:

Wenn Unternehmen Kurzarbeit mit Weiterbildung verbinden, erhalten sie eine Förderung. Konkret: Die Agentur für Arbeit übernimmt die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge der betroffenen Beschäftigten, wenn diese:

  • eine zertifizierte Qualifizierung von mindestens 120 Stunden absolvieren, die ein zertifizierter Anbieter durchführt
  • an einer nach dem "Aufstiegs-BAföG" (früher: "Meister-BAföG") förderbaren Qualifizierung teilnehmen. Das sind zum Beispiel Qualifizierungen zur Technikerin, zum Meister oder zum Fachwirt.

Bestimmte Qualifizierungen fördert die Arbeitsagentur außerdem mit Zuschüssen zu den Lehrgangskosten.

(Quelle: IGM)

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Keine Einbuße beim Elterngeld

Schließlich gibt es noch eine positive Nachricht für Eltern: Wer nach Kurzarbeit in Elternzeit geht, erhält das Elterngeld weiterhin in der Höhe, bei der es ohne Kurzarbeit liegen würde. Diese bereits bestehende Regelung verlängert die Bundesregierung bis Ende 2021.

 

Wie das Arbeitslosengeld richtet sich auch das Elterngeld nach dem vorherigen Verdienst. Nach Kurzarbeit würde es also entsprechend niedriger ausfallen. Die IG Metall fordert, dass die für Eltern günstigere Regelung dauerhaft gilt - unabhängig von der Coronakrise.

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