metallzeitung | Januar 2020
Durchstarten nach der Prüfung
Im Januar und Februar ist Büffeln angesagt: Tausende Auszubildende bereiten sich auf ihre Abschlussprüfungen vor. Wer sich dazu beraten lassen möchte, kann sich an die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) im Betrieb oder die örtliche IG Metall wenden.
Auszubildende werden künftig am Arbeitstag unmittelbar vor der schriftlichen Abschlussprüfung bezahlt freigestellt. Diese Regelung sieht das neue Berufsbildungsmodernisierungsgesetz vor, das am 1. Januar 2020 in Kraft tritt.
In einigen Branchen hatte die IG Metall dies bereits in Tarifverträgen vereinbart. Die sogenannten Prüfungstage sind allerdings nicht dafür gedacht, sich den Stoff unter extremem Zeitdruck anzueignen. Man sollte unbedingt schon vorher während der ganzen Ausbildung konsequent lernen. Wer nicht besteht, hat weitere Chancen: Die Abschlussprüfung kann insgesamt zweimal wiederholt werden.
Zeugnis
Wer die Ausbildung erfolgreich abschließt, bekommt drei Zeugnisse: eines von der Berufsschule, eines von der zuständigen Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer und eines vom Betrieb. Das Unternehmen ist verpflichtet, ein schriftliches Zeugnis auszustellen und es wahr, wohlwollend und verständlich zu formulieren. Gibt es Probleme mit dem Zeugnis, können sich Auslernende an die
Jugend- und Auszubildendenvertretung, den Betriebsrat oder die IG Metall vor Ort wenden. Mitglieder haben die Möglichkeit, sich bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber kostenfrei rechtlich beraten zu lassen.
Übernahme
Viele Auszubildende haben gute Perspektiven: Die unbefristete Übernahme nach der Ausbildung ist inzwischen im Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie sowie der Eisen- und Stahlindustrie geregelt. Darüber hinaus ist es der IG Metall gelungen, mit vielen Unternehmen auszuhandeln, dass Auszubildende für ein Jahr garantiert übernommen werden. IG Metall-Mitglieder haben in diesen Betrieben Anspruch darauf. Nur in Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber dann die Übernahme nach Tarifvertrag verweigern, beispielsweise wenn es dem Betrieb wirtschaftlich schlecht geht.
Auslernende, denen nicht klar ist, wie es für sie weitergeht, sollten ihre JAV oder ihren Betriebsrat fragen oder sich an die IG Metall wenden. Eine gesetzliche Regelung zur Übernahme nach der Ausbildung gibt es nicht: Im neuen Berufsbildungsmodernisierungsgesetz fehlt auch die von der IG Metall geforderte dreimonatige Ankündigungsfrist bei Nichtübernahme.
Perspektiven
Viele Ausgelernte wollen sich beruflich weiterentwickeln: zum Beispiel zur Meisterin oder zum Techniker. Manche fangen ein Studium an. Aufstiegsfortbildungen sind von Experten der IG Metall aus den Betrieben nach aktuellen Anforderungen der Praxis mitgestaltet und nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannt. Beruflich qualifizierte Beschäftigte mit Berufspraxis (in der Regel zwei Jahre) können auch ohne Abitur in ihrem Fachbereich studieren.
Bereits vor einigen Jahren hat die IG Metall in Tarifverhandlungen der Metall- und Elektroindustrie eine Bildungsteilzeit erstritten. Sie gibt Beschäftigten das Recht, sich weiterzubilden, ohne deswegen kündigen zu müssen. Diese qualifizieren sich in Teilzeit neben der Arbeit - oder in Vollzeit. Sie können sich bis zu sieben Jahre freistellen lassen und haben anschließend die Garantie, zurückkehren zu können.
Die Regelungen zur Bildungsteilzeit ermöglichen Auszubildenden unter anderem, am Übergang von der Ausbildung in den Beruf eine individuelle Bildungsvereinbarung abzuschließen, in der Freistellung und Bezahlung für berufliche Weiterbildungen festgelegt werden. Dafür gibt es unterschiedliche Modelle. Näheres wissen der Betriebsrat, die JAV und die IG Metall vor Ort. Auch in anderen Branchen gibt es inzwischen tarifvertragliche Regelungen zur Bildungsteilzeit.
Finanzierung
Es gibt eine Reihe von Finanzierungstöpfen, über die eine Weiterbildung oder ein Studium gefördert werden können, beispielsweise Aufstiegs-BAföG. Die Bildungsteilzeit der IG Metall bietet zudem die Möglichkeit, während der Arbeit über einen längeren Zeitraum Zeit und Geld anzusparen; wer sich dann teilweise oder ganz von seiner Arbeit freistellen lässt, um sich weiterzubilden, erhält weiter Entgelt.
IG Metall-Service
Die IG Metall unterstützt junge Mitglieder nicht nur bei der Aus- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg, sondern in ihrem ganzen späteren Berufsleben. Sie unterhält ein flächendeckendes Netz von Geschäftsstellen mit Experten, die zu allen Themen rund um die Arbeit kompetent beraten können. Sie gibt kostenfreien Rechtsschutz, etwa bei Konflikten über Einkommen oder Abmahnungen. Sie bietet eine Freizeit-Unfallversicherung, viele Ratgeber, ein umfassendes Angebot an kostenfreien Seminaren und ein Netzwerk, das sich über Tausende Betriebe und viele Hochschulen erstreckt.
(Quelle: IGM | Jens Knüttel)
Ausbildung
Bei den Prüfenden steht in den nächsten Jahren ein Generationenwechsel an. Kommen genug junge Kolleginnen und Kollegen nach?
Diana Kiesecker: Leider nein. Die meisten Beschäftigten wissen nichts bis wenig von diesem Ehrenamt. Wir als IG Metall versuchen, viel stärker darüber zu informieren. Viele ausscheidende Prüfende bemühen sich schon persönlich um die Nachfolge, was häufig sehr gut funktioniert.
Wer kann Arbeitnehmerbeauftragter der IG Metall werden?
Alle, die eine duale Ausbildung abgeschlossen haben und über mehrjährige Berufspraxis verfügen, Mitglied der IG Metall sind und Zeit und Lust haben, sich für junge Menschen zu engagieren. Die Bereitschaft zur Qualifizierung für das Ehrenamt sollte auch vorhanden sein.
Was bringt es einem persönlich?
Es gibt viele gute Gründe, sich zu engagieren: Prüfende profitieren etwa von einem Netzwerk, auch für die Ausbildung im eigenen Unternehmen, und haben so einen Informationsvorsprung gegenüber anderen Betrieben. Außerdem gibt es kostenlose Qualifizierungsangebote.