Nominiert für den Betriebsräte-Preis 2020
Digitales Lernen bei Bosch
"Dem Betriebsrat von Bosch dagegen ist es gelungen, digitale Qualifizierung, digitales Lernen an den Standorten des Unternehmens voranzubringen. "Wir haben Rahmenbedingungen hergestellt, um allen Kolleginnen und Kollegen die digitale Qualifizierung zu ermöglichen und einen rechtlichen Anspruch auf drei Arbeitstage selbstbestimmtes Lernen während der Arbeitszeit geschaffen.", sagt Betriebsrat Mustafa Kalay.
Der Anfang war, dass das Unternehmen firmenweit Digitales Lernen einführen wollte. Ziel des Betriebsrates war es nun zu klären, wie gute Arbeits- und Lernbedingungen aussehen, was die Beschäftigten sich wünschen und was an Regelungen überhaupt erforderlich ist. Deshalb verständigte er sich mit dem Arbeitgeber auf die Einrichtung von Lernlaboren. Deren vorrangiges Ziel war es, Erfahrungen zu IT-gestützten Lernformen zu erkennen und zu regeln. Für den wissenschaftlich begleiteten und evaluierten Lernlaborbetrieb über einen Zeitraum von fünf Monaten wurde eine Gesamtbetriebsvereinbarung abgeschlossen. "Fünf Standorte nahmen daran teil, darunter zwei aus der Produktion", sagt Mustafa Kalay. An den fünf Standorten wurden paritätisch besetzte "lokale Steuerkreise" eingerichtet. Diese ermöglichten eine breite Beteiligung von Arbeitnehmerseite und den intensiven Austausch.
Das Ergebnis der Lernlabore ist der Abschluss einer Konzernbetriebsvereinbarung: Beschäftigte erhalten drei Arbeitstage im Jahr für selbstbestimmtes Lernen. "Und das Unternehmen ist verpflichtet, für jeden Standort eine digitale Weiterbildungsstrategie vorzulegen und differenziert nach Beschäftigtengruppen Weiterbildungsbedarfe zu ermitteln." In der Vereinbarung wird auch beschrieben, dass an den Standorten die Funktion/Rolle eines Lernbegleiters, einer Lernbegleiterin eingerichtet wird. Diese haben die Aufgabe, die Kolleginnen und Kollegen bei digitalen Lernprozessen zu unterstützen."
(Quelle: IGM)