Weiter sagen: "Pandemiebedingter Mehrbedarf"
Schulcomputer für alle!
"Der Bedarf für die Anschaffung eines internetfähigen Computers zur Teilnahme an dem pandemiebedingten Schulunterricht im heimischen Umfeld sei im Regelbedarf nicht berücksichtigt", begründet das Landessozialgericht in Essen seinen Beschluss. Es handele sich um einen "grundsicherungsrechtlich relevanten Bedarf für Bildung und Teilhabe", denn die Anschaffung eines internetfähigen Endgeräts sei mit der pandemiebedingten Schließung des Präsenzschulbetriebs erforderlich geworden. Die Kosten für das Tablet, so die Richter, stellten einen "anzuerkennenden unabweisbaren, laufenden Mehrbedarf" dar. (Az. L 7 AS 719/20 B ER, L 7 AS 720/20 B)
(Quelle: AWO Mittelrhein e.V.)
Der Kölner Rechtsanwalt Ilias Uyar, der bereits 2018 eine Informationsbroschüre zum Thema "Wann das Jobcenter Schüler*innen die Kosten für Computer, Tablet und Schulbücher zahlen muss", erklärt im Videoclip, wie ein Antrag beim Jobcenterzu stellen ist.
Das Video gibt es auch in arabischer, englischer und türkischer Sprache.
Musteranträge und weiterführende Informationen gibt es bei der Arbeiterwohlfahrt Mittelrhein:
Das Sofortprogramm Endgeräteausstattung im DigitalPakt Schule ist am 27.05 Thema im Ausschuss für Bildung und Forschung gewesen. Um die Schülerinnen und Schüler beim digitalen Lernen zu unterstützen, hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD beschlossen, ein zusätzliches Paket von 500 Millionen Euro bereit zu stellen. Damit soll jenen Kindern ein mobiles Endgerät zur Verfügung gestellt werden, die nicht auf eigene PCs oder andere Varianten zurückgreifen können. Neben den Bundesmitteln sollen die Länder zehn Prozent zur Verfügung stellen, kündigte Thomas Rachel (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, an. Die Schulen entschieden selbst, welche Schülerin und welcher Schüler ein Gerät bekommen. Die Endgeräte würden laut Rachel lediglich ausgeliehen und blieben im Besitz der Schulen. (Quelle: hib-Nr. 550)