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Schlosserehandwerk

Qualität der Ausbildung im Handwerk

Das Handwerk im Jahr 2030

22.07.2019 Ι Die Zuständigkeit für die Rahmenbedingungen in der dualen Ausbildung im Handwerk ist eine der tragenden Säulen des Handwerks und der Handwerksordnung. Doch dieses Fundament hat deutliche Risse bekommen.

In der jüngsten Vergangenheit blieben im Handwerk jährlich bis zu 20.000 Lehrstellen unbesetzt. Die Zahl der Auszubildenden in allen Handwerksberufen ist von 500.000 im Jahr 2003 auf 365.000 im Jahr 2018 zurückgegangen. Besonders signifikant ist der Rückgang an Auszubildenden in den neuen Bundesländern.

Zwei Faktoren können dafür ausgemacht werden. Zum einen entscheiden sich viele junge Menschen gegen eine Ausbildung im Handwerk, weil sie häufig weder attraktive Karriere- noch Verdienstmöglichkeiten sehen. Zum anderen zeigen sich inzwischen in Teilen des Handwerks gravierende Qualitätsprobleme in der Ausbildung. Die überdurchschnittlich hohe Zahl von Ausbildungsabbrüchen in einigen Gewerken und die oft schlechteren Prüfungsergebnisse sind ein Indiz dafür.

Hinzu kommt die niedrige Ausbildungsvergütung in einigen Gewerken. Vor diesem Hintergrund fällt es den Handwerksbetrieben zunehmend schwerer, Auszubildende zu finden. Zahlreiche Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt.

 

 

bereits 2019 formuliert, ...

Das Problem ist von der Politik und der Wirtschaft erkannt worden. Deshalb ist eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes sowie parallel dazu, eine den Teil der Aus- und Weiterbildung betreffende Novellierung der Handwerksordnung in der parlamentarischen Abstimmung. Die IG Metall begleitet das Verfahren mit klaren ordnungspolitischen Forderungen zur Stärkung der Attraktivität der dualen Ausbildung. Das sind unter anderem eine gesetzlich verbindliche Verankerung der Ausbildereignungsverordnung (AEVO), die Stärkung des Ehrenamtes im Prüfungswesen, Impulse zur Qualitätssicherung der Ausbildung oder die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung. Ergänzt werden diese Forderungen durch die gesetzliche Verankerung des Konsensprinzips, damit rechtlich sichergestellt ist, dass nur Berufe verordnet werden, die von beiden Sozialpartnern getragen werden. Dieses Forderungspaket ist auch Basis der handwerkspolitischen Vorschläge der IG Metall.

 

Die Attraktivität des Handwerks als Arbeitgeber für junge Menschen wird steigen, wenn die Ausbildungsbedingungen über verbindliche Tarifverträge geregelt werden. Es kann nicht sein, dass häufig lediglich völlig unverbindliche Innungs- oder Verbandsempfehlungen als Basis für die Ausbildungsvergütungen dienen. In diesen tariffreien Zonen sind die Ausbildungsvergütungen, die wöchentlichen Arbeitszeiten oder Urlaubsansprüche der Jugendlichen gegenüber anderen Branchen nicht mehr konkurrenzfähig.

 

Es liegt auf der Hand, dass Image und Attraktivität einer Ausbildung im Handwerk wesentlich von späteren Verdienst- und Entwicklungsmöglichkeiten abhängen. Die Stärkung der Tarifbindung im Handwerk ist daher elementarer Bestandteil zur Sicherung des beruflichen Nachwuchses. Dies gilt für Auszubildende genauso wie für Gesellen und andere Fachkräfte.

 

Der Gesetzgeber ist gefordert, den Ordnungsrahmen und das Tarifvertragssystems im Handwerk zu stärken.

 

Außerdem spielen gut qualifiziertes Personal und durchdachte betriebliche Ausbildungskonzepte eine entscheidende Rolle für die Qualität der Ausbildung. Wichtig ist auch eine kontinuierliche Reflexion zwischen den Beteiligten. Eine passgenaue Vermittlung von Auszubildenden in die Betriebe wird die Ausbildungszufriedenheit erhöhen und somit das Risiko von Vertragslösungen verringern. Besonders kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe müssen unterstützt werden.

 

In den Berufsbildungsausschüssen und Vollversammlungen der Handwerkskammern muss deshalb eine breite Qualitätsdiskussion geführt werden. Zudem müssen die Beratungsangebote und die Zahl der Ausbildungsberater deutlich erhöht werden.

 

Als dritter Lernort für Auszubildende, neben Betrieb und Berufsschule, müssen die überbetrieblichen Berufsbildungsstätten und Kompetenzzentren weiter gestärkt werden. Die jährlich mit einem dreistelligen Millionenbetrag aus Steuermitteln geförderten Bildungsstätten leisten mit 90.000 Werkstattplätzen an rund 550 Standorten einen wichtigen Beitrag für eine hochwertige Qualifizierung und den Technologietransfer im Handwerk. Der massive Rückgang bei den Auszubildendenzahlen bedroht diese Bildungsinfrastruktur des Handwerks in ihrer Existenz. Viele Bildungsstätten sind nicht mehr ausgelastet. So unterbleiben notwendige Investitionen in Ausstattung und Sanierung, Standorte werden zusammengelegt.

 

Das schmälert die Chancen auf eine attraktive Ausbildung, gerade im Hinblick auf den Transformationsprozess. Gerade die überbetrieblichen Bildungsstätten könnten als Kompetenzzentren dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Es müssen unter Beteiligung der Gewerkschaften zukunftsfähige Konzepte entwickelt werden.

 

  • Ausbildungsbedingungen im Handwerk müssen wieder stärker auf Basis von verbindlichen Ausbildungstarifverträgen geregelt werden statt durch unverbindliche Innungsempfehlungen.
  • Verbindliche Ausbildungsqualitätsstandards festlegen und Beratungsangebote der Kammern ausbauen
  • Die Erarbeitung der Lehrgänge für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) muss integraler Bestandteil der Neuordnungsverfahren beim Bundesinstitut für Berufsbildung sein.
  • Verbesserung der Lernortkooperation durch paritätisch besetzte Koordinierungsausschüsse in allen ÜLU-Bildungsstätten
  • Zugang und Mitbestimmung der Gewerkschaften in allen ÜLU-Bildungsstätten
  • Die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Innungen sind zu konkretisieren.

 

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