Stellungsnahme des DGBs
Gesetz zur Unterstützung von Studierenden
Das Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz soll dem begegnen und, so heißt es auf den Seiten der Bundesregierung, "die pandemiebedingten Beeinträchtigungen [...] schnell und unbürokratisch abmildern und zusätzliche Anreize für BAföG-Geförderte schaffen."
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen, dass CDU/CSU und SPD mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf Maßnahmen ergreifen, um die Folgen für die Wissenschaft abzumildern und für BAföG-Geförderte Anreize zu schaffen, sich in systemrelevanten Bereichen zu engagieren. Allerdings reichen die geplanten Maßnahmen bei weitem nicht aus!
Um die Coronabedingte finanzielle Notlage aufzufangen, in die viele Studierende geraten sind, muss der Zugang zum BAföG erleichtert werden. Nötig sind beschleunigte unbürokratische Verfahren der Erstbeantragung sowie der Neuberechnung von BAföG-Ansprüchen, wenn sich die familiären Einkommensverhältnisse durch Kurzarbeit oder Jobverlust der Unterhaltspflichtigen geändert haben. Ein einfacher Nachweis über die geänderte Einkommenssituation muss sich schnellstmöglich in der Förderung niederschlagen. Der erleichterte Zugang muss sowohl für Neu- als auch für Aktualisierungsanträge gelten. Eine Orientierung kann die Verordnungsermächtigung im § 67 SGB II für ein vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 bieten.
In der Krise muss darüber hinaus der Ausschluss weiter Teile der Studierende vom BAföG aufgehoben und die Förderung in einen Vollzuschuss umgewandelt werden. Ein zu großer Anteil der Studierenden ist aus verschiedenen Gründen nach aktueller Rechtslage dem Grunde nach nicht förderungsberechtigt, hat also keinen Anspruch auf Leistungen nach BAföG. Betroffen sind von diesen Ausschlusskriterien insbesondere Bildungsausländer/innen. Aber auch Menschen, die bereits eine dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung absolviert haben, Studierende, die nicht in einem Vollzeitstudiengang eingeschrieben sind, Studierende, die die zu kurz bemessene Förderungshöchstdauer überschritten haben - z. B. durch zu späten Fachwechsel - und Studierende im Zweitstudium oder diejenigen, die die Altersgrenzen überschritten haben.
Für alle Studierenden, die trotz einer Öffnung des BAföG keine Leistungen nach diesem Gesetz erhalten können, oder falls die Förderung den Lebensunterhalt nicht deckt, soll ein Notlagenfonds aufgelegt werden, der eine schnelle und unbürokratische Hilfe ermöglicht. Dieser ist als Zuschuss auszugestalten.
Freibeträge und Höchstsätze im BAföG haben über Jahre nicht mit der Entwicklung der Lebenshaltungskosten Schritt gehalten und müssen deutlich angehoben werden.
Darüber hinaus empfehlen wir dringend, im BAföG die Verwaltungsvorschrift zum Leistungsnachweis nach dem vierten Semester auszusetzen.
Die Anstrengungen der Hochschulen, kurzfristig Online-Angebote auszubauen, sind zu begrüßen. Diese Angebote können den regulären Studienbetrieb jedoch im Regelfall nicht gleichwertig ersetzen. Hinzu kommt der verspätete Studienstart. Dieses Semester darf daher nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden. Gleiches gilt für die Förderungshöchstdauer gemäß BAföG, damit keine negativen förder- und prüfungsrechtlichen Konsequenzen für Studierende entstehen.
Hochschulpolitik
Die Meinungen zu dem Hilfpaket gehen jedoch weit auseinander. Von diplomatischer Zustimmung bis hin zu Rücktrittsforderungen: