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Loehne_unter_Beschuss

Stellungsnahme des DGBs

Gesetz zur Unterstützung von Studierenden

05.05.2020 Ι Die Corona-Pandemie trifft die gesamte Gesellschaft hart. Die Beschränkung des öffentlichen Lebens zum Schutze der Bevölkerung schlägt direkt auf weite Teile aller Wirtschaftssektoren und deren Arbeitsmärkte durch. Das betrifft gleichsam den gesamten Bildungssektor und somit auch den Wissenschaftsbereich. Der Lehrbetrieb - soweit er stattfindet - ist in den virtuellen Raum verlagert, Bibliotheken, Labore, Mensen etc. sind nur eingeschränkt nutzbar. Zahlreiche Studierende, die krisenbedingt von heute auf morgen ihre Jobs verloren haben sind oder geraten in aktue Notlage.

Das Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz soll dem begegnen und, so heißt es auf den Seiten der Bundesregierung, "die pandemiebedingten Beeinträchtigungen [...] schnell und unbürokratisch abmildern und zusätzliche Anreize für BAföG-Geförderte schaffen."

 

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen, dass CDU/CSU und SPD mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf Maßnahmen ergreifen, um die Folgen für die Wissenschaft abzumildern und für BAföG-Geförderte Anreize zu schaffen, sich in systemrelevanten Bereichen zu engagieren. Allerdings reichen die geplanten Maßnahmen bei weitem nicht aus!

 

Um die Coronabedingte finanzielle Notlage aufzufangen, in die viele Studierende geraten sind, muss der Zugang zum BAföG erleichtert werden. Nötig sind beschleunigte unbürokratische Verfahren der Erstbeantragung sowie der Neuberechnung von BAföG-Ansprüchen, wenn sich die familiären Einkommensverhältnisse durch Kurzarbeit oder Jobverlust der Unterhaltspflichtigen geändert haben. Ein einfacher Nachweis über die geänderte Einkommenssituation muss sich schnellstmöglich in der Förderung niederschlagen. Der erleichterte Zugang muss sowohl für Neu- als auch für Aktualisierungsanträge gelten. Eine Orientierung kann die Verordnungsermächtigung im § 67 SGB II für ein vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 bieten.

 

In der Krise muss darüber hinaus der Ausschluss weiter Teile der Studierende vom BAföG aufgehoben und die Förderung in einen Vollzuschuss umgewandelt werden. Ein zu großer Anteil der Studierenden ist aus verschiedenen Gründen nach aktueller Rechtslage dem Grunde nach nicht förderungsberechtigt, hat also keinen Anspruch auf Leistungen nach BAföG. Betroffen sind von diesen Ausschlusskriterien insbesondere Bildungsausländer/innen. Aber auch Menschen, die bereits eine dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung absolviert haben, Studierende, die nicht in einem Vollzeitstudiengang eingeschrieben sind, Studierende, die die zu kurz bemessene Förderungshöchstdauer überschritten haben - z. B. durch zu späten Fachwechsel - und Studierende im Zweitstudium oder diejenigen, die die Altersgrenzen überschritten haben.

 

Für alle Studierenden, die trotz einer Öffnung des BAföG keine Leistungen nach diesem Gesetz erhalten können, oder falls die Förderung den Lebensunterhalt nicht deckt, soll ein Notlagenfonds aufgelegt werden, der eine schnelle und unbürokratische Hilfe ermöglicht. Dieser ist als Zuschuss auszugestalten.

 

Freibeträge und Höchstsätze im BAföG haben über Jahre nicht mit der Entwicklung der Lebenshaltungskosten Schritt gehalten und müssen deutlich angehoben werden.

 

Darüber hinaus empfehlen wir dringend, im BAföG die Verwaltungsvorschrift zum Leistungsnachweis nach dem vierten Semester auszusetzen.

 

Die Anstrengungen der Hochschulen, kurzfristig Online-Angebote auszubauen, sind zu begrüßen. Diese Angebote können den regulären Studienbetrieb jedoch im Regelfall nicht gleichwertig ersetzen. Hinzu kommt der verspätete Studienstart. Dieses Semester darf daher nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden. Gleiches gilt für die Förderungshöchstdauer gemäß BAföG, damit keine negativen förder- und prüfungsrechtlichen Konsequenzen für Studierende entstehen.

 

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Timo Gayer Ι 06.05.2020
Überbrückungshilfe als "Lockvogelangebot"?!
Karliczeks Kompromissmodell grenzt zwei Studierendengruppen aus (Studierende an Berufsakademeien und diejenigen die bereites ein KfW-Kredit haben) und muss sich auch noch aus dem laufenden Haushalt finanzieren. Die 900 Millionen überschüssige BAföG-Mittel sind dagegen weg. Grüne gehen hart mit der Ministerin ins Gericht: "Mit dem [….] "Unterstützungspaket" werden notleidende Studierende eiskalt über den Tisch gezogen!" Es sei ein "Pakt gegen die junge Generation [….]. Sie dokterten erneut ein bisschen an den Zuverdienstregeln beim Bafög herum, blasen dem Ladenhüter KfW-Studienkredit neues Leben ein und versprechen Einmalzahlungen aus Nothilfefonds, die es vielerorts gar nicht gibt. Das ist nicht die notwendige schnelle Unterstützung für Studierende, sondern die Coronakrise droht für viele zu Bildungskrise und Studienabbruch zu führen." Mehr dazu auf: https://www.jmwiarda.de/2020/05/06/%C3%BCberbr%C3%BCckungshilfe-als-lockvogelangebot/
Timo Gayer Ι 06.05.2020
Zur heutigen Anhörung
In der heutigen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung begrüßten die meisten Sachverständigen in ihren schriftlichen Stellungnahmen die Initiative der großen Koalition, wenngleich sie auch, ähnlich wie die Oppositionsfraktionen, zahlreiche Änderungswünsche äußerten: "Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) begrüßt den Vorstoß der großen Koalition. Dessen Vertreter Ulrich Müller machte aber deutlich, dass eine Integration in das BAföG-System, wie es in unterschiedlicher Ausgestaltung FDP und Grüne vorschlagen überzeugender wäre als ein Andocken an den KfW-Studienkredit. Bedürftige Studenten hätten mitunter Angst vor Verschuldung und es sei nicht ausgeschlossen, dass sie auf einen Kredit verzichten und das Studium nicht aufnehmen beziehungsweise beenden würden. Amanda Steinmaus vom "freien zusammenschluss von student*innenschaften" setzte sich zusätzlich zu den im Entwurf vorgeschlagenen Regelungen für Härtefallfonds besonders für international Studierende ein. Zudem sollten die Aufenthaltsbedingungen für internationale Studierende angepasst werden, sodass ihr Aufenthaltsstatus nicht durch fehlende finanzielle Mittel oder ausbleibende akademische Leistungen während der Krise gefährdet werde." (Quelle: heute im bundestag Nr. 468)

Hochschulpolitik

Links und Zusatzinformationen
Das Kompromissmodell des BMBFs
BMBF_Studis_in_Not
Bundesbildungsministerium stellt Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen bereit

Die Meinungen zu dem Hilfpaket gehen jedoch weit auseinander. Von diplomatischer Zustimmung bis hin zu Rücktrittsforderungen:

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