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CHECK_Studienfinanzierung_2020-Titel

Studienfinanzierung in Deutschland 2020

Ein desaströses Fazit

09.10.2020 Ι Laut aktueller Analyse des CHE erreichen staatliche Studienfinanzierungsangebote den Großteil der Studierenden nicht mehr. "Die etablierten staatlichen Instrumente der Studienfinanzierung verlieren weiter rapide an Bedeutung.

Insbesondere das BAföG gerät immer tiefer in die Krise. Die Förderzahlen sinken bei stetig steigenden Studierendenzahlen immer weiter. Das BAföG hat seine Funktion, einen chancengerechten Zugang zu hochschulischen Bildungsangeboten zu ermöglichen, weitgehend verloren.

 

Dass der Rückgang der BAföG-Förderzahlen in den letzten Jahren nicht über andere formalisierte Bausteine wie Studienkredite oder Stipendien kompensiert wird, kann nur bedeuten, dass mittlerweile studentische Jobs und familiäre Unterstützung die eigentlichen Eckpfeiler der Studienfinanzierung in Deutschland sind. Damit ist aber die Bildungsbeteiligung an positive konjunkturelle Entwicklungen gekoppelt - fatal angesichts einer sich abzeichnenden Eintrübung der Konjunkturaussichten!

 

Bei näherer Betrachtung ist die BAföG-Krise eine grundlegendkonzeptionelle. Die Ausbildungsförderung hat schlicht nicht Schritt gehalten mit der Lebensrealität der Studierenden und den Entwicklungen im Hochschulsystem. Die (Hochschul-)Welt hat sich weiterentwickelt, das BAföG dagegen ist stehengeblieben. Die Covid-19-Pandemie zeigt auch, dass das BAföG nicht kurzfristig auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren kann. Der Ansatz des BAföG hat mit der Realität immer weniger zu tun.

  • Es geht von Vollzeit-Studierenden aus - Teilzeit hat sich aber längst zur "zeitgemäßen Studienform" (HRK) entwickelt.
  • Es fördert nicht die zunehmend angebotenen Orientierungsangebote in der Studieneingangsphase.
  • Es geht aus von einem Studium in Regelstudienzeit - das schaffen weniger als 40 Prozent.
  • Es geht davon aus, dass in Deutschland keine Studiengebühren fällig werden -über acht Prozent der Studierenden sind aber mittlerweile an einer (kostenpflichtigen) privaten Hochschule eingeschrieben.
  • Es fördert keine weiterbildenden Masterangebote.

(Quelle: CHE)

 

 

Die Empfehlungen des CHE decken sich auch weithin mit den Forderungen der Gewerkschaften:

"Die 2019 beschlossene, sehr zurückhaltende BAföG-Reform reicht bei Weitem nicht aus. Es ist auch nicht zielführend, situativ weitere Instrumente wie die "Überbrückungshilfe" zu installieren. Über die Anpassung von BAföG-Fördersätzen und Bemessungsgrenzen hinaus muss die staatliche Studienförderung grundlegend neu konzipiert werden. Das BAföG bedarf einer grundlegenden Reform, damit es unterschiedliche Eventualitäten, Lebenslagen, Bildungsbiografien und Studienmodelle auffangen und für breite Bevölkerungsschichten fundamentale Sicherheit einer chancengerechten Beteiligung an hochschulischer Bildung gewährleisten kann.


Der sogenannte "Bildungstrichter" (vgl. DZHW-Brief 3/2018) zeigt, dass sich in den letzten Jahren die Chancen von Kindern aus nicht-akademischem Herkunftshaushalt eher verschlechtert haben. BAföG erfüllt damit seinen Zweck derzeit also nicht ausreichend. Damit der Grundansatz des BAföG, Menschen Chancen zu eröffnen, wieder wirksamer werden kann und Bildungsentscheidungen unabhängiger von den Vorstellungen und Möglichkeiten der Eltern werden, 

  • muss das BAföG "zeitgemäß" werden, sich also strikt an der Lebensrealität orientieren (und etwa Studieneingangs-/Orientierungsphasen, Teilzeitstudium und weiterbildende Masterstudiengänge fördern oder Studienbeiträge vorfinanzieren),
  • müssen die vielfältigen, zersplittert etablierten staatlichen Finanzierungsinstrumente als "Bundesstudienförderung" zu einem umfassenden und in sich flexiblen "student funding-System" gebündelt werden,
  • muss Studieninteressierten klarer als bisher Orientierung und Erwartungssicherheit in Finanzierungsfragen geboten werden.

 

Zu den erforderlichen Strukturreformen zählen neben der Anpassung der Freibeträge und Bedarfssätze insbesondere:

  • Die Verankerung einer verbindlichen regelmäßigen Anpassung der Fördersätze und Freibeträge im BAföG alle zwei Jahre und eine schrittweise Umstellung des BAföG auf einen Vollzuschuss.
  • Die Übernahme von Mietkosten im BAföG in Anlehnung an die Wohngeldtabelle, wobei die Durchführung bei den BAföG-Ämtern liegen und möglichst unbürokratisch erfolgen soll.
  • Die Wiedereinführung der BAföG-Förderung für Schüler*innen an allgemeinbildenden Schulen, auch wenn sie noch bei den Eltern wohnen.
  • Eine ersatzlose Streichung der Altersgrenzen.
  • Eine Förderung auch für berufsbegleitende und Teilzeit-Studiengänge ermöglichen.
  • Die Streichung der Verwaltungsvorschrift zum Leistungsnachweis nach dem 4. Semester.
  • Die Weiterentwicklung der Kriterien der Förderungshöchstdauer.
  • Die Existenzsichernde Ausgestaltung der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
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