Teilzeitstudium in Deutschland
Neuer Höchststand trifft auf Regelungen aus dem letzten Jahrhundert
(Quelle: CHE)
Dabei sind die Anteile der Teilzeitstudierenden über die Bundesländer sehr unterschiedlich verteilt:
Bundesland | Anteil der Studierenden (in %) |
---|---|
Hamburg | 21,1 |
Nordrhein-Westfalen | 13,1 |
Mecklenburg-Vorpommern | 12,5 |
Bremen | 9,1 |
Rheinland-Pfalz | 8,2 |
Hessen | 7,2 |
Sachsen | 5,7 |
Sachsen-Anhalt | 5,5 |
Berlin | 5,4 |
Bayer | 5,0 |
Niedersachsen | 3,3 |
Thüringen | 2,7 |
Brandenburg | 2,7 |
Baden-Württemberg | 2,6 |
Schleswig-Holstein | 1,8 |
Saarland | 0,5 |
Der stetig steigende Anteil an Teilzeitstudierenden ist jedoch mit einer grundlegenden Problematik konfrontiert, von der die IG Metall erwartet, dass die neue Regierung sich dieser annimmt:
Teilzeitstudierende verfügen aktuell über wenig adäquate Fördermöglichkeiten, da das BAföG nur Vollzeitstudiengänge als förderfähig betrachtet. Damit haben die Teilzeitstudierenden auch keine Möglichkeit von den großen Netzwerken und Angeboten der Föredrwerke wie z.B. der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zu profitieren und zwar egal wie engagiert oder leistungsstark sie sind. Doch eine schlichte Aufnahme von Teilzeitmodellen in das BAföG wird dem Problem nicht gerecht, denn die Kernzielgruppen (z.B. Alleinerziehende oder Personen mit Pflegeverpflichtungen) haben derzeit über das Sozialgesetzbuch (SGB) bessere Förderbedingungen.