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Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung

Mehr drin ab Januar 2025

09.01.2025 Ι Seit dem 1. Januar 2025 steigen die Mindestausbildungsvergütungen (MiAV) in Deutschland um 5 %. Diese Erhöhung soll die finanzielle Situation von Auszubildenden verbessern. Doch reicht das aus, um die Kaufkraftverluste der letzten Jahre auszugleichen?

Seit der Einführung der Mindestausbildungsvergütung (MiAV) im Jahr 2020 hat sich die finanzielle Lage vieler Auszubildender in Deutschland verbessert. Die MiAV stellt sicher, dass alle Auszubildenden eine einheitliche Mindestvergütung erhalten, unabhängig von Branche oder Region. Ab dem 1. Januar 2025 gelten nun neue Vergütungssätze, die eine Erhöhung um rund 5 % vorsehen.

 

Die neuen Sätze betragen:

  • Im ersten Ausbildungsjahr: 682 € (vorher 649 €)
  • Im zweiten Ausbildungsjahr: 805 € (vorher 766 €)
  • Im dritten Ausbildungsjahr: 921 € (vorher 876 €)
  • Im vierten Ausbildungsjahr: 955 € (vorher 909 €)

 

Diese Erhöhung basiert auf den durchschnittlichen Vergütungssteigerungen der letzten beiden Kalenderjahre und wird jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) festgelegt. Die Daten hierfür werden vom Statistischen Bundesamt erhoben.

 

Trotz dieser Anpassung kritisiert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Höhe der MiAV als unzureichend. Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des DGB, fordert eine Anhebung auf 80 % der durchschnittlichen tariflich festgelegten Ausbildungsvergütung. Dies würde insbesondere Auszubildenden im ersten Jahr zugutekommen, deren Vergütung um etwa 100 Euro steigen würde.

 

Die MiAV gilt für alle neuen Ausbildungsverträge, die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2025 geschlossen werden. Bestehende Verträge sind von der Erhöhung nicht betroffen. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt zusätzlich, dass ihre Vergütung die tariflichen Sätze um maximal 20 % unterschreiten darf.

 

 

Die regionalen Unterschiede in der Anwendung der MiAV sind ebenfalls bemerkenswert. In Ostdeutschland erhalten Auszubildende häufiger nur die Mindestvergütung als in Westdeutschland. Dies zeigt sich besonders im Handwerk und in der Landwirtschaft. 

 

Insgesamt bleibt abzuwarten, ob die Erhöhung der MiAV ab 2025 ausreicht, um die finanziellen Herausforderungen der Auszubildenden zu bewältigen und gleichzeitig die Attraktivität der Berufsausbildung zu steigern.

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