Ausbildungsprüfung Mechatroniker/in Teil 1
Eine Prüfung spaltet die Fachwelt
Ob die Kritik der Realität jedoch gerecht wird und ob an dieser Stelle die richtigen "Verantwortlichen" angesprochen sind, lässt sich jedoch nicht so einfach beantworten.
Mit diesem Artikel stellen wir den Versuch auf, die Kritik an der Teil 1 Prüfung des Mechatronikers / der Mechatronikerin systematisch zu analysieren, um den Gesamtzusammenhang darstellbar zu machen. Weiterhin möchten wir einen Diskussionsraum schaffen, um die Informationslage weiter zu verbessern.
Wenn Ihr weitere Informationen für uns habt, schreibt an pruefen@igmetall.de oder beteiligt Euch an der Diskussion über die Kommentarfunktion des Artikels (s. u.).
Im Nachfolgenden stellen wir Euch kurz die Neuordnung und die damit einhergehenden Veränderungen für den Beruf, die Ausbildung und die Prüfung dar, greifen die uns zugetragene Kritik aus den Reihen unserer Kolleginnen und Kollegen und den Unternehmen auf und stellen diese den Angaben der PAL gegenüber, um sie abschließend in einem weiteren Kontext zu verorten. Für ausführliche Informationen verweisen wir dabei auf bestehende Angebote.
Auf Initiative der Sozialpartner -also auch der IG Metall- wurde der Beruf Mechatroniker/in zum 01.08.2011 novelliert. Das neue Berufsbild gilt für alle ab diesem Tag beginnenden einschlägigen Ausbildungsverhältnisse.
Geändert wurden ausschließlich die Prüfungsregelungen. In Anlehnung an die industriellen Metall- und Elektroberufe von 2007 wurden die gestreckte Abschlussprüfung und das Variantenmodell (Wahloption zwischen Betrieblichem Auftrag und praktischer Aufgabe) eingeführt. Die Bearbeitungszeit für den betrieblichen Auftrag wurde in diesem Rahmen auf 20 Stunden verkürzt. Der Betriebliche Auftrag bzw. die praktische Aufgabe machen jetzt nur noch 30% der Prüfungsleistung aus.
Der Rahmenlehrplan für die berufsschulische Ausbildung bleibt unverändert.
lässt sich in fünf Bereiche unterteilen. Wobei wir an dieser Stelle auch die Gegenpositionen und objektive Sachverhalte, soweit sie uns vorliegen, mit aufzeigen möchten:
Materialkosten
Die Kosten für die Teil 1 Prüfung lagen pro verwendeter Prüfeinheit bei ca. 3.500,-- Euro. Hierzu einige Stimmen aus der Praxis:
"Es mussten für unsere Auszubildenden [57 Prüflinge] für die erste Prüfung 20 Prüfungsätze für ca. 40.000 € investiert werden. [.] Verhältnis von Investition zur qualitativen Aussagekraft ist fast Null."
"Der Aufwand an Material für diese Inhalte abzufragen ist maßlos übertrieben. Wir mussten insgesamt 35 T€ allein an Material aufbringen für die 12 Prüflinge. Würde mich nicht wundern wenn hier einige Ausbildungsbetriebe aus Kostengründen nicht mehr ausbilden."
- Gegenposition: vgl. Aussagen der PAL unten
Personalkosten
In keiner offiziellen Statistik ausgewiesen sind die zeitlichen Belastungen für unsere Prüfer/innen und somit die Personalkosten für die Unternehmen, wenn das Ehrenamt nicht in der Freizeit unserer Kolleginnen und Kollegen vollzogen wird (vgl. auch Freistellung). Hierzu einige Stimmen aus der Praxis:
"Für die praktische Prüfung 57 Prüflinge wurden verteilt auf 4 Gruppen in einem Zeitraum von Mitte April bis Mitte Juni geprüft.
Für Vorbereitung der ersten Prüfung z.B. Bestellung, Zusammenstellung, Aufbau ... waren dazu für unsere Ausbilder für ca. 25 Manntage notwendig.
Für die Abarbeitung des Prüf. und Messprotokolls vor der eigentlichen Prüfung waren zusätzlich 16 Manntage erforderlich.
Für die Durchführung der eigentlichen Prüfung waren für die Prüfer (unsere eigenen Ausbilder) bedingt vor allem durch die langwierige Inbetriebnahme 48 Manntage notwendig. Zusätzlich waren immer externe Prüfer vor Ort.
Für ehrenamtliche Prüfertätigkeit extern wurde von unseren Ausbildern nochmals 5 Manntage aufgewendet.
[.]Zeitaufwand steht in keinem Verhältnis zur qualitativen Aussagekraft der Prüfung. ln der Zeit konnte die gewohnte Qualität im Ausbildungsalltag für Nichtprüflinge nicht gewährleistet werden."
- Gegenposition: vgl. Aussagen der PAL unten
Gewichtung der Prüfungsinhalte innerhalb der Teil 1 Prüfung
Die Frage der Gewichtung der Teil 1 Prüfung wird durchweg differenziert betrachtet und scheint sich unserer Erfahrung nach, an der betrieblichen Orientierung (mehr Elektro oder mehr Mechanik / Pneumatik) auszumachen. Daher möchten wir an dieser Stelle auch nur eine analytische Stellungnahme eines Kollegen einbringen:
"Die Frage wie die Aufteilung Mechanik - Elektrik zu beurteilen ist, wird subjektiv von der jeweiligen Berufsgruppe als zu gering beurteilt. Es muss hier der Umfang der Prüfung insgesamt gesehen werden. [.] In den Aussagen muss immer der Aspekt der ersten Prüfung Beachtung finden, es war einfach vieles neu, für die Auszubildenden und für die PrüferInnen."
- Dies lässt sich um die Tatsache ergänzen, dass in Teil 1 die Qualifikation der Elektrofachkraft mit abgeprüft werden soll. Für die gesamte Prüfung stehen nach Ausbildungsordnung jedoch nur 8 Stunden zur Verfügung, wobei davon 1,5 Stunden bereits für die schriftlichen Aufgaben vorgesehen ist.
Vorgegebene Bewertungsstruktur
Ein wesentlicher Kritikpunkt war die Bewertungsvorlage der PAL für die Prüfung. Hierzu einige Stimmen:
"Eine gute Bewertung der Prüfungsleistung war nicht möglich, da es keinen klaren Bewertungsbogen seitens der PAL gab. Der Bewertungsbogen wurde sehr flach gehalten und deshalb fällt die Bewertung auch bei jedem Prüfungsausschuss anders aus."
"Die gerechte Bewertung bleibt dahingehend auf der Strecke, das der mechanische Anteil zu gering und die Bewertungen pauschal für mehrere Teile abzugeben waren."
"Bewertungsbogen ist interpretierbar : z. B. Punkt : Durchführung, Lfd.Nr.4 -Maßhaltigkeit der gefertigten Bauteile- ..... welche Maße ? [.]Fehlende Transparenz der Prüfungsinhalte im Vorfeld für Prüfer/ Ausbilder"
"Aufwand für situatives Fachgespräch (u.a. notwendige Dokumentation durch die Prüfer) steht in keinem Verhältnis zum Gesamtergebnis ( 5 von 100 Punkten)"
- Hierzu ein Exkurs von Timo Gayer (IG Metall Vorstand):
Ich verstehe die Kritik an den unzureichenden Bewertungsbögen und teile insbesondere Jene an der zu geringen Vorbereitung durch die Kammern.
Unsere Kolleginnen und Kollegen müssen sich jedoch auch im Klaren sein, dass diese Bewertungsbögen ein Handlungsempfehlung sind, die es zum einen innerhalb des Prüfungsausschusses zu diskutieren gilt und die meines Erachtens nicht übernommen werden müssen.
Bitte versteht mich an dieser Stelle nicht falsch, ich spreche mich immer für die Orientierung an allgemeingültigen Handlungsempfehlungen aus, da dies ein wesentlicher Teil in der Qualitätssicherung innerhalb der Prüfungswelt unseres Berufsbildungssystems darstellt.
Wenn diese Empfehlung jedoch wider der Wertehaltung und der fachlichen Kompetenz des Prüfungsausschusses steht, muss diese meiner Meinung nach angepasst werden.
Wir wissen, dass selbst gestandenen Prüfungsaufgabenersteller ihre Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss erst einmal in das neue Konzept einführen mussten.
Um ein wenig mehr Handlungssicherheit zu geben, möchte ich auch noch auf die Musterprüfungsordnung und ein Gerichtsurteil verweisen:
- Musterprüfungsordnung § 25 (1) Bewertungsverfahren, Feststellung der Prüfungsergebnisse
Jede Prüfungsleistung ist von jedem Mitglied des Prüfungsausschusses selbstständig zu bewerten. Beschlüsse über die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen, der Prüfung insgesamt sowie über das Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung werden vom Prüfungsausschuss gefasst. Bei der gemeinsamen Feststellung der Ergebnisse dienen die Einzelbewertungen der Prüfungsausschussmitglieder als Grundlage.
- VG Arnsberg, Urteil vom 11.09.2002, 1 K 2808/00, juris
Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Prüfungsausschuss allgemeine Vorgaben in der Ausbildungsverordnung für sich konkretisiert und im Einzelnen festlegt, welche Bewertungskriterien relevant sind und wie Einzelleistungen zu gewichten sind.
- Musterprüfungsordnung § 25 (1) Bewertungsverfahren, Feststellung der Prüfungsergebnisse
Weitere Urteile auf dem Prüferportal des BIBBs
sind in den Informationen für die Praxis zusammengefasst. Den Link findet Ihr unten angefügt. Hier möchten wir nur explizite Aussagen aus dem Inforamtionsschreiben herausstellen:
Materialkosten
- Der PAL-Fachausschuss hat einen Materialpool definiert, aus dem sämtliche Prüfungen der nächsten vier Jahre (d. h. von Frühjahr 2013 bis mindestens Winter 2016/17) generiert werden. Abhängig von der Prüflingsanzahl können sich somit die Anschaffungskosten über die Jahre hinweg deutlich reduzieren.
- Die für Teil 1 benötigten Materialien sollen möglichst auch wieder in Teil 2 der Abschlussprüfung verwendet werden.
- Pro Prüfungstermin und Prüfling werden nur ca. 30 EUR für Verbrauchsmaterialien benötigt.
- Die Kostenbetrachtung legt eine Erstanschaffung aller erforderlichen Materialien als qualitativ hochwertige Neuteile zu den im Frühjahr 2012 gültigen Marktpreisen zugrunde.
- Die Kostenbetrachtung berücksichtigt weder die im Unternehmen bereits vorhandenen Prüfungsmaterialien noch eventuelle Einkaufsrabatte für Neuanschaffungen.
- Das Prüfungskonzept sieht vor, dass der PAL-Fachausschuss auch über das Jahr 2016 hinaus mit dem bereits vorhandenen Materialpool weiterarbeitet, wobei technische Weiterentwicklungen Anpassungen erforderlich machen können.
Hierzu ein beispielhafte Darstellung der PAL:
Personalkosten / Zeitaufwand für den Erst- und Wiederaufbau des mechatronischen Prüfungsmodells
Die folgende Aufwandskalkulation basiert auf gemittelten Hochrechnungen - wir bitten die Werte deshalb nur als Richtwerte zu verstehen.
Möglichkeiten zur Reduzierung der Prüfungskosten
- Verwenden Sie Betriebsmittel und Komponenten, die bereits in Ihrem Unternehmen vorhanden sind.
- Kaufen Sie kostengünstig nur die Teile hinzu, die Sie zusätzlich benötigen. ?
- Unternehmen, die erstmalig ausbilden, sollten die Erstanschaffungskosten nicht abschrecken. Denken Sie daran, dass es sich um ein mechatronisches System handelt, das wiederverwendet wird. Die Folgekosten sind deutlich niedriger.
- Stellen Sie das mechatronische System selbst her! D. h. binden Sie Ihre Auszubildenden von der Planung über die Materialbestellung bis hin zur Fertigung und Systemkontrolle in den Prozess ein.
- Der Erstaufbau des mechatronischen Systems kann anfänglich zeitaufwändig sein. Beim Wiederaufbau für Folgeprüfungen werden Sie dafür deutlich Zeit einsparen.
- Nutzen Sie das mechatronische System innerhalb des Prüfungszeitraums für mehrere Prüflinge.
- Kooperieren Sie mit anderen Unternehmen und tauschen Sie Ihre mechatronischen Systeme untereinander aus.
- Lagern Sie Ihre mechatronischen Systeme nicht nach den Prüfungen ein. Nutzen Sie diese auch für die Aus- und Weiterbildung Ihrer (angehenden) Fachkräfte.
- Das mechatronische System kann in erheblichem Umfang sowohl für Teil 1 als auch für Teil 2 der Abschlussprüfung genutzt werden.
Entwicklungspotenzial in der Teil 1 Prüfung
Diese Aussagen stammen aus Gesprächen mit unseren Kolleginnen und Kollegen in den Erstellungsausschüssen:
"Wir haben die Komplexität des Prüfungsaufbaus für die erste Prüfung bewusst einfacher gehalten. Dies hat uns die Erfahrungen aus anderen Berufen gezeigt, wo es aufgrund einer Niveauabweichung nach oben zu großer Kritik gekommen ist, da die Kolleginnen und Kollegen in der Ausbildung und in den Prüfungsuasschüssen eine andere Erwartungshaltung hatten und entsprechend unsere jungen Leute darauf vorbereitet waren."
Die Schuld bei der PAL alleine zu suchen wird vermutlich nicht die erhoffte Lösung bringen. Man kann die Fehler nur in einer systemischen Betrachtung gänzlich erkennen. Wir versuchen dies anhand weniger provokanter Fragestellungen plausibel darzustellen:
Warum hat man die Betriebe und Prüfer nicht hinreichend informiert?
a. Verabschiedet der Verordnungsgeber (BMWi für Ausbildungsberufe oder BMBF für Weiterbildungsberufe) einen Beruf nach April eines Jahres, gerät die PAL in ihren Abläufen (Berufung der Erstellungsausschüsse über Kammern und Gewerkschaften, konstituierende Sitzung, Einarbeitung, Aufgabenerstellung . [vgl. hierzu auch unsere Informationsseite über die PAL] ) unter starken Zugzwang.
Eine Erstellung von Übungsaufgaben ist dann nicht mehr möglich und manche Prüfungen sind vielleicht auch mit der heißen Nadel gestrickt, geht man davon aus, dass die Erstellung im Ehrenamtlichen geleistet wird.
b. Die Informationen für die Praxis standen den Kammern bereits im Juli 2012 zur Verfügung. Warum dies nicht weiter kommuniziert wurde ist nicht bekannt.
Warum prüft man in Teil 1 alles aber nichts davon richtig?
Die Prüfungsinhalte werden nicht von der PAL bestimmt. Sie werden während des Neuordnungsverfahrens von den Sozialpartnern im Rahmen der Ausbildungsordnung festgelegt. Hier werden auch die Zeiten und die zu verwendeten Prüfungsinstrumente festgeschrieben.
Die interne Auslegung, also die Gewichtung der Aufgaben obliegt in einem gewissen Bereich den PrüfungsaufgabenerstellerInnen, wobei sie sich an den Gewichtungen und Ausbildungsinhalten der Ausbildungsordnung orientieren müssen.
Die Debatte über die Mechatroniker-Prüfung hat uns vielfältige Fragestellungen auferlegt, die es in den nächsten Monaten zu beantworten gilt. Die Konsequenzen sind hierbei noch nicht absehbar. Sicher ist jedoch, dass die IG Metall zusammen mit Euch (den Kolleginnen und Kollegen aus Theorie und Praxis) diesen Prozess in unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit gestalten wird.
Hierzu haben wir auch eine erste Umfrage gestartet. Den Zugang findet Ihr HIER oder im rechten Bereich der Homepage.
Offene Fragen:
- Wie beeinflusst die Prüfung die Ausbildungspraxis?
Das es normative und reflexive Effekte auf die Ausbildungspraxis gibt ist unstrittig und für uns teilweise zum Vorteil. Wie sollten wir sonst erkennen können ob ein Betrieb "ausbildungsreif" ist.
Interessant wäre es jedoch zu erfahren, in wie weit die hohen Prüfungskosten und die differenzierten Erfahrungen mit der Teil 1 Prüfung, Unternehmen veranlassen, ihre Ausbildung gänzlich zu verändern. D. h., auf andere Ausbildungsberufe zurückgreifen oder gar ihre Ausbildung stoppen.
Wenn Ihr hierzu Informationsmaterial habt, schreibt bitte an mailto:pruefen@igmetall.de
- Wie hoch dürfen Prüfungskosten sein - und wie das Verhältnis der Kosten von Teil 1 zu Teil 2?
Dies ist eine Diskussion die mit der PAL geführt werden muss. Es kann nicht sein, dass die Unternehmen verpflichtet sind in Teil 1 3,500,-- Euro zu bezahlen und der Teil 2 voraussichtlich für ca. 600,- Euro angeboten wird. Von einer neutralen Ausgangssituation für die Wahl Betrieblicher Auftrag oder PAL-Aufgabe kann hier unseres Erachtens nicht mehr gesprochen werden.
- Wie lässt sich das Prüfungsmaterial in die eigene Ausbildung integrieren?
Auch wenn dies eine rein reaktive Ausrichtung hat, ist es doch wesentlich Beispiele guter Ausbildung unter Verwendung der PAL-Aufgabe aufzuzeigen, um die negativen Effekte abzumildern.
Wenn Ihr hierzu Informationsmaterial habt, schreibt bitte an mailto:pruefen@igmetall.de
- Welche Alternativen gibt es zu den aktuellen Prüfungsformen?
Dies ist wohl die schwerwiegendste Frage. Eine Prüfung muss auch immer den betrieblichen Bedingungen über das ganze nationale Spektrum gerecht werden können. Also ohne dabei Nachteile für die Auszubildenden oder Intransparenz über die Ausbildungsqualität zu erzeugen. Hier ist der Dialog über die Sozialpartner gefragt.
- Informationsseite: Mechatroniker/in
- PAL: Informationen für die Praxis
- BIBB: Informationsseite
- WAP zieht ein Fazit
Prüfen
Betriebe, die Prüflinge vor Sommer 2014 zur vorgezogenen Prüfung schicken, müssen die Prüfung unbedingt mit Ihrer Kammer klären. Die Prüfung müsste in diesem Fall (nach aktuellem Kenntnisstand - Juni 2013) regionale vom Prüfungsausschuss erstellt werden.