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Ehrenamtliches Engagement stärken

Bundesregierung verstärkt Förderung des ehrenamtlichen Engagements

20.01.2021 Ι Entschädigungen für ehrenamtliche Prüfer oder Prüfungsaufgabenersteller bleiben bis zu einem Betrag von 3.000 Euro jährlich (bisher 2.400 Euro), Entschädigungen für die ehrenamtliche Prüfungsaufsicht bis zu einem Betrag von 840 Euro jährlich (bisher 720 Euro) steuerfrei.

Ehrenamtliche Tätigkeiten sollen nach dem Willen der Bundesregierung eine noch größere gesellschaftliche Anerkennung erfahren. Deshalb verbessert die Bundesregierung die Rahmenbedingungen, die das Ehrenamt jetzt noch attraktiver machen. Dazu gehören auch weitere steuerliche Erleichterungen.
 
Nachdem der Bundestag am 16. Dezember 2020das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet hat, gelten neue Freibeträge auch für Prüfer*innen. Zum 1. Januar 2021 wurde die steuer- und sozialabgabenfreie "Übungsleiterpauschale" von bisher 2.400 Euro auf 3.000 Euro sowie die ebenfalls steuer- und sozialabgabenfreie. "Ehrenamtspauschale" von bislang 720 Euro auf 840 Euro erhöhrt.
 
Bei den Freibeträgen handelt es sich um Jahresbeträge, die auch auf 12 Monate aufgeteilt werden können. Bei der "Übungsleiterpauschale" erhöht sich der monatliche steuer- und sozialversicherungsfreie Betrag von bisher 200 Euro auf jetzt 250 Euro, bei der "Ehrenamtspauschale" von bislang 60 Euro auf nunmehr 70 Euro.

 

(Quelle: Bundesministerium der Finanzen)

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