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Evaluierung des Ausbildungsberufes Kaufleute für Büromanagement

Ergebnisse und Empfehlungen

11.11.2021 Ι "Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat den seit 2014 neu angebotenen dreijährigen Ausbildungsberuf "Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement" evaluiert. Die Evaluation liefert insbesondere Erkenntnisse darüber, ob die zunächst bis Ende Juli 2020 zur Erprobung eingeführte Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen ("Gestreckte Abschlussprüfung") die geeignete Prüfungsform für diesen Ausbildungsberuf ist.

Darüber hinaus wurden Struktur, Inhalt und Gewichtung von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung sowie die Durchführung und Prüfung der Zusatzqualifikation evaluiert. [...] Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass die Erprobungsverordnung bei einer Mehrheit der Beteiligten auf große Akzeptanz stößt."

(Quelle: BIBB)

Die wesentlichen Schlussfolgerungen sind:

  • "Funktionsmängel der gestreckten Abschlussprüfung (GAP), die für eine Rückkehr zur klassischen Zwischen- und Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf sprechen, konnten nicht ermittelt werden. Die GAP im Beruf "Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement" sollte daher fortgeführt und in Dauerrecht überführt werden. In Bezug auf folgende Aspekte werden allerdings Handlungs- bzw. Diskussionsbedarfe gesehen: computergestützte Ausbildung und Beschulung, Prüfungszeitpunkt, Gewichtung, Bestehensregelung sowie betriebliche Fachaufgabe.
  • Das neue Strukturmodell mit Pflicht- und Wahlqualifikationen im Beruf "Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement" hat sich bewährt. Es ist bei allen Akteuren allgemein akzeptiert und wird weithin befürwortet. Es sollte daher beibehalten werden. Eine hinreichende Information und Unterstützung der Betriebe/Behörden bei der Auswahl und Vermittlung der Wahlqualifikationen, soweit noch nicht gegeben, erscheinen notwendig.
  • Die Ausbildungsverantwortlichen sind mit den Inhalten des Ausbildungsrahmenplans überwiegend zufrieden. Die Lehrkräfte haben in einem höheren Maße fehlende oder überflüssige Inhalte des Rahmenlehrplans angemerkt.
  • Das neu geschaffene Angebot der Prüfung von Zusatzqualifikationen wird in der Praxis kaum angenommen. Es fehlt daher für eine diesbezügliche Empfehlung eine ausreichende Bewertungsgrundlage."

(Quelle: Broschüre S. 11)

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