Ein leichtes Plus für Azubis
BAB-Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge steigen
"Berufsausbildungsbeihilfe soll helfen, wirtschaftliche Hürden zu überwinden, die der Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung entgegenstehen. So soll besonders auch die Mobilität von Ausbildungsbewerbern und Auszubildenden gesteigert werden. Denn eine qualifizierte Ausbildung ist das beste Fundament für beruflichen Erfolg und die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit.
Wenn die Ausbildungsvergütung nicht für Unterkunft und Lebensunterhalt reicht, kann die Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe zahlen: zum Beispiel an minderjährige Auszubildende, deren Ausbildungsstelle weit vom Elternhaus entfernt ist. [...]
2017 wurden rund 87.000 junge Menschen mit Berufsausbildungsbeihilfe gefördert, darunter circa 60.000 Auszubildende und rund 26.000 Teilnehmer an berufsvorbereitenden Maßnahmen.
Berufsausbildungsbeihilfe beantragt man bei den Arbeitsagenturen oder Jobcentern - oder einfach online. Das ist auch noch nach Beginn einer Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme möglich. Bei letzterer kann man sich nachträglich auf einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss vorbereiten. Die Höhe der Ausbildungsbeihilfe richtet sich nach Unterkunft, Ausbildungsvergütung und Jahreseinkommen der Eltern beziehungsweise des Partners oder der Partnerin."
(Quelle: BMBF)