Landesfachausschüsse - Was ändert sich?
Neue Vereinbarung über das Verfahren zur Besetzung der Landesfachausschüsse (LFAs) der IHKs zwischen DGB und DIHK
Bereits seit 2008 besteht zwischen DIHK und DGB eine Zusatzvereinbarung, die das Verfahren über die Besetzung der Landesfachausschüsse zur Entwicklung bzw. Beschlussfassung der überregionalen Aufgaben für die Prüfungen der bundeseinheitlichen Aufstiegsfortbildung, regelt.
Wesentliche Änderung:
Die Berufungszeitpunkte und Zeiträume der LFAs sollen nach Möglichkeit schrittweise auf einen einheitlichen Beginn und Dauer abgestimmt werden.
Spätestens 6 Monate vor Ablauf der Berufungsperiode müssen sich die zuständigen IHKs beim DGB-Bundesvorstand Vorschläge für neue Besetzungen einholen.
Zur Moderation und Klärung von regionalen Problemen, wird ein Schlichtungsgremium eingerichtet, welches paritätisch besetzt wird.
Die neue Fassung der Vereinbarung wird von Seite der DIHK als Umsetzungsempfehlung an die IHKs weitergereicht.
Die aktuelle Vereinbarung zwischen DGB und DIHK gilt für die nächsten 5 Jahre. Sie wird nach 4 Jahren evaluiert und ggf. nachgebessert.
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