DGB-Vorschläge für eine umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie
Schluss mit Warteschleife.
"Der Markt regelt es offensichtlich nicht. Deshalb ist es gut und richtig, dass sich die Ampel auf eine Ausbildungsgarantie festgelegt hat. Die Bundesregierung sollte dabei nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Nur eine Umlagefinanzierung schafft wirksame Anreize, damit Unternehmen mehr Ausbildungsplätze bereitstellen. Die Ausbildungsgarantie darf nicht zu einer Alibi-Garantie werden, die ausbildungsinteressierte junge Menschen im Regen stehen lässt," sagte Elke Hannack, Vizevorsitzende des DGB.
Der DGB schlägt eine Umlagefinanzierung durch einen Zukunftsfonds vor, in den alle Betriebe einzahlen müssen. Mit dem Zukunftsfonds werden zwei Ziele verfolgt:
- Förderung und Ausbau betrieblicher Ausbildung durch die Finanzierung einer leistungsfähigen Bildungs- und Unterstützungsstruktur inklusive eines Ausgleichs der entstandenen Ausbildungskosten für ausbildende Betriebe.
- Finanzielle Absicherung der Kosten für zusätzliche Ausbildungsplätze im Rahmen der Ausbildungsgarantie.
Über den Fonds soll eine leistungsfähige Bildungsinfrastruktur finanziert werden, die den Betrieben Anreize und Hilfestellung bietet, betriebliche Ausbildung anzubieten und zu stärken. Dazu gehören vor allem überbetriebliche Bildungszentren für die Verbundausbildung, die Förderung von Qualifizierung des Ausbildungspersonals und weiterer Maßnahmen mit dem Ziel, die Ausbildungsfähigkeit der Betriebe zu erhöhen. Darüber hinaus sollen Betriebe vom Fonds profitieren, indem ihnen ein relevanter Teil der Ausbildungskosten erstattet wird.
Einzahlen sollen alle Betriebe ab fünf Beschäftigten. Der Beitragssatz wird auf die Bruttolohnsumme erhoben und wird regelmäßig so angepasst, dass alle Maßnahmen und die notwenige Zahl außerbetrieblicher Ausbildungsplätze finanziert werden können. Der Fonds wird von den Sozialpartnern gemeinsam verwaltet. Betriebe mit tariflichen Umlagesystemen sind vom Zukunftsfonds ausgenommen.
In Bremen hatte erst kürzlich eine Expertenkommission ihren Abschlussbericht zur Ausbildungsgarantie im Stadtstaat vorgestellt. Die Bremer Experten kommen für die Verbesserung des Übergangs auf einen Beitragssatz von 0,05 bis 0,15 Prozent der Brutto-Lohnsumme. Die gewerkschaftlichen Experten in der Kommission rechnen mit weiteren 0,25 Prozent, wenn Ausbildungsunternehmen entlastet werden sollen. Die Berechnungen zeigen, dass schon mit geringen Beitragssätzen viel Geld für die Verbesserung der Ausbildung mobilisiert werden kann. Im DGB-Konzept ist der Beitragssatz nicht starr, sondern wird regelmäßig angepasst, um so die zu finanzierenden Aufgaben abzudecken.
Elemente der Ausbildungsplatzgarantie
Die von DGB beschlossene Ausbildungsgarantie setzt an verschiedenen Stellen an und besteht aus verschiedenen Elementen, die alle das Ziel verfolgen, mehr junge Menschen in Ausbildung und damit zu einem Berufsabschluss zu bringen. All diese Instrumente sind außerdem darauf gerichtet, der betrieblichen Ausbildung Vorrang einzuräumen. Dazu gehören im Einzelnen:
(Quelle: DGB)
- Flächendeckender quantitativer und qualitativer Ausbau der Jugendberufsagenturen. Sie müssen als Institutionen Berufsorientierung an allen Schulformen leisten, eine individuelle (ggf. auch aufsuchende) Beratung von jungen Menschen leisten und rechtskreisübergreifend Hilfe und Unterstützung zur Verfügung stellen. Aktueller Stand: 87 Prozent der Kreise/kreisfreien Städte haben eine Jugendberufsagentur, aber nur 44 Prozent haben gemeinsame Kontaktdaten, nur 43 Prozent haben eine gemeinsame Anlaufstelle. In vielen Fällen ist die Jugendberufsagentur als Einrichtung nach außen nicht erkennbar. (Quelle: Bundesweite Verbreitung von Jugendberufsagenturen - Servicestelle Jugendberufsagenturen)
- Verankerung und Stärkung von Berufsorientierung an allen Schulformen und möglichst früh
- Datenaustausch zwischen Schulen und Jugendberufsagenturen mit dem Ziel, das niemand verloren geht
- Berufswahlkompetenz stärken statt Ausbildungsreife bewerten. Der Kriterienkatalog Ausbildungsreife der Jugendberufsagentur ist völlig intransparent und hält junge Menschen von der Ausbildung ab. Er sollte durch den Aufbau von Berufswahlkompetenz abgelöst werden.
- Assistierte Ausbildung (AsA) stärker nutzen. Die AsA kann auch jungen Menschen mit Schwierigkeiten und Nachholbedarf den Weg in eine Ausbildung ebenen. Dafür muss sie aber auch flächendecken eingesetzt werden.
- Einstiegsqualifizierungen (EQ) müssen evaluiert werden. Es besteht die Gefahr, dass das Instrument genutzt wird, um reguläre Ausbildung zu ersetzen bzw. zu strecken.
- Bereitstellung eines kostenlosen Azubi-Tickets in allen Bundesländern zur Nutzung des ÖPNV.
- Flächendeckende Förderprogramme für Wohnheime/Wohnheimplätze für Auszubildende, vor allem in Ballungsräumen mit hohen Mieten.
- Zielgruppe: Alle Ausbildungsbewerber*innen unter 27, die jeweils zum 30. September noch ohne Ausbildungsplatz sind
- Anspruch im SGB III auf zunächst intensiven, mehrwöchigen Vorbereitungsprozess (Berufsorientierung, Beratung, sozialpädagogische Begleitung), um erfolglose Bewerber*innen in noch offene Ausbildungsstellen zu vermitteln
- Wenn die Vermittlung nicht gelingt: Anspruch auf außerbetriebliche Ausbildung ab 01. Januar
- Entscheidung über außerbetrieblichen Ausbildungsplätze auf Länderebene und unter Einbeziehung der Sozialpartner (z.B. in gesetzlich vorgeschriebenen Gremien wie Landesausschüssen für Berufsbildung)
- Der Übergang von außerbetrieblicher Ausbildung in betriebliche Ausbildung wird jederzeit geprüft und mit Anreizen gefördert. Gelingt dieser Übergang nicht, besteht die Möglichkeit einen vollwertigen Berufsabschluss zu erlangen.