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Hightech-Forum: DIE ARBEITSWELT GESTALTEN

IMPULSE FÜR EINE QUALIFIZIERUNGSSTRATEGIE 4.0

30.05.2017 Ι Die Ergebnisse des Hightech-Forum, ein Gremium, das die Bundesregierung in Sachen Forschung- und Innovationspolitik berät, stellte u.a. die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack vergangene Woche vor.

"Unsere hochqualifizierten Fachkräfte können in den Betrieben Lösungen entwickeln, die den Unternehmen helfen, weil sie nicht einfach kopierbar sind. Wir brauchen eine Bildungsstrategie für die Arbeitswelt 4.0. Dazu müssen wir Berufsschulen modernisieren, das betriebliche Ausbildungspersonal stärken, Berufserfahrung dokumentieren und anerkennen, das Duale Studium weiterentwickeln. Und eine echte Weiterbildungskultur etablieren.", erklärt Hannack.

 

Die vorliegende Publikation ist ein Ergebnispapier des Fachforums Innovative Arbeitswelten. Das Papier gibt die Meinung des Fachforums wieder und stellt nicht zwangsläufig die Meinung aller Mitglieder des Hightech-Forums dar. Die vorliegenden Empfehlungen sollen Impulse für öffentliche Fachdiskurse und politische Debatten zu Aus- und Weiterbildung vor dem Hintergrund des technologischen Wandels liefern.

 

Hervorzuheben sind folgende Empfehlungen, die über den aktuellen Entwicklungsstand hinausgehen und insbesondere im Arbeitgeberlager bisher keinen Anklang fanden:

  • Im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sollte die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) verbindlich gemacht und eine ständige Weiterbildung des Ausbildungspersonals verankert werden.
  • Auf Ebene der Kammern sollte die Einführung einer der Arbeit 4.0 angemessenen Abschlussprüfung eingeführt werden. Dadurch könnte sich der vorgelagerte Prozess (Ausbildung 4.0) erheblich verbessern.
  • Die Anerkennung von Berufserfahrung (informell erworbene Kompetenzen) und non-formal erworbene Kompetenzen müssen geregelt werden (vgl. auch HIER)
  • Bund und Länder müssen ein Programm für die Berufsschule 4.0 entwickeln
  • Für das Duale Studium sollte die Einführung bundeseinheitlicher bzw. länderübergreifender Mindeststandards geprüft werden. Sie soll das Verhältnis zwischen betrieblichem und hochschulischem Lernen definieren. Der betriebliche Teil des Dualen Studiums sollte in den Anwendungsbereich des Berufsbildungsgesetzes aufgenommen werden. (Wir sind bereits dran - HIER)
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