Stärkung der Bildungsförderung?!
Das sagt die IG Metall zum geplanten Weiterbildungsgesetz
Wir stehen derzeit vor der Herausforderung eine massive Verschiebung der Qualifikationsanfor-derungen zu gestalten. Gleichzeitig ist der Druck durch die aktuellen Krisen noch einmal deutlich gestiegen. Die Bundesregierung investiert Milliarden im Bereich Klimaschutz und Energiewende, aber alle Anstrengungen werden stocken, wenn nicht zeitnah ausreichend gut ausgebildete Be-schäftigte bspw. Windparks bauen und warten, Wärmepumpen oder Ladesäulen installieren, emissionsarme Fahrzeuge herstellen etc.
Dies verlangt von vielen Fachkräften mehr als partielle Weiterbildung oder Umschulung. Die Not-wendigkeit einer "zweiten Berufsausbildung" stellt sich für hunderttausende von Beschäftigten, wenn nicht beruflicher Abstieg oder gar Arbeitslosigkeit drohen soll. Auf diese Herausforderung müssen die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik angepasst werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Umfassende Investitionen für Aus- und Weiterbildung nötig: Die Energie- und Klimakrise beschleunigen die Transformation. In den nächsten fünf bis zehn Jahren muss Deutschland auf enorme Transformationserfordernisse reagieren. Massive Investitionen im Bereich Aus- und Weiterbildung sind erforderlich, um erheblichen Qualifizierungsbedarfen und Fachkräftemangel zu begegnen.
- Reform des § 82 SGB III richtig und angemessen.
- Attraktive Ausgestaltung des Qualifizierungsgeldes nötig: Die IG Metall begrüßt grundsätzlich, dass mit dem Qualifizierungsgeld ein auf Kollektivität ausgerichtetes Instrument eingeführt werden soll. Die betriebliche Anwendung des Instruments wird aber bei der aktuellen Ausgestaltung infrage gestellt. Hier muss dringend nachgebessert werden.
- Bildungs(teil)zeit für grundlegende Weiterbildung: Mit einem Jahr bzw. zwei Jahren in Teilzeit ist die geplante Bildungs(teil)zeit zu kurz, um eine umfassende Weiterbildung zu ermöglichen. Die Bildungs(teil)zeit muss bis zu vier Jahre betragen können, um auch berufliche Neuorientierung zu ermöglichen. Tariflich geregelte Aufstockungen des Bildungszeitgeldes wären für Beschäftigte mit geringeren Einkommen ein wichtiges Element, die Nutzung (überhaupt) attraktiv zu machen und sollten möglich sein. AFBG-förderfähige Maßnahmen müssen förderbar werden.
- Einführung eines Zukunftsfonds mit Ausbildungsgarantie: Die betriebliche Ausbildung sollte durch einen Zukunftsfonds in Form eines Umlagemodells gestärkt werden. Durch eine echte Ausbildungsgarantie sollten alle jungen Menschen die Chance auf eine duale Ausbildung erhalten. Ein systematisches Übergangsmanagement zwi-schen Schule und Beruf, unter Federführung der Agentur für Arbeit durch Jugendberufsagentu-ren mit Ausbildungsberatern bzw. -botschaftern und mit einem Netzwerk zwischen Betrieben, Schulen, Gewerkschaften und zuständigen Stellen sollte geschaffen werden.
- Qualifizierung und Kurzarbeitergeld: Regelung sollte entfristet werden.
- Weiterentwicklung des Transferkurzarbeitergeldes: Leerstelle im Gesetzentwurf anpacken.
- Transparente und klar sortierte Förderkulisse: Eine Bearbeitung der Sperrklinken zwischen den Förderschienen des Sozialgesetzbuch III (SGB III) und des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) ist notwendig.
- Referentenentwurf des BMAS
- Stellungnahme des DGB
- Ergänzende Stellungnahme der IG Metall
- Präsentation der IG Metall