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Die Mindestausbildungsvergütung kommt

DGB legt Modellrechnung vor und entlarvt das BDA-Konzept

12.03.2019 Ι Dass die Mindestausbildungsvergütung (MiAV) kommt, gilt als sicher. Aktuell konkurrieren drei Modelle um die Umsetzung. Die Gewerkschaften fordern 80% der tarifüblichen Ausbildungsvergütung - davon würden über 125.000 Jugendliche profitieren. Beim BMBF-Modell profitieren noch stark 25.000 und bei dem der BDA geht die Anzahl fast gegen 0.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat auf seinem jüngsten Bundeskongress für eine MiAV plädiert, die sich auf 80 Prozent der durchschnittlichen Ausbildungsvergütung für das jeweilige Ausbildungsjahr belaufen. Für den Stand 2018 wären dies nach Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) 660 Euro (brutto) im ersten Ausbildungsjahr, 720 Euro im zweiten Jahr, 795 Euro im dritten Jahr und 826 Euro im vierten Jahr.

 

Auch die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag eine Mindestvergütung beschlossen. In der Ausgestaltung gibt es jedoch große Differenzen. Der SPD-Bundesvorstand hat sich dem DGB-Modell angeschlossen und der Referentenentwurf des CDU-geführten Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) schlägt im Rahmen der BBiG-Novelle eine MiAV in Höhe von 504 Euro (im ersten Jahr), 529 Euro (zweites Jahr), 554 Euro (drittes Jahr) sowie 580 Euro (viertes Jahr) vor.

 

Für die Spitzenverbände der Wirtschaft lehnt die BDA die Mindestvergütung eigentlich grundsätzlich ab, plädiert aber unter den gegebenen Umständen für eine MiAV in Höhe von 435 Euro brutto im ersten Ausbildungsjahr.

 

Der DGB hat nun durchgerechnet, wie viele Auszubildende von einer Einführung der MiAV profitieren können. Fazit:
 

  • Nach dem DGB-Modell würden nach den aktuell vorliegenden Daten 126.749 Jugendliche profitieren. Das wären 10,6 Prozent der Auszubildenden.
     
  • Nach dem BMBF-Modell, dass sich am Schüler-BAföG orientiert, könnten nach den aktuell vorliegenden Daten 26.190 Jugendliche profitieren. Das wären 2,19 Prozent der Auszubildenden.
     
  • Nach dem Arbeitgeber-Modell der BDA könnten nach den aktuell vorliegenden Daten 3.732 Jugendliche profitieren. Das wären 0,31 Prozent der Auszubildenden.

 

 

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Timo Gayer Ι 05.04.2019
Ein Gesetzesentwurf muss auf den Tisch
In der Presse kursiert eine Absprache zwischen Reiner Hoffmann (Vorsitzender des DGBs) und Ingo Kramer (BDA-Präsident). Überschrieben ist diese Absprache meist mit dem Titel „Wenn es das BMBF nicht schafft, richten es die Sozialpartner selbst“. Und das ist vermutlich auch der Tatsachenbestand der am meisten Allgemeingültigkeit besitzt. Ungeachtet aller positiven Absprachen, braucht es einen konkreten Gesetzesentwurf, um die Wirkung für unsere jungen Kolleginnen und Kollegen abschätzen zu können. Das BMBF muss endlich seine Hausaufgaben machen und wir hoffen, dass die Verantwortlichen aus dieser peinlichen Vorstellung lernen und die Beteiligung der Sozialpartner zukünftig von Anfang an sicherstellt – der Prozess bleibt wie er war: „verkorkst“. Einer der ersten Presseberichten ist hier zu finden: https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/sozialpartner-einigen-sich-auf-515-euro-ab-2020-soll-es-eine-mindestverguetung-fuer-auszubildende-geben/24171504.html

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