Handreichungen und Tipps für die betriebliche Interessenvertretung
Betriebliche Weiterbildung stärken und einfordern
In den Betrieben müssen insbesondere die Personalplanung und die Qualifizierungsbedarfsanalysen für jeden Beschäftigten verbessert werden. Nur dann bekommen wir um konkrete Vorstellungen davon, was nötig ist: höhere Investitionen in Qualifizierung und Weiterbildung insbesondere auch für geringqualifizierte Beschäftigte. Betriebliche Interessenvertretungen sind aufgefordert, ihre Beteiligungsrechte besser zu nutzen. Insbesondere die Initiativrechte bei den Vorschlägen für eine betriebliche Personalplanung und die Durchführung von Bildungsbedarfsanalysen. Wir geben Euch nachfolgend Tipps und Handlungshilfen für dieses wichtige betriebliche Themenfeld.
Der Betriebsrat kann Impulsgeberund Schrittmacher sein für die berufliche und betriebliche Bildung.
- Weiterbildungsstrukturen im Betrieb analysieren
Ziel: Betriebsrat nimmt eine Einschätzung zu den Qualifizierungs- und Weiterbildungsbedarfen vor. Wir empfehlen, auf einem Workshop des Betriebsrats oder einer eigenen Betriebsratsklausur folgende Aspekte in den Blick zu nehmen:
- Betriebliche Weiterbildungsstrukturen
- Regelungen zur betrieblichen Weiterbildung
- Rolle der Führungskräfte
Dafür kann man mit diesem Fragebogen zu den Weiterbildungsstrukturen gut arbeiten (Link zum Fragebogen).
- Personalplanung prüfen
Eine ausführliche Beschreibung der Handlungsfeldes Personalplanung für Betriebsräte bietet die IG Metall Handlungshilfe "Personalplanung".
Sie führt Schritt für Schritt durch die Teilbereiche der Personalplanung, diese sind u.a.
- Personalbedarfsermittlung
- Personalbeschaffung
- Personalentwicklung
- Personaleinsatzplanung
- Personalkostenplanung.
Enthalten sind praktische Tipps, Rechtsinfos und unterschiedliche Instrumente für das Handlungsfeld (IG Metall Handlungshilfe "Personalplanung")
- Aktivitäten absichern - verlässliche Prozesse in der Zusammenarbeit und Verbindlichkeit in der Sache
Wir empfehlen die Aushandlung und den Abschluss einer freiwilligen Betriebsvereinbarung zur Personalplanung. Hier findet sich ein Beispiel dazu (BV Thyssen Krupp Aufzüge GmbH).
Grundlage für die Zusammenarbeit bei der Personalplanung mit dem Arbeitgeber sind freiwillige Betriebsvereinbarungen über den Austausch verfügbarer Unterlagen und Informationen und regelmäßigem Austausch. Die BV sieht die Personalplanung als wichtiges Instrument zur vorausschauenden stabilisierenden Organisation von Personal- und Qualifizierungsmaßnahmen an. Entsprechend beschreibt sie einen kontinuierlichen Informations- und Beratungsprozess zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Das Ziel ist klar: aus den ermittelten Personalbedarfen Personalentwicklungsmaßnahmen ableiten und fördern.
Die Eckpunkte aus der BV haben wir hier als Vorlage hinterlegt (Link zur Vorlage mit den Eckpunkten einer freiwilligen BV zur Personalplanung).
Unser Fokus liegt auf dem Erkennen zukünftiger Bedarfe und Bedürfnisse aller Beschäftigten und deren beruflicher Perspektiven bzw. ihrer beruflichen Weiterentwicklung.
- Werkzeugkasten - Rechte
Der Betriebsrat verfügt über vielfältige Beteiligungsrechte zur Information, Mitwirkung und Mitbestimmung im Handlungsfeld Personalplanung. Unser Werkzeugkasten fasst diese Rechte übersichtlich zusammen und erläutert die Aufgaben, die sich aus dem BetrVG ergeben.
Hier in der Übersicht die Beteiligungsrechte (links) und der Werkzeugkasten (rechts).
Der Betriebsrat hat verbriefte Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz und aus unseren Tarifverträgen.
- Fahrplan Weiterbildung
Mit einem ganzheitlichen Aus- und Weiterbildungsmanagement - wie es in dem Fahrplan Weiterbildung aufgezeigt ist - können wir die Veränderungen erfassen und die erforderlichen Schlüsse für die betriebliche Bildung ziehen. Der Fahrplan Weiterbildung unterstützt insbesondere dabei, von den Arbeitgebern einzufordern, Qualifizierungs- und Bildungsbedarf zu erheben. Unsere Befragung zum Transformationsatlas hat es aufgezeigt: Die Hälfte der Betriebe hat keine systematische Personalplanung und Ermittlung von Personalbedarf. Und noch fataler: Die Beschäftigten in mehr als 26% der Betriebe werden noch nicht einmal für veränderte Aufgaben qualifiziert! Diese Missstände können wir nicht länger hinnehmen!
- Infos zu unseren Qualifizierungstarifverträgen und zum TV Bildung, Tools für die Bedarfsermittlung, das Qualifizierungsgespräch und für Tätigkeitsanalysen
Hier haben wir die geltenden Tarifverträge übersichtlich zusammengestellt.
Unterstützend haben wir hier Instrumente zur Bedarfsermittlung: Erfassungsbogen, Bedarfsermittlung, Berichtsbogen, Checkliste und zum Qualifizierungsgespräch hinterlegt.
Tätigkeitsanalysen einzelner Arbeitsplätze sind die Basis, um überhaupt zu erfassen, wie sich die Arbeitsplätze angesichts der Transformation und der fortschreitenden Digitalisierung verändern.
Hier finden sich einfache Vorlagen für Tätigkeitsanalysen, die der Betriebsrat nutzen kann.
- Vorlage Kompetenzprofil für ein berufliches Handlungsfeld
- Vorlage Inhalte eines beruflichen Handlungsfeldes
Zur Anschauung - fertig ausgefüllt und zusammengeführt.
- tariflicher Anspruch auf Bildungsteilzeit
Mit dem tariflichen Anspruch auf Bildungsteilzeit für eine persönlich berufliche Bildung haben die Beschäftigten seit 2015 mehr Möglichkeiten ihre berufliche Entwicklung voran zu bringen.
Die Handlungshilfe zur Bildungsteilzeit richtet sich vor allem an Betriebsräte, Vertrauensleute und Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Sie hilft dabei, das Thema Weiterbildung im Betrieb anzugehen und den Tarifvertrag zur Bildungsteilzeit erfolgreich im Betrieb umzusetzen (Link zur Broschüre "Bildung neu erleben").
Die Handlungshilfe für Betriebsräte "Horizonte erweitern" gibt eine Übersicht über berufliche Entwicklungswege und zu Fördermöglichkeiten (Link zur Broschüre "Horizonte erweitern").
- Weiterbildungsmentoren im Betrieb
Weiterbildung für alle Beschäftigten im Blick zu haben, setzt Beratung und Sensibilisierung sowie Unterstützung im Lernprozess und das Gestalten von Entwicklungswegen für die Beschäftigten voraus. In der betrieblichen Interessenvertretung die Beratungskompetenz stärken und ausbauen: dafür haben wir das Konzept der Weiterbildungsmentoren entwickelt und sind dafür überzeugt, dass wir kompetente Weiterbildungsmentoren brauchen, die das Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen haben! Inspirationen und Eindrücke, wie Weiterbildungsmentoren arbeiten und was sie erreichen können, finden sich in unserer Handreichung "gewerkschaftliche Weiterbildungsmentoren".
- Zusatzqualifikationen für die zentralen aktuellen Qualifizierungsschwerpunkte
Die Zusatzqualifikationen bilden die zentralen aktuellen Qualifizierungsschwerpunkte für Industrie 4.0 in den Bereichen Metall, Elektro und Mechatronik ab.
Mit der Aufnahme von Zusatzqualifikationen gibt die IG Metall eine Antwort auf die sich für die Beschäftigten betriebsspezifisch und durchaus auch unterschiedlich verändernden Berufsanforderungen.
So können Betriebsräte und Ausbilder die Zusatzqualifikationen bedarfsgerecht für die Qualifizierung der Fachkräfte im Rahmen der Berufsausbildung, aber auch in der beruflichen Weiterbildung, nutzen.
Zu den Zusatzqualifikationen haben wir die folgenden Infos zusammengestellt:
- Infoblatt zu den Zusatzqualifikationen
- Umsetzungshilfe industrielle Metallberufe
- Umsetzungshilfe industrielle Elektroberufe
- Broschüre: Anpassungsqualifizierung in Metall- und Elektroberufen - Digitalisierung Umsetzen!
- Elektro-Metallberufe ZQ Additive Fertigung Beispiel Handbremshebel
- Elektroberufe ZQ digitale Vernetzung Beispiel SIMOCODE
- Elektroberufe ZQ IT Sicherheit Beispiel Fernwartungslösung
- Elektroberufe ZQ Programmierung Beispiel Logfiles automatisiert einlesen
- Metallberufe ZQ IT gestützte Anlagenänderung Beispiel Änderung einer verfahrenstechnischen Anlage
- Metallberufe ZQ Prozessintegration Beispiel Erweitern eines Greifersystems
- Metallberufe ZQ Systemintegration Beispiel Bilderkennung von Teilen
Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten nutzen: In der Mehrheit der Betriebe werden externe Fördermöglichkeiten für die Weiterbildung kaum genutzt. Auch hier können Betriebsräte anregen, z. B. über das Qualifizierungschancengesetz Fördertöpfe für ihren Betrieb anzuzapfen.
- Seit dem 1. Januar 2019 ist die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz möglich, hier der Link zu einer Broschüre zum Qualifizierungschancengesetz.
Und ganz zum Schluss: Wer noch tiefer einsteigen will, dem sei die Lektüre der Handlungshilfe "Der Bildungsausschuss im Betrieb" empfohlen (Link zur Handlungshilfe "Der Bildungsausschuss im Betrieb"). Die Handlungshilfe ist nicht mehr ganz aktuell, aber gibt dennoch einen guten Überblick über die "basics".