Mehr als ein Prüfungsinstrument
Betrieblicher Auftrag
- Bewertet wird die Arbeits-/Vorgehensweise.
- Auch das Arbeitsergebnis kann in die Bewertung mit einbezogen werden.
Kompetenz und Professionalität sind die Grundlage für die Beschäftigungsfähigkeit und Einkommenssicherung der Fachkräfte. Gleichzeitig sind Kompetenz und Professionalität zentrale Voraussetzungen für die Sicherung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen. Insofern ist die berufliche Ausbildung in den industriellen Metall- und Elektroberufen ein Schlüssel zum Erfolg und nutzt Fachkräften und Betrieben gleichermaßen. Moderne Ausbildungskonzepte sind die Voraussetzung für die Märkte von Morgen. Industrie und Gewerkschaft setzen deshalb auf qualifizierte Ausbildungskonzepte. Sie sind die richtige Antwort auf den Prozess der Globalisierung, nicht die Abwanderung in vermeintliche Billiglohnländer. Das ist unser Beitrag zum Standortvorteil Qualifikation.
Wir sind stolz darauf, dass wir mit neuen, wirklich modernen und qualitativ sehr hochwertigen Metall- und Elektroberufen an den Start gehen können. Sie lösen die Berufe aus dem Jahr 1987 ab. Diese haben nach 16 Jahren ausgedient.
Bei der Entwicklung der Berufe kam es uns insbesondere auf den Praxisbezug zu den Arbeits- und Geschäftsprozessen und die betriebliche Gestaltung der Prüfungsanforderungen an. Aber es geht nicht nur um neue Berufstrukturen und Zuschnitte. Wir wollen auch den Auszubildenden mehr Verantwortung übertragen. Wir wissen, junge Leute wollen auch in der Ausbildung ernst genommen werden. Orientierung an der Praxis, an konkreten Projekten im Betrieb, statt abstraktes Lehrbuchwissen - das ist unsere Philosophie. Das heißt auch: So viel Lehrwerkstatt wie nötig, so viel betriebliche Praxis wie möglich.
Prozessorientierte Ausbildung heißt das Schlagwort. Es gibt immer weniger ständig wiederkehrende Tätigkeiten, dafür ist umso mehr selbständiges Arbeiten im Team gefragt. Prüfungen sollen deshalb kein Fremdkörper am Ende der Ausbildung
sein, sondern in den Aufgabenstellungen betriebliche Praxis widerspiegeln. Die Prüfung in Form des Betrieblichen Auftrags ist nicht nur praxisnäher, in ihren Inhalten stets aktuell, sondern für die Betriebe auch wesentlich ökonomischer - sprich kostengünstiger. All denjenigen, die bei der Ausbildung sparen wollen, den sagen wir: Jawohl, das ist möglich und zwar ohne Qualitätsverluste, ohne Reduktion der Azubi-Zahlen. Was wir machen müssen ist nur eins: Wir müssen die Prüfungen neu organisieren. Mit dem Betrieblichen Auftrag ist das jetzt möglich. Denn anders als bisher bei den PAL-Aufgaben werden keine besonderen, aufwendigen Prüfungsvorbereitungen mehr notwendig, die die Einsatzzeiten der Auszubildenden in den Fachabteilungen reduzieren und einen zusätzlichen Aufwand an Ausbildern, Material und Werkstattkapazitäten erforderlich machen.
Die IG Metall empfiehlt daher allen Betrieben, - den Ausbildern, Ausbildungsleitungen, Ausbildungsbeauftragten, Betriebsräten und Jugend- und Auszubildendenvertretungen - die Variante 1, den Betrieblichen Auftrag in den Mittelpunkt der Prüfung zu stellen. Denn diese Variante ermöglicht es, Arbeits- und Geschäftsprozesse und damit ganzheitliche Qualifikationen abzuprüfen.
Durch die gesamte Abschlussprüfung soll festgestellt werden, ob die Auszubildenden über die notwendige berufliche Handlungsfähigkeit verfügen, um Facharbeitertätigkeiten ausführen zu können.
Hierbei prüft Teil 1 der gesteckten Abschlussprüfung insbesondere die berufsspezifischen, fachlichen Fähigkeiten der Auszubildenden, wohingegen der betriebliche Auftrag in Teil 2 explizit die prozessrelevanten Kompetenzen erheben soll. In diesem Zusammenhang wird der betriebliche Auftrag auch immer von weiteren Prüfungsbereichen flankiert, um ein möglichst ausgewogenes Prüfungsergebnis zu erreichen. Hier ein Beispiel:
Die Durchführung der Prüfung orientiert sich hierbei immer an einer ganzheitlichen Handlung. D. h., Analyse - Planung - Durchführung - Kontrolle.
In Abhängigkeit zu dem spezifischem Berufsbild sollen unterschiedliche Qualifikationen gezeigt werden, welche wiederum in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern nachgewiesen werden sollen. Hier zwei Beispiele:
Beim Elektroniker/in für Betriebstechnik soll der Prüfling im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag zeigen, dass er...
- Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten und auswählen,
- Auftragsabläufe planen und abstimmen, Teilaufgaben festlegen, Planungsunterlagen erstellen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort berücksichtigen,
- Aufträge durchführen, Funktion und Sicherheit prüfen und dokumentieren, Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Anlagen beachten sowie Ursachen von Fehlern und Mängeln systematisch suchen und beheben,
- Produkte frei- und übergeben, Fachauskünfte erteilen, Abnahmeprotokolle anfertigen, Arbeitsergebnisse und Leistungen dokumentieren und bewerten, Leistungen abrechnen und Anlagendaten und -unterlagen dokumentieren kann.
Zum Nachweis kommen insbesondere das Einrichten, Ändern oder Instandhalten elektrischer Anlagen oder das Herstellen elektrischer Anlagenteile in Betracht.
In den Metallberufen soll der Prüfling im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag zeigen, dass er...
- Art und Umfang von Aufträgen klären, spezifische Leistungen feststellen, Besonderheiten und Termine mit Kunden absprechen, Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen,
- Informationen für die Auftragsabwicklung auswerten und nutzen, technische Entwicklungen berücksichtigen, sicherheitsrelevante Vorgaben beachten, Auftragsabwicklungen unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen,
- Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Terminvorgaben durchführen, betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden, Ursachen von Qualitätsmängeln
systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren, Teilaufträge veranlassen, - Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden, Ergebnisse prüfen und dokumentieren, Auftragsabläufe, Leistungen und Verbrauch dokumentieren, technische Systeme oder Produkte an Kunden übergeben und erläutern, Abnahmeprotokolle erstellen kann.
Zum Nachweis kommen insbesondere das Herstellen, Einrichten, Ändern, Umrüsten oder Instandhalten von Maschinen und technischen Systemen in Betracht.
Der Betrieb wählt die Prüfungsvariante und nicht die Kammer oder der Prüfungsausschuss (PA)! Im Betrieb greifen dazu die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und der Jugend- und Auszubildendenvertretung (nach § 98 Betriebsverfassungsgesetz eindeutig mitbestimmungspflichtig). Wir empfehlen den Betriebsräten, zusammen mit der Geschäftsleitung und unter Beteiligung der JAV, eine generelle Entscheidung herbeizuführen.
Der Azubi wählt einen Betrieblichen Auftrag aus und legt ihn dem PA der zuständigen Stelle zur Genehmigung vor.
Der PA prüft den Betrieblichen Auftrag. Wenn der Auftrag nicht genehmigungsfähig ist, gibt der PA Hinweise auf die Mängel. Dem Antragsteller wird Gelegenheit gegeben, den Antrag zu ändern oder nachzubessern.
Hierbei ist nicht jeder Betriebliche Auftrag als Prüfungsaufgabe geeignet. Die Aufgabe muss sich auf die Vorgaben beziehen, die in der Ausbildungsordnung genannt werden.
Geeignete Aufträge sind die, die eine Mindestkomplexität haben und aus denen sich konkrete Handlungs- aber auch Entscheidungssituationen ergeben. Bewusst gewollt ist, dass dem Prüfungsteilnehmer Entscheidungen abverlangt werden, die zu begründen sind. Berücksichtigt man den Zeitrahmen für die Durchführung des Auftrages von maximal 18 - 30 Stunden, einschließlich Anfertigen der Dokumentation, wird ersichtlich, dass oftmals nur Teilaufträge innerhalb eines größeren Auftrages in Frage kommen. Der zur Prüfung anzumeldende Teil muss für sich allein bewertbar sein!
Folgende Auftragstypen sind möglich:
- Bauen/Errichten und Inbetriebnehmen technischer Systeme
- Ändern technischer Systeme
- Instandhalten technischer Systeme
- Betreiben technischer Systeme
- Bearbeiten eines Fertigungsauftrages
Nach der Genehmigung kann der Betriebliche Auftrag durch den Prüfling innerhalb der beantragten Zeit durchgeführt werden. Die Ausführung ist hierbei mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Die Dokumentation muss auch so sein,
dass die beschriebenen Qualifikationen bewertet werden können. Dabei geht es zum Beispiel nicht um die Qualität einer Einzeltätigkeit (beispielsweise eines einzelnen Montageschrittes), sondern um die Qualität des Ablaufes einer kompletten Montage oder Instandhaltung und deren zweckmäßigen Organisation. Es soll also der Arbeitsprozess über die Dokumentation beurteilt werden.
Die Prüfung selbst beginnt für den PA mit der Einsicht der Dokumentation, mit der er sich auch auf das Fachgespräch vorbereitet und im Anschluss durchführt. Dieses wird sofort bewertet und dem Prüfling wird das vorläufige Prüfungsergebnis mitgeteilt. Hier ein idealtypiscjer Prozess:
Durch die von den Ausbildungsordnungen geforderte prozessbezogene Ausbildung erhalten die Ausbilder neue Aufgaben. Sie müssen die betrieblichen Prozesse identifizieren und analysieren. Anschließend müssen sie die Prozesse so herunterbrechen, dass sie für die Ausbildung der Auszubildenden mit unterschiedlichem Erfahrungs- und Qualifikationshintergrund jeweils geeignet sind. Gleichzeitig wird festgelegt, ob alle Qualifikationen unmittelbar im produktiven Arbeitsprozess erlernt werden oder ob spezifische Inhalte einer Vorbereitung, Vertiefung oder Reflektion außerhalb des Arbeitsprozesses bedürfen.
In diesen neuen Rahmen passt der Betriebliche Auftrag. Er ist ein wichtiger Stein in einer veränderten Rolle des betrieblichen Ausbildungssystems.
Wie sind nun die neuen Aufgaben des Ausbildungspersonals beim Betrieblichen Auftrag zu beschreiben:
Die Ausbilder erhalten mit der Vorbereitung des Betrieblichen Auftrages neue und andere Aufgaben. Eine klassische Vorbereitung in der Ausbildungswerkstatt, die oft Monate dauerte, gibt es nicht mehr - die gesamte Ausbildung ist Vorbereitung
auf die Prüfung.
Es müssen geeignete Betriebliche Aufträge identifiziert und beim Prüfungsausschuss beantragt werden. Die hauptamtlichen Ausbilder müssen diesen Prozess steuern, d.h. rechtzeitig die Beteiligten über die Prüfungsform informieren und die Kriterien für die richtige Auswahl Betrieblicher Aufträge erläutern. Die organisatorische Abwicklung (Anmeldung zur Prüfung, Beantragung und ggf. Modifizierung des Betrieblichen Auftrages) obliegt ihrer Verantwortung. Sie sind auch Ansprechpartner für Kammer und Prüfungsausschuss. Insoweit ist ein Vergleich mit einem Regisseur durchaus passend: Ohne einen Regisseur gibt es keinen Film, ohne den Ausbilder gibt es keine Prüfung.
Auf die nebenberuflichen Ausbilder kommen ebenfalls andere Aufgaben zu:
Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Auswahl des Betrieblichen Auftrages und sind Coach in der Prüfungsphase. Durch ihre jahrelange Berufserfahrung verfügen sie über die entsprechende Fachkompetenz, kennen den betrieblichen Alltag und können somit die einzelnen Betrieblichen Aufträge sowohl in Quantität als auch in der Qualität beurteilen.
Für diese neuen Aufgaben benötigen sie mehr Zeit, die sie in der Regel aber nicht haben. Um dieses Dilemma zu lösen, ist viel Phantasie und Kreativität gefragt. In jedem Fall müssen hauptamtliche und nebenberufliche Ausbilder ihre Aufgaben und Arbeitsorganisation neu strukturieren.
Für die Fachabteilungen hat die neue Form der Prüfung handfeste Vorteile:
Es gibt Wertschöpfung, die dem Bereich zugute kommt und sie sehen durch die Aufgabenstellung, ob der Prüfling auch ein geeigneter neuer Mitarbeiter ist.
Welche neuen Aufgaben ergeben sich aus dem Betrieblichen Auftrag für Prüfer/innen:
- Innerhalb des Genehmigungsverfahrens des Betrieblichen Auftrages sind sie Qualitätsmanager. Der PA selbst bestimmt durch das Anerkennungsverfahren das Niveau der Prüfungen in seiner Region.
- Bei der Beurteilung der Dokumentation sind sie Fach- & Prozessexperte.
- In vielen Fällen sind sie Grenzgänger und Innovationsträger, da sie Einblicke in andere Betriebe gewinnen können.
- Im Fachgespräch sind sie "Laie" und interessierter Kollege, um die Plausiblität und die Kompetenz des Prüflings zu erfragen.
- In der Bewertung sind sie professionelle Teamplayer, die sich auf einen Bewertungsmaßstab geeinigt haben.
- Bei der Dokumentation sind sie Pedanten
- und im Umgang mit dem Prüfling fair und kollegial.
Wenn wir von Bewertungsmaßstäben sprechen, müssen wir zwei Situationen unterscheiden: zum Einen die Zulassung des Betrieblichen Auftrages zur Prüfung und zum Anderen die abschließende Bewertung, welche in das Prüfungsergebnis einfließt.
Zulassung des Betrieblichen Auftrages.
Im Austausch mit Prüfer/innen wird an uns vereinzelt die Kritik herangetragen, der Betriebliche Auftrag sei nicht objektiv, da das Niveau von Auftrag zu Auftrag großen Schwankungen unterläge - und sie haben in den angesprochenen Fällen recht.
Aber woran liegt das?
Hierzu Timo Gayer (IG Metall; Stand 2013):
"Das komplexe Prüfungsinstrument Betrieblicher Auftrag ist für viele Kolleginnen und Kollegen neu und ungewohnt. Es besteht teilweise Verunsicherung und Unverständnis.
In meiner Aussage verbirgt sich auch Kritik an IHK & HWK. Ihre Aufgabe ist es, Prüfer/innen ausreichende Handlungssicherheit für Ihr öffentliches Ehrenamt zu vermitteln. Euer Berufsbildungsausschuss ist bei Untätigkeit der Kammer auch ein guter Ansprechpartner. Er kann Druck ausüben, da es seine gesetzliche Aufgabe ist, die Qualität der beruflichen Bildung zu steigern.
Gefestigte, handlungssichere Prüfungsausschüsse haben meiner Erfahrung nach kaum Probleme mit Niveauschwankungen der zugelassenen Aufträge. Der Grund hierfür ist recht simpel. Sie kennen ihre Rechte und Pflichten genau und bestimmen das Niveau der Aufträge selbst.
Grundlage für diese Entscheidung ist zumeist eine Beurteilungsmatrix (Entscheidungshilfe), die es den Prüfer/innen erlaubt, nach klar definierten Maßstäben einen Auftrag zuzulassen oder ihn zum Nachbessern an den Absender zurück zu schicken. Diese Matrix muss auf der geltenden Prüfungsordnung, der Ausbildungsordnung und dem Rahmenlehrplan basieren und wird u. a. von den Kammern zur Verfügung gestellt.
Leider sind diese nicht bundesweit einheitlich!
Wenn sich jetzt noch einzelne Ausschüsse untereinander austauschen (z. B. im Rahmen unserer Arbeitskreise), haben sie die Möglichkeit, die Qualität der Prüfungen einer ganzen Region positiv zu beeinflussen."
Unser Kollege Josef Gadomski hat seine Erfahrungen zusammengefasst. Ihn und andere Experten könnt Ihr auch jederzeit bei Fragen und Problemen ansprechen (sieh HIER).
"Der IG Metall Arbeitskreis Amberg prägt regional in weiten Bereichen das Geschehen im Prüfungswesen. Wir diskutieren kontinuierlich über Prüfungen und unsere Möglichkeiten diese regional und national positiv zu beeinflussen. Hierbei sind wir über die IG Metall in vielen Forschungsprojekten und Neuordnungsverfahren beteiligt. Für die Zulassung des Betrieblichen Auftrages haben wir uns auf gemeinsame berufsspezifische
Standards geeinigt und kommunizieren diese auch mit den Betrieben, den Prüflingen und der Kammer. Insbesondere durch die Beteiligung der Ausbilder in den Betrieben, ermöglichen wir eine gute Vorbereitung der Azubis.
Unsere Beurteilungsmatritzen orientieren sich dabei immer an der "obersten Ordnungsebene". D. h., wenn wir die Möglichkeit haben, eine Vorlage des Ministeriums oder des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) zu verwenden, ziehen wir dieses aufgrund der überregionalen Gültigkeitdem Kammerentwurf vor.
Berufe für die es keine Empfehlungen gibt, decken wir durch eigene Entwürfe ab. Eine gute Orientierung für die Erstellung einer eigenen Matrix bietet die Umsetzungshilfe des BMBF für den Mechatroniker nach alter Verordnung auf S. 49."
Der Betrieblichen Auftrag muss darüber hinaus ...
- Ausbildungsordnungskonform sein
- real durchführbar sein
- den vollständigen Handlungszyklus abbilden: Information, Planung, Durchführung und Kontrolle
- Komplex genug für Fehler-/ Mängelbildung sein
- dokumentierbar sein
- dem Antragsverfahren der Kammer entsprechen
"Bewertet werden die prozessrelevanten Kompetenzen, Arbeitsergebnisse und/oder Arbeits-/ Vorgehensweisen. Grundlage der Bewertung sind die Instrumente Auftragsbezogenes Fachgespräch, Präsentation und/oder Schriftliche Aufgaben. Es ist zusätzlich möglich, eine Dokumentation, praxisbezogene Unterlagen und die Inaugenscheinnahme des Arbeitsergebnisses in die Bewertung mit einzubeziehen. Sofern die Dokumentation Teil des berufstypischen Arbeitsergebnisses ist, kann eine eigenständige Bewertung erfolgen." So ist es in der entsprechenden BIBB-HA-Empfehlung 119 geregelt, welche durch die IG Metall mitgestaltet wurde.
Reicht eine solche Definition? Hierzu Timo Gayer (IG Metall):
"Nein. Um eine handlungssichere Arbeitsgrundlage innerhalb des Prüfungsausschusses zu erreichen, braucht es meines Erachtens mindestens dieser Punkte:
- Die Definition, wie oben beschrieben, als oberste "Spielregel". Wichtig für mich ist zu sehen, was grundlegend erlaubt ist - insbesondere die Inaugenscheinnahme des Arbeitsergebnisses - und welche Prüfungsinstrumente verwendbar sind.
- Die Ausbildungsordnung als weitere Konkretisierung. Hier werden Instrumente, Zeiten, Inhalte und grobe Gewichtungen festgelegt. Diese Verordnungen findet Ihr auf unseren Berufsseiten.
- Weitergehende Handlungsempfehlungen von einer möglichst national agierenden Instanz. Kammerregelungen sind nur bedingt zu empfehlen, da sie nicht generell abgestimmt sind. Besser sind Empfelungen des BMBFs und des BIBBs, der Sozialpartner, des DIHKs oder zuküntig auch der PAL. Für mich ein weiterer Grund sich als Aufgabenersteller
in der PAL zu engagieren. - Eine Bewertungsmatrix, die von allen Ausschussmitgliedern getragen wird. Diese findet sich in den Handlungsempfehlungen oder kann selbst erarbeitet werden. Eine gute Übersicht bietet die Umsetzungshilfe des BMBF für die Mechatroniker (S. 48-51). Hier findet sich auch eine Herleitung der Bewertungsmatrix, welche eine eigenständige Erarbeitung für den eigenen Beruf erlaubt."
Wenn sich Prüfungsausschüsse entschließen eine eigene Bewertungsmatrix zu erarbeiten, stehen ihnen unsere Berater/-innen auch gerne zur Seite.
In Punkt 3 sagst Du die PAL würde Handlungshilfen für den Betrieblichen Auftrag erstellen?
"Ja, klingt im ersten Moment abwwgig, da sie das "direkte Konkurrenzprodukt", die komplexe Arbeitsaufgabe erstellt und eher für schriftliche Aufgaben bekannt ist. Hat für mich aber durchaus positive Aspekte, denn die IG Metall stellt den Großteil der Ausschussmitglieder auf Arbeitnehmerseite und sitzt im Hauptausschuss (einer Art kleiner Aufsichtsrat) der PAL. D.h., wir gestalten aktiv mit! Wie der Erstellungsprozess im Detail abläuft, muss in den nächsten Monaten ausdiskutiert werden (Stand September 2013). Hier sind noch etliche Fragen offen."
Reichen diese vier Punkte aus, um einen Betrieblichen Auftrag gut abprüfen und bewerten zu können?
"Sie bilden lediglich die Grundlage, um ein gemeinsames Verständnis für die Bewertung zu ermöglichen. Wenn diese Grundlage für eine Vielzahl von Prüfungsausschüssen gleich ist, haben wir schon einen großen Schritt in Richtung objektiver Bewertungsmaßstäbe getan. Für eine gute Prüfung bedarf es vor allem qualifizierter Prüfer/-innen, die betriebliche Prozesse verstehen und insbesondere ein Fachgespräch führen und bewerten können. Hierfür bietet die IG Metall (aber auch die IG BCE und ver.di) Schulungen,
Informationsmaterial und Austauschmöglichkeiten für unsere Kolleginnen und Kollegen in den Prüfungsausschüssen an. Es sind aber auch die Kammern in der Pflicht, interessierte Personen ein "Hinein-Schnuppern" in die Prüfungspraxis zu ermöglichen."
Die Identifikation Betrieblicher Aufträge ist traditionelle Aufgabe der Ausbilder/innen - so wird es zumindest häufig gesehen. Doch darüber hinaus kann dies auch eine gesamtorganisatorische Aufgabenstellung mit erheblichem Mehrwert für das Unternehmen sein. WAP stellt vier Beispiele vor:
Ergebnis einer mordernen Ausbildung
Durch die von den Verordnungen geforderte prozessbezogene bzw. zukünftig kompetenzorientierte Ausbildung erhält das gesamte Ausbildungspersonal neue Aufgaben. Sie müssen die betrieblichen Prozesse identifizieren und analysieren. Anschließend müssen sie die Prozesse so herunterbrechen, dass sie für die Ausbildung der Azubis mit unterschiedlichem Erfahrungs- und Qualifikationshintergrund jeweils geeignet sind. Gleichzeitig wird festgelegt, ob alle Qualifikationen unmittelbar im produktiven Arbeitsprozess erlernt werden oder ob spezifische Inhalte einer Vorbereitung, Vertiefung oder Reflektion außerhalb des Arbeitsprozesses bedürfen. Der ganzheiliche Arbeitsprozess ist ein wichtiges Strukturmerkmal.Als methodische Bausteine einer solchen Ausbildung finden sich häufig projektorientierte Arbeits- und Lernprozesse mit einem hohen Anteil an selbständigen Tätigkeiten der Azubis. Der Ausbilder wird mehr und mehr zum Prozessbegleiter und Coach in einem solchen Verfahren.
In diesen Rahmen passt der Betriebliche Auftrag. Er ist die logsche Wahl-Variante in einer kompetenzorientierten Ausbildung. Für Ausbilder und Prüflinge ist er, bis zum Zeitpunkt der Beantragung beim Prüfungsausschuss, ein längst vertrautes Arbeitskonzept, so dass sich die Aufträge aus der alltäglichen Arbeit heraus ergeben.
Die leicht formuliert und dennoch schwer umsetzbare Empfehlung lautet also: Überdenkt Eure Ausbildungsstrukuren. Tauscht Euch mit Kolleginnen und Kollegen aus und reformiert die Lern- und Arbeitsgepflogenheiten.
Vorschlagswesen
Häufig ergeben sich aus diesem System kleinere Aufträge, die bisher aufgrund von Kapazitätsengpässen nicht abgearbeitet werden konnten. Der Betriebliche Auftrag bietet an dieser Stelle die Chance, diese Aufträge im Rahmen der Aschlussprüfung aufzugreifen.
Es muss jedoch ein kontinuierlicher Austausch zwischen Ausbildung und Vorschlagswesen stattfinden.
Interne Stellenbesetzung
Unsere Ausildungen sind so angelegt, dass sie eine breite Basis beruflicher Handlungsfähigkeit vermitteln. D.h., dass ein Azubi in unterschiedlichsten Abteilungen im Unternehmen in seinem Ausbildungsberuf zum Einsatz kommen kann.Mit dieser Prüfungsvariante bekommen die Abteilungen, sowie die Azubis selbst, die Möglichkeit unter "Projektbedingungen" einen Auftrag zu bearbeiten und so das berufliche Handlungsfeld und die sich darin bewegenden Kolleginnen und Kollegen kennen zu lernen. Wenn man so möchte, ein Stück Einsatzorientierung nachdem die Berufsorientierung bereits stattgefunden hat und kurz bevor die Ausbildung endet.
Größe in den Zielvereinbarungen
Eine Methode die, zugegebener Maßen, nur selten in der Praxis zu finden ist, jedoch der Ausbildung eine wichtige Stellung in der Steuerung der Betriebsabläufe einräumt und gleichzeitig eine hohe Erfolgsquote hat, ist die Kopplung der Betrieblichen Aufträge an betriebliche Kennzahlen.Ziel ist es, einen kontinuierlichen Bestand an potenziellen Betrielichen Aufträgen identifiziert zu haben. Hierfür wird mit den verantwortlichen Leitern, der infrage kommenden Abteilungen, Zielvereinbarungsgespräche geführt, so dass halbjährlich offene Projekte mit der Ausbildung kommuniziert, vorbereitet und umgesetzt werden können.
Die Umsetzbarkeit der Beispiele, ist immer unter den betrieblichen Voraussetzungen zu hinterfragen. Hilfestellung dabei können Euch unser Beratergremium geben. Auch wenn Ihr eigene gute Beispiele für die Identifikation und Umsetzung Betrieblicher Aufträge habt, könnt Ihr uns schreiben: pruefen@igmetall.de