
Projekt: QAPB
Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitnehmervertreter in Prüfungs- oder Berufsbildungsausschüssen
Die Beteiligung von Arbeitnehmervertreter/innen ist ein fester Bestandteil der Mitbestimmung in der beruflichen Bildung und ein prägendes Element des Berufsbildungsgesetzes von 1969. Auch bei der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) im Jahr 2005 hat der Gesetzgeber die Mitbestimmung in der beruflichen Bildung bestätigt. Arbeitnehmervertreter/innen wirken mit in:
- Prüfungsausschüssen (§ 39 und 40 BBiG, § 33 und 34 HwO)
- Gesellenprüfungsausschüssen der Innungen soweit den Innungen das Prüfungswesen übertragen wurde (§ 33.1 und § 34.5 HWO)
- Berufsbildungsausschüssen der zuständigen Stellen (§ 77 BBiG, § 43 HwO)
Die ehrenamtliche Mitarbeit von Experten aus der betrieblichen Praxis ist eine wesentliche Säule der Qualitätssicherung in der beruflichen Bildung. Über 300.000 ehrenamtliche Prü-fer/innen sind nach Schätzungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB 2008) in Deutschland für die zuständigen Stellen in Prüfungsausschüssen tätig. Sie tragen mit ihrem ehrenamtlichen Engagement wesentlich zur Sicherung und zum Erhalt der Qualität in der Berufsbildung bei. Die Qualität beruflicher Prüfungen hängt mit davon ab, inwieweit die daran beteiligten Personen auf die anspruchsvolle Aufgabe vorbereitet werden. Zu den Aufgaben, für die Prüfer befähigt werden müssen, gehört es u. a. Prüfungsaufgaben zu erstellen, Prü-fungen durchzuführen, Prüfungsleistungen zu bewerten und das Prüfungsergebnis festzu-stellen. Dabei haben wir es im Prüfungswesen mit sich ändernden Anforderungen zu tun.
Durch die Mitarbeit im Prüfungswesen werden hoheitliche Aufgaben von öffentlichem Inte-resse durchgeführt. Die vom Gesetzgeber bewusst vorgenommene Berücksichtigung von Arbeitnehmervertreter/innen wird als Korrektiv und Qualitätssicherungselement wahrge-nommen. Da die Gewerkschaften nicht in der Lage sind, die Kosten für die Qualifizierung der Arbeitnehmervertreter/innen in den Prüfungsausschüssen zu übernehmen und dies nicht den ehrenamtlich tätigen Prüfern aufbürden wollen, beantragen sie eine finanzielle Förderung durch den Bund. Durch eine von den zuständigen Stellen unabhängige Qualifizierung können die besonderen Aspekte, die zur Erfüllung der Korrektiv- und Qualitätssicherungsfunktion erforderlich sind, sichergestellt werden.
Es werden unterschiedliche Qualifizierungsmaßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen, dem Erfahrungsaustausch und der Vernetzung der Arbeitnehmerbeauftragten im Prüfungswesen beantragt. Ziel der Maßnahmen ist es, die Arbeitnehmervertreter/innen auf ihre besondere Aufgabe vorzubereiten und die stetige Qualitätsentwicklung im Prüfungswesen sowohl zu sichern, wie auch zu fördern.

Prüferseminare & Workshops
Veranstaltungsübersicht

Grundlagenseminar für (angehende) Prüfer/innen
Praxis- und Austausch

Grundlagenseminar für (angehende) Prüfer/innen
Kommunikation im Prüfungswesen

Schwerpunktseminar für aktive Prüfer/innen
Kompetenzorientiert prüfen

Schwerpunktseminar für aktive Prüfer/innen
Prozessorientierte kaufmännische Prüfungen

Schwerpunktseminar für aktive Prüfer/innen und Interessierte
Der Betriebliche Auftrag

Schwerpunktseminar für aktive Prüfer/innen und Interessierte
Die Gesprächssimulation

Multiplikatoren-Workshop
Prüfen Aktuell - Der Workshop

Multiplikatoren-Workshop
Prüfen Aktuell - Die Konferenz

Multiplikatoren-Workshop
Netzwerkbildung für Prüferinnen und Prüfer

Multiplikatoren-Workshop (blended Learning)
Herausforderung Ausschussvorsitz

Strategie-Workshop
Prüfer/-innen in Aufgabenerstellungsausschüssen

Strategie-Workshop
Referentenarbeitskreis
