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Infodienst BerufsBildung Aktuell | Mai 2019

KEIN GROSSER (ENT)WURF

21.05.2019 Ι Hans-Jürgen Urban, für Bildungspolitik zuständiges geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall stellt fest:"Die Reform des Berufsbildungsgesetzes enthält mit Blick auf die Mindestausbildungsvergütung richtige Ansätze. Bei den Bedingungen für die berufliche Ausbildung bleibt sie jedoch weitgehend hinter den Anforderungen an eine zeitgemäße Berufsausbildung zurück."

Am 15.05.2019 hat das Bundeskabinett endlich den Entwurf für ein neues Berufsbildungsgesetz (BBiG) beschlossen und damit auf den Gesetzgebungsweg gebracht.

 

Hinter den Kulissen wurde zäh gerungen, vor allem um die Ausgestaltung der Mindestausbildungsvergütung (MiAV) und die Freistellung für Prüfer/innen. Letzter ist dabei auf der Strecke geblieben. Entsprechend gemischt fällt die Bewertung der IG Metall aus.

 

 

 

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