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Deutscher Bundestag: Anhörung zur Modernisierung des BBiG

Wichtige Reformschritte drohen auf der Strecke zu bleiben

16.10.2019 Ι Die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung war heute Thema einer Öffentlichen Anhörung vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Bundestags. Verbandsvertreter, Gewerkschafterinnen und Wissenschaftler haben den Ausschussmitgliedern Rede und Antwort gestanden.

 

Für die Berücksichtigung des dualen Studiums im BBiG sprach sich in der Anhörung u.a. die Sachverständige Sirikit Krone (Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Universität Duisburg-Essen) aus. Sie forderte eine einheitliche rechtliche Grundlage der Praxisphasen in den Betrieben während eines dualen Studiums. Für die Gewerkschaften sprachen sich Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende und Manuela Conte, DGB-Bundesjugendsekretärin ebenfalls für eine Regelung zum dualen Studium im BBiG aus.

 

Die grundsätzlichen Kritik der IG Metall bleibt auch nach dieser Anhörung bestehen. "Der aktuelle Gesetzentwurf für ein neues Berufsbildungsgesetz ist unzureichend. Für dual Studierende sind weiterhin keine rechtlichen Standards für die betrieblichen Praxisphasen vorgesehen. So gibt es beispielsweise keine Vorgaben für die Qualifikation von Ausbildenden im Betrieb. Vergütung oder Urlaubsanspruch würden weiterhin überwiegend nach dem Willen der Arbeitgeber geregelt," sagte Hans-Jürgen Urban, für Berufsbildung verantwortliches geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall anlässlich der Anhörung. "Für die dual Studierenden, mehr als 100.000 junge Menschen bundesweit, muss die Bundesregierung endlich Verantwortung übernehmen und die Qualitätsstandards des Berufsbildungsgesetzes auf das duale Studium ausweiten. Das ist machbar, ohne die Hochschulautonomie und die Freiheit der Lehre anzutasten," so Hans-Jürgen Urban weiter.

 

Gegenwind gab es erwartungsgemäß von den Arbeitgebern. Insgesamt sei das duale System der beruflichen Bildung mit seiner gesetzlichen Basis gut und praxisnah aufgestellt, betonte Barbara Dorn von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Sie sprach sich lediglich für eine "minimalinvasive" Novellierung aus und stellte das duale Studium als Erfolgsmodell in seiner Vielfältigen Ausprägung in den Vordergrund. Ein Erfolg der nicht durch Regulierungen gefährdet werden dürfe.

Wenn wir die Forderungen der IG Metall genauer betrachten, zielen diese auch nicht auf die Vielfältigkeit der Angebote, sondern auf die Willkürlichkeit der betrieblichen Vertragsgestaltung ab. Es bleibt zu vermuten, dass die Arbeitgeber die Freiheit der Vertragsgestaltung und ihre Einflussnahme nicht gefährden sehen wollen.

Die BDA sprah sich zudem gegen die Änderung der Abschlussbezeichnungen in der Fortbildung in "Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in", "Bachelor Professional " und "Master Professional" aus. Insgesamt wollen die Arbeitgeberverbände an den bewährten Bezeichnungen festhalten. Lediglich die Sachverständigen der Kammerorganisationen Volker Born (Zentralverband des Deutschen Handwerks, ZDH) und Achim Dercks (Deutscher Industrie- und Handelskammertag, DIHK) sprachen sich für die neuen Bezeichnungen aus.

 

Aus Sicht der IG Metall ist diese Debatte nicht hilfreich. Es bräuchte dringend qualitative Verbesserungen für die Fortbildung mit klaren Standards für Fortbildungsangebote. Die finden sich im Gesetzentwurf überhaupt nicht. So kommentierte Hans-Jürgen Urban im Vorfeld der Anhörung: "Auch in der beruflichen Fortbildung, die an Bedeutung zunimmt, werden keine qualitativen Verbesserungen geschaffen. Stattdessen sollen bewährte und bekannte Fortbildungsabschlüsse wie der Industriemeister in Bachelor Professional umbenannt werden. Das schafft eher Verwirrung und bringt qualitativ gar nichts. Die IG Metall hat vorgeschlagen, wie in der Ausbildung auch für die Fortbildung Rahmenpläne einzuführen. Wer an Fortbildung interessiert ist, hätte dann endlich qualitative Standards bei seiner Entscheidung für einen Bildungsanbieter. Aber Bildungsministerin Anja Karliczek setzt auch in der Fortbildung statt auf Qualität nur auf Kosmetik - das ist völlig unzureichend."

 

Elke Hannack hat in der Anhörung auch die gewerkschaftliche Forderung thematisiert, endlich das Ehrenamt im Prüfungswesen durch eine Freistellungsregelung aufzuwerten. Zudem kritisierte sie das Vorhaben, Multiple-Choice-Prüfungsaufgaben nicht mehr vom Prüfungsausschuss bewerten zu lassen. Grundsätzlich sei sowieso zu hinterfragen ob ein solcher Aufgabentyp geeignet ist, um berufliche Handlungsfähigkeit zu prüfen.

 

In der nächsten Woche ist bereits die Beschlussfassung im Bundestag in zweiter und dritter Lesung geplant. Es bleibt also nicht mehr viel Zeit, wirkliche qualitative Verbesserungen zu verankern. Gleichwohl ist zu befürchten, dass der Union der Wille und der SPD die Kraft dazu fehlt.

 

Der Anhörung lagen vor:

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