Beschluss des SPD-Parteivorstands
Berufsausbildung modernisieren - aber richtig!
Auf eigenen Beinen stehen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben - das ist das Ziel der Mindestausbildungsvergütung, die wir im Koalitionsvertrag durchgesetzt haben. Nach § 17 des Berufsbildungsgesetzes haben Ausbildende schon heute den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist darunter eine Vergütung zu verstehen, die 80 Prozent der branchenspezifischen Tarifvergütung nicht unterschreitet. Diese Rechtsprechung, von der Azubis in Branchen mit guten Tarifverträgen profitieren, ist eine erste Errungenschaft und muss bei einer Novellierung des BBiG im Gesetz zwingend erhalten bleiben, damit jegliche Form der Schlechterstellung ausgeschlossen ist.
Eine Mindestvergütung darf demnach, wie auch der Mindestlohn, immer nur die absolute Untergrenze und Ausnahme sein. Der vorliegende Vorschlag des Bundesbildungsministeriums von 504 Euro im ersten Ausbildungsjahr und in den Folgejahren fünf, zehn und 15 Prozent mehr, ist nicht bedarfsgerecht, verbessert für kaum eine*n Auszubildende*n die Lage und birgt die Gefahr von faktischen Verschlechterungen für viele Auszubildende. Außerdem soll die Mindestausbildungsvergütung dem Vorschlag nach an das Schüler*innen-Bafög gekoppelt werden. Das lehnen wir entschieden ab. Azubis sind keine Schüler*innen sondern Teil des Betriebspersonals und eine angemessene Ausbildungsvergütung ist keine Sozialleistung! Wir stehen an der Seite des DGB und der Gewerkschaftsjugend und die von ihm beschlossenen Forderungen. Profitieren würden wesentlich mehr Auszubildende als vom Karliczek-Vorschlag, insbesondere Auszubildende in Branchen ohne hinreichende Tarifbindung, in denen die Abbrecher*innenquoten, auch aufgrund der niedrigen Vergütung, erschreckend hoch sind. Die Mindestausbildungsvergütung ist für uns eine Brücke, solange nicht alle Auszubildenden unter dem Schutz starker Tarifverträge stehen [...]
Der Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes muss auf das duale Studium, insbesondere auf die Praxisphasen ausgeweitet werden. Bislang gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen für das duale Studium. Es fehlen verbindliche Schutzbestimmungen, Mindeststandards für die Betreuung und Vergütungsansprüche. Wir streben die Ausweitung des BBiG zu einem einheitlichen Ausbildungsgesetz an, das gleich gute Qualitätsstandards für unterschiedliche Ausbildungsformen sicherstellt. Der Geltungsbereich bzw. die Grundprinzipien des Berufsbildungsgesetzes müssen auch auf betrieblich-schulische Ausbildungen (z.B. in Pflege- und Gesundheitsberufen) ausgeweitet werden.
Wir stehen ohne Wenn und Aber zur drei-/dreieinhalbjährigen Berufsausbildung und sind weiterhin der Überzeugung, dass eine gute und qualifizierte Ausbildung zur/zum Facharbeiter*in Zeit braucht. Wir wollen junge Menschen bestmöglich qualifizieren und sie eben nicht in Hochgeschwindigkeit auf den Arbeitsmarkt drängen, wo sie anschließend oftmals ohne ernsthafte Aufstiegschancen bleiben. Die vom BMBF unterstützte Ausweitung der zweijährigen Berufsausbildung beeinträchtigt die Flexibilität und Durchlässigkeit des Berufsbildungssystems anstatt sie zu verbessern. Die Anforderungen des Arbeitsmarktes werden weiter steigen, damit geht eine deutliche Verschlechterung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Geringqualifizierte einher. Eine grundsätzliche Verkürzung der Ausbildungsdauer von dreieinhalb auf drei Jahre und eine vermehrte Einführung von zweijährigen Ausbildungsberufen lehnen wir daher ab.
Wir fordern den Koalitionspartner und die Bundesbildungsministerin auf, sich den Interessen der Auszubildenden nicht länger zu verschließen und Vorschläge vorzulegen, die ihre Situation nachhaltig und rechtssicher verbessern. Die SPD steht an der Seite von 1,5 Millionen Auszubildenden."
(Quelle: SPD Pressemitteilung)
Bildungspolitik
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- 2019_01_BBAktuell_SONDERAUSGABE PDF (1811 KB)
- BMBF - Referentenentwurf BBiMoG (2018.12.19) PDF (477 KB)
- Bewertung der BMBF-Vorschläge zur Reform des Berufsbildungsgesetzes PDF (1445 KB)
- Stellungnahme des DGB
- DGB Kurzinfo "Berufsbildungsmodernisierungsgesetz" PDF (143 KB)
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- Beschluss des SPD-Parteivorstands (28.01.19)
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