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Eine Studie zu den Angeboten in BaWü

Qualitätsstandards und deren Sicherung in dualen Studiengängen

23.10.2019 Ι Im Auftrag der IG Metall Baden-Württemberg und des IG Metall Vorstands, FB Arbeitsgestaltung und Qualifizierungspolitik hat Dr. Sirikit Krone vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen das Angebot an dualen Studiengängen außerhalb der DHBW untersucht.

Im Fokus des Interesses stehen die Praxisphasen dualer Studiengänge: Wie sind diese organisiert? Welchen Einfluss haben die Hochschulen darauf? Welche Standards wurden etabliert? Welche Gremienstrukturen haben sich zwischen den zentralen Akteuren entwickelt?

 

  • Viele Hochschulen haben mehrere Angebote (1 - 15 duale Studiengänge) und ein weiterer Ausbau wird gerade umgesetzt oder ist geplant.
     
  • Alle Studiengänge (bis auf einen) sind akkreditiert.
     
  • Die Studien- und Prüfungsordnungen nehmen unterschiedlich vor allem aber in geringem Umfang Einfluss auf Praxisphasen. Verpflichtend sind i. d. R. die Zeitplanung sowie der Anteil der Praxisphasen vorgeschrieben.
     
  • Die Mehrzahl der Hochschulen sieht sich nicht in der Verantwortung, aktiv an der Gestaltung der Ausbildungs- und Praxisphasen mitzuarbeiten. An einigen Hochschulen ist jedoch der Abschluss eines Zusatzvertrags zwischen Studierenden und Betrieb verpflichtend oder es werden Musterverträge in einer empfehlenden Form vorgegeben.
     
  • In der Mehrzahl der untersuchten Studiengänge existieren Gremien- und Kooperationsstrukturen, um Fragen zu Curricula und Workload zu erörtern und Absprachen treffen zu können. Diese Strukturen weisen jedoch wenig Verbindlichkeit auf und es gibt keine allgemein gültigen Standards.

    Ca. ein Fünftel der Studiengangsverantwortlichen lehnen eine organisierte Zusammenarbeit ab bzw. sehen die Notwendigkeit nicht. Präferiert werden lockere Absprachen, die die Unabhängigkeit der jeweiligen Partner garantieren.
     
  • In ausbildungsintegrierenden Formaten wird der Berufsabschluss i. d. R. nach 2 - 2,5 Jahren erreicht. Der Bachelorabschluss nach 4 bis 5 Jahren. Gelten während der "Ausbildungszeit" gesetzliche und tarifliche Vorgaben, so werden die Bedingungen während der "Studienzeit" frei zwischen Unternehmen und Studierender/m verhandelt.

    Für die praxisintegrierenden Studienangebote gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BBiG sowie der HWO nicht. Im Hinblick auf weitere Bedingungen der Praxiseinsätze gibt es keinerlei Vorgaben aus den Hochschulen in Form von Mustern für Zusatzverträge oder weiteren Vereinbarungen.

 

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