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Studie des IAQ zum dualen Studium

Es fehlt an einheitlichen Standards!

26.02.2019 Ι Dr. Sirikit Krone hat mit ihren Kolleginnen duale Studiengänge untersucht. Ein wichtiges Fazit: Es braucht klare bildungsgesetzliche Regelungen für dual Studierende, die eine Vereinheitlichung vertraglicher Strukturen beinhaltet.

Die Ergebnisse der Studie untermauern in aller Deutlichkeit die Forderung der IG Metall, die Vertragsstrukturen anzupassen. Gemäß der Einschätzung der Wissenschaftlerinnen sind klare bildungsgesetzliche Regelungen für dual Studierende anzustreben. Dabei sollten auch arbeitszeitliche Regelungen getroffen und Vergütungen branchenspezifisch angepasst werden.

 

Die Vielfalt bei den Verträgen geht der Studie zufolge mit systematischen Unterschieden bezüglich der Einbindung in betriebliche Arbeitsprozesse einher: Teilnehmende ausbildungsintegrierender Studiengänge mit gesetzlich geregelten Ausbildungsverträgen durchlaufen diverse Abteilungen. Hier gelten die Vorgaben des Ausbildungsrahmenplans. Unternehmen, die im Rahmen praxisintegrierender Studiengänge ausbilden, haben bei der Gestaltung der Praxisphasen dagegen weitgehend freie Hand (dies gilt übrigens auch für Lohn und Arbeitszeit). Da kann es auch vorkommen, dass Studierende von Beginn an auf ein bestimmtes Tätigkeitsfeld festgelegt sind. Die IAQ-Forscherinnen sehen das kritisch: Dem Durchlaufen verschiedener Einsatzfelder und Bereiche bescheinigen die Befragten den größten Nutzen für die Karriere.

 

Allerdings werden auch die Vorgaben in ausbildungsintegrierenden Studiengängen teilweise "durch den Abschluss von Verträgen, die keinen Bildungs- oder Berufsgesetzen unterliegen, umgangen. So existieren in der Praxis nicht selten Ausbildungsverhältnisse, bei denen die dual Studierenden zwar eine berufliche Ausbildung machen und demnach auch die Praxisphasen - zumindest in Teilen - an Ausbildungsrahmenlehrplänen und -ordnungen orientiert sind, aber das Arbeitsverhältnis insgesamt vertraglich anders - z. B. durch einen Praktikantenvertrag - geregelt ist und der Berufsabschluss durch eine "externe Prüfung" bei der IHK erlangt wird. Das ermöglicht einen größeren Gestaltungsspielraum bei den Praxisphasen, den Vergütungen und den arbeitszeitlichen Regelungen."

 

Die IG Metall fordert im Zuge der Reform des Berufsbildungsgesetzes die Rechtliche Gleichstellung der dual Studierenden im Lernort Betrieb
Für die Regelung des privatrechtlichen Verhältnisses zwischen der oder dem dual Studierenden und der betrieblichen Ausbildungsstätte hat der Bund Gesetzgebungsbefugnisse. Dies erlaubt es, die §§ 1 bis 3 des Berufsbildungsgesetzes auf die Praxisphasen eines dualen Studiums zu erweitern. Damit lässt sich die massenhafte, betriebliche Schlechterstellung der Studierenden im Verhältnis zu den Auszubildenden ausgleichen.
Die bisher vorgebrachten Argumente gegen eine Erweiterung des Berufsbildungsgesetzes sind nicht haltbar! Die Regelung des Rechtsverhältnisses schränkt die Wissenschafts- und Lehrfreiheit nicht ein, da Inhalt und Struktur des dualen Studiums unberührt bleiben. Weiterhin ist über das Regelwerk des Akkreditierungsstaatsvertrags definiert, was ein duales Studium kennzeichnet. Ein dualer Studiengang wird somit durch seine (Re-) Akkreditierung rechtlich eindeutig identifizierbar.

 

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Timo Gayer Ι 15.04.2019
Zukunftsperspektive 2040: Duale Studiengänge werden immer wichtiger!
Das IAQ hat im Auftrag des BMBFs die Zukunftsperspektiven im "tertiären Bereich" analysiert - d.h., in der Aufstiegsfortbildung und im Studium. Zwei zentrale Ergebnisse: Duale Studiengänge und die Verzahnung der Lerninhalte aus den unterschiedlichen Bereichen werden immer wichtiger. Mehr im Abschlussbericht: http://www.iaq.uni-due.de/iaq-forschung/2019/fo2019-02.pdf
Timo Gayer Ι 27.03.2019
"Ziel muss sein, das BBiG zu einem einheitlichen Ausbildungsgesetz weiterzuentwickeln,...
…das einen gleichen Qualitätsstandard für alle Ausbildungsberufe sicherstellt. Die Prinzipien der dualen Ausbildung müssen wir auch für neue Formen der Berufsbildung erhalten. Die betriebliche Praxisphase des dualen Studiums gehört daher in das Gesetz." (Gastbeitrag von Yasmin Fahimi und Kevin Kühnert in RP Online: https://rp-online.de/politik/deutschland/yasmin-fahimi-und-kevin-kuehnert-zukunft-der-beruflichen-bildung-findet-ohne-karliczek-statt_aid-37705415)

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