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Positionierung der SPD Arbeitsgruppe Bildung und Forschung

Novelle des BBiG - Chancen nutzen

04.02.2019 Ι Die betrieblichen Praxisphasen dualer Studiengänge müssen verbindlich in den Regelungskatalog des BBiG aufgenommen werden.

"Durch das duale Studium bewegen sich einst getrennte Bereiche der akademischen und beruflichen Bildung aufeinander zu. Das "duale Prinzip" soll auf die Hochschulen übertragen werden. Allerdings entzieht sich das duale Studium in gesetzlicher und didaktischer Hinsicht den gesellschaftlich institutionalisierten und den schulisch und betrieblich etablierten Standards der beruflichen Bildung. Dies liegt u.a. daran, dass die Regelungen des BBiG in den neuen Studienformaten keine Anwendung finden und dass verbindliche Vorgaben für die betriebliche Praxisphase in der Akkreditierung fehlen. Die Folge sind Intransparenz hinsichtlich der Ausgestaltung und Qualität der Stu-dienformate und eine wachsende Vielzahl der Angebote und Anbieter. Zusätzlich ist der Status dual Studierender im Betrieb sehr unterschiedlich (StudentIn Auszubildende/r oder Beschäftigte/r) und damit Vergütung, Rechte und Pflichten der Betroffenen selbst, wie auch der betrieblichen Mitbestimmung, nicht geklärt. Es bedarf dringend einer verbindlichen Regelung, die dual Studierende nicht zu PraktikantInnen im Betrieb macht.

 

Bildungspolitisch geht es darum, die dualen Studienformate in das Konzept der Beruflichkeit [vgl. auch HIER] zu integrieren und damit Qualitätsstandards zu sichern, vertragliche Grundlagen zu klären und Transparenz für die dual Studierenden zu schaffen. Dazu muss auch die beruflich-betriebliche und die hochschulische Lernkultur bei kooperativen Studiengängen besser verzahnt werden."

(Quelle: Positionierung der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung SPD-Bundestagsfraktion zur BBiG-Novelle vom 31.01.2019, S. 2f.)

 

Die Arbeitsgruppe Bildung und Forschung folgt damit den Forderungen der IG Metall nicht nur in diesem Punkt. Das komplette Positionspapier findet Ihr unten zum Download. Die Forderungen der IG Metall rechts als Broschüre.

 

Die Kernforderungen der SPD-Arbetisgruppe:

  • Wir stehen für die Einführung einer angemessenen und allgemeinverbindlichen Mindestausbildungsvergütung über alle Branchen hinweg, die sich an durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen orientiert. Konkret heißt das 80% der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen für das 1. Ausbildungsjahr, also 660€ und weitere Anpassung durch die allgemeine Entwicklung der Tarifverträge. Dabei gilt das Prinzip des Tarifvorrangs. Die Mindestausbildungsvergütung soll als untere Haltelinie dienen und zukünftig auch für außerbetriebliche Ausbildung gezahlt werden.
  • Die Kostenübernahme für alle zur Ausbildung notwendigen Lernmittel seitens des Arbeitgebers und damit eine echte Lernmittelfreiheit wollen wir verbindlich sichern.
  • Die Stärkung der Mobilitätsbereitschaft sollte durch den Ausbau von Mobilitätshilfen gefördert werden. Verbesserungen bei der Berufsausbildungsbeihilfe, besonders bei den Wohnbedarfen, unterstützen die Mobilität. Zudem sollten bürokratische Hemmnisse abgebaut und der Kreis der Antragsberechtigten der Berufsausbildungsbeihilfe erweitert werden.
  • Alle Schülerinnen und Schüler sollen einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der betrieblichen Arbeit am Berufsschultag haben. Berufsschulzeiten sind gleichwertig mit Arbeitszeiten und müssen nicht "achgearbeitet" werden.
  • Auszubildende brauchen freie Lerntage vor Prüfungstagen. Wir setzen uns für die Einführung einer zusätzlichen Freistellung für den Vortag einer Prüfung ein.
  • Das neue BBiG muss Möglichkeiten zur Verbesserung der Teilzeitausbildung schaffen. Jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsabschluss oder Alleinerziehende bieten sich so bessere Chancen auf eine berufliche Integration.
  • Der Durchstieg von einem 2-jährigen zu einem 3- bzw. 3,5-jährigen Ausbildungs-beruf muss verbindlich möglich sein. Auszubildende, die eine 2-jährige Ausbildung absolvieren, bekommen einen Anspruch darauf weiter zu lernen und eine 3- bzw. 3,5-jährige Ausbildung abzuschließen.
  • Arbeitgeber sollen zukünftig drei Monate vor Ausbildungsende verbindlich über eine mögliche Weiterbeschäftigung oder gegebenenfalls Nichtübernahme nach erfolgreichem Abschluss informieren müssen. Diese Informationspflicht schafft Sicherheit für die Auszubildenden oder ermöglicht ihnen zumindest eine frühzeitige Chance auf eine Neuorientierung.

 

  • Die betrieblichen Praxisphasen dualer Studiengänge und bei schulisch-betrieblicher Ausbildung müssen verbindlich in den Regelungskatalog des BBiG aufgenommen werden.
  • Mitglieder von Prüfungsausschüssen sollen Freistellungsansprüche geltend machen können.
  • Auch bei Anpassungen in der Ausgestaltung der Prüfungsausschüsse muss für uns die Drittelparität in Prüferdelegationen sichergestellt sein.
  • AusbilderInnen und PrüferInnen sollen einen Anspruch auf Weiterbildung haben, um ihren großen Anteil an der Qualitätssicherung der dualen Ausbildung Rechnung zu tragen. Das wollen wir gesetzlich festschreiben.
  • Das Konsensprinzip, also die Einbeziehung der Sozialpartner, muss verbindlich und durchgehend gesetzlich festgeschrieben werden.

 

  • Wir wollen die Entwicklungsmöglichkeiten, die eine duale Ausbildung bietet, stärken und Aufstiegswege stärker ausbauen. Neue Fortbildungsordnungen und Abschlüsse in der Spitze der beruflichen Bildung ermöglichen die Gleichwertigkeit beruflicher wie auch akademischer Bildung und erleichtern damit auch eine neue Form der Durchlässigkeit. Das Berufsbildungsgesetz muss für den Bereich der Höheren Berufsbildung daher Kriterien für die Anerkennung von Ausbildungsgängen der Höheren Berufsbildung und für Höhere Ausbildungsordnungen - analog zu §§ 4 und 5 BBiG - formulieren. Die Höheren Ausbildungsordnungen sollten auch eine Zuordnung zu den Deutschen Qualifizierungsrahmen (DQR)-Niveaus 5, 6, 7 und 8 beinhalten, das Berufsbild, einen Ausbildungsrahmenplan, Prüfungsanforderungen und die zu beteiligenden Akteure (Sozialpartner, Konsens-prinzip) benennen.
  • Wir setzen uns für die Einführung eines echten Validierungssystems für die Anerkennung informellen Lernens ein. Damit wollen wir berufsrelevante Erfahrungen besser dokumentieren, anerkennen und somit für den beruflichen Werdegang der ArbeitnehmerInnen besser nutzbar machen. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Grundlage für geregelte Verfahren zur Kompetenzerfassung und -feststellung.
  • Das Berufsbildungsgesetz sollte zukünftig Weiterbildung als gleichrangigen Bereich neben der beruflichen Erstausbildung benennen. Berufsbildung umfasst Erstausbildung und Weiterbildung. Anpassungsqualifizierung, höhere Berufsbildung, Berufsvorbereitung und Umschulung sind darüber hinaus zu erwähnende Bereiche.
  • Neben der Beschreibung der beruflichen Handlungsfähigkeit für die Berufsausbildung müssen auch Anforderungen für den Bereich der Weiterbildung beschrieben bzw. definiert werden. Der Kontext ist die sich durch Digitalisierung wan-delnde Arbeitswelt und die dafür erforderlichen Kompetenzen. Im BBiG könnten analog der §§ 4 und 5 auch Paragraphen zur Kompetenzanforderungen für Weiterbildung aufgenommen werden.

 

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