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Öffentliche Anhörung zur BBiG-Novellierung

Eine Regulierung der Praxisphasen ist notwendig

17.10.2019 Ι Dr. Sirikit Krone vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen war als Sachverständige für duale Studiengänge geladen. Ihre wissenschaftliche Einschätzung ist eindeutig und hier nachzulesen und nachzusehen.

Ab Minute 35:45 kann das Eingangsstatement im aufgezeichneten Live-Stream angesehen werden. Ab 01:26:30 und 02:35:40 führt Dr. Krone den Ausschussmitgliedern deutlich vor Augen, welche Absurdität darin besteht zwei unterschiedliche Rechtsrahmen für die faktisch gleiche Tätigkeit im Betrieb heranzuziehen. Gemeint ist damit, dass dual Studierende in ausbildungsintegrierenden Formaten, bis zum Abschluss ihrer Facharbeiterprüfung, unter die Schutzbestimmungen des BBiGs fallen. Danach jedoch - dies gilt auch umfänglich für alle Studierenden in praxisintegrierenden Formaten - keine einheitlichen Vorgaben bzw. Schutzbestimmungen gelten. Sie analysiert weitergehend, dass wenn beide Praxisformate dem gleichen Ausbildungszweck dienen, damit auch der Bund für die privatwirtschaftlichen Verträge zwischen Studierendem und Betrieb eine Gesetzgebungskompetenz haben muss und dass den Sozialpartnern eine gleichberechtigte Gestaltungs- und insbesondere Kontrollfunktion gegeben werden sollte.

 

 

Betrachten wir nun noch einmal sorgfältig, welches Ziel die IG Metall verfolgt: die Schutzbestimmungen des BBiGs auf die Gruppe der dual Studierenden im Betrieb zu erweitern, um damit gleichwertige Lern- und Arbeitsbedingungen (z.B. Vergütung, Urlaub, Übernahme, Qualifizierung des Ausbildungspersonal) für dual Studierende und dual auszubildende im Lernort Betrieb zu ermöglichen. Nun setzen wir dieses Ziel in Kontext zu den Gegenargumenten insb. von BDA und FDP (s.u.), dann erkennen wir, dass deren Sorge nur vordergründig der Qualität und der Vielfältigkeit gilt. Es bleibt zu vermuten, dass die Arbeitgeber die Freiheit der Vertragsgestaltung und ihre Einflussnahme auf diese Angebote nicht gefährden sehen wollen.

 

Empfehlenswert im Livestream sind auch folgende Passagen, die die politischen Fronten plakativ verdeutlichen:

  • 01:17:40 & 02:07:00 - Grundhaltung der BDA in einem Satz: ,es bedarf keinerlei Regulierung'.
  • 01:41:10 - Grundhaltung der FDP die in ihrer Frage mitschwingt: ,Regelungswut verhindern'
  • 01:41:50 - Grundhaltung der LINKE die in ihrer Frage mitschwingt: ,Ein modernes BBiG lässt eine Erweiterung auf die Praxisphasen erwarten'.
  • 02:25:45 - Grundhaltung der SPD: ,Dualität besteht ja auch darin, dass beide Sozialpartner mitwirken'.

 

Abschließen möchten wir mit einem Zitat von Manuela Conte (DGB-Bundesjugendsekretärin | nachzuhören ab 01:53:15):

 

"Die dual studierenden sind heute in einer ähnlichen Lage wie die Auszubildenden in den 60er Jahren [noch vor Einführung des BBiGs, als die Arbeitgeberseite noch allein die Spielregeln definiert hat]!"

 

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