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foraus.de | Planung und Gestaltung der Ausbildung

Zusatzqualifikationen in der Ausbildung anbieten

03.04.2020 Ι Zusatzqualifikationen sind Maßnahmen, um während der Ausbildung zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erlangen und ein gutes Mittel, um die Attraktivität und Qualität der Ausbildung zu steigern.

Das Forum für Ausbilder*innen (foraus.de) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat die wesentlichsten Informationen zu den Zusatzqualifikaitonen zusammengefasst - hier ein kurzer Auszug:

 

"Die Inhalte der Zusatzqualifikationen beziehen sich auf einzelne Berufe, Berufsgruppen oder sie sind berufsübergreifend für viele Berufe geeignet. Dabei kann zwischen drei Formen unterschieden werden:

 

  1. Zusatzqualifikationen können die beruflichen Qualifikationen horizontal erweitern oder vertiefen, indem berufsübergreifende Qualifikationen, wie z. B. Controlling für kaufmännische Auszubildende oder berufsspezifische Qualifikationen erworben werden. Dabei können es auch Qualifikationen aus anderen bzw. benachbarten Bereichen sein, die angestrebt werden, wie z. B. technische Kompetenzen für kaufmännische Auszubildende.
     
  2. Zudem werden Zusatzqualifikationen auch als berufsunabhängige Qualifikationen angeboten, wie z.B. der Europäische bzw. Internationale Computerführerschein (ECDL/ICDL), Projektmanagement oder fremdsprachliche Kompetenzen.
     
  3. Zusatzqualifikationen können auch berufliche Kompetenzen vertikal erweitern und vertiefen, die häufig auf Aufstiegspositionen vorbereiten und daher umfassend sind, weil mit der Ausbildung eine abschlussbezogene Fortbildung absolviert wird, wie z. B. bei der Kombination der Ausbildung Kaufmann/-frau im Einzelhandel mit der Fortbildung Handelsassistent/-in - Einzelhandel.

 

Seit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im Jahr 2005 gibt es die Möglichkeit, Zusatzqualifikationen in Ausbildungsordnungen zu integrieren - sogenannte kodifizierte Zusatzqualifikationen. [... Diese] sind dabei über den Mindeststandard hinausgehende, mögliche zu vermittelnde Qualifikationen im Rahmen der Berufsausbildung. Die Zusatzqualifikationen müssen im Ausbildungsvertrag zwischen beiden Vertragspartnern vereinbart sein sowie im betrieblichen Ausbildungsplan aufgenommen werden, um ihre Vermittlung nachweisen zu können. Zudem müssen sie durch die zuständige Stelle gesondert geprüft und bescheinigt werden."

(Quelle: foraus.de

 

Auch zur Bewältigung der Transformation in den Betrieben sind Zusatzqualifkationen ein empfehlenswertes Instrument. Unten aufgeführt ist die Handlungshilfen der IG Metall für die betriebliche Interessensvertretung:

 

  1. Zusatzqualifikationen für die zentralen aktuellen Qualifizierungsschwerpunkte

Die Zusatzqualifikationen bilden die zentralen aktuellen Qualifizierungsschwerpunkte für Industrie 4.0 in den Bereichen Metall, Elektro und Mechatronik ab.

 

Mit der Aufnahme von Zusatzqualifikationen gibt die IG Metall eine Antwort auf die sich für die Beschäftigten betriebsspezifisch und durchaus auch unterschiedlich verändernden Berufsanforderungen.

So können Betriebsräte und Ausbilder die Zusatzqualifikationen bedarfsgerecht für die Qualifizierung der Fachkräfte im Rahmen der Berufsausbildung, aber auch in der beruflichen Weiterbildung, nutzen.

 

Zu den Zusatzqualifikationen haben wir die folgenden Infos zusammengestellt:

 

 

 

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