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IG Metall kritisiert fehlenden Reformwillen im Handelsblatt

Es fehlen klare Qualitätskriterien für die Studienphase im Betrieb

23.10.2019 Ι "Für uns ist klar: Nach der Reform ist vor der Reform", sagt das geschäftsführende IG-Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban dem Handelsblatt. Die IG Metall vermisst weiterhin einen einheitlichen Rechtsrahmen mit klaren Qualitätskriterien für die Studienphase im Betrieb.

Wo es im Bereich der dualen Ausbildung klare Gesetze und Tarifverträge gibt, handeln die Betriebe den Vertragsrahmen mit den Studierende weitgehend frei aus. Eine Situation die nichts mit "positiver Vielfalt der Studienangebote" zu tun hat, wie es Arbeitgeber und Liberale gerne darstellen, sondern mit der Ausnutzung von ungleichen Machtverhältnissen. Und was sagt das unionsgeführte Bildungsministerium dazu? Dies lehnt eine Regulierung im BBiG ab und beruft sich dabei u.a. auf ein eilig eingeholtes Rechtsgutachten. Wohlgemerkt eines von zweien Gutachten, wobei das zweite eine Regelung im BBiG explizit für umsetzbar erachtet.

 

Die IG Metall selbst wollte es genauer wissen und hatte Dr. Sirikit Krone vom Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen damit beauftragt, die unterschiedlichen Angebote dualer Studiengänge in Baden-Württemberg unter die Lupe zu nehmen - ausgeklammert waren die Angebote der DHBW. Sie stieß dabei nach Aussage des Handelsblattes auf eine nahezu "unüberschaubare Vielzahl von Varianten und ein erhebliches Gefälle bei den Qualitätsstandards." Ihr zu folge nehmen die Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschulen auch nur wenig Einfluss auf die Praxisphasen. Eine der wesentlichen Erkenntnisse der Studie: Die meisten Hochschulen sehen sich nicht in der Verantwortung, aktiv an der Gestaltung der Ausbildungs- und Praxisphasen mitzuarbeiten.

 

  • Viele Hochschulen haben mehrere Angebote (1 - 15 duale Studiengänge) und ein weiterer Ausbau wird gerade umgesetzt oder ist geplant.
     
  • Alle Studiengänge (bis auf einen) sind akkreditiert.
     
  • Die Studien- und Prüfungsordnungen nehmen unterschiedlich vor allem aber in geringem Umfang Einfluss auf Praxisphasen. Verpflichtend sind i. d. R. die Zeitplanung sowie der Anteil der Praxisphasen vorgeschrieben.
     
  • Die Mehrzahl der Hochschulen sieht sich nicht in der Verantwortung, aktiv an der Gestaltung der Ausbildungs- und Praxisphasen mitzuarbeiten. An einigen Hochschulen ist jedoch der Abschluss eines Zusatzvertrags zwischen Studierenden und Betrieb verpflichtend oder es werden Musterverträge in einer empfehlenden Form vorgegeben.
     
  • In der Mehrzahl der untersuchten Studiengänge existieren Gremien- und Kooperationsstrukturen, um Fragen zu Curricula und Workload zu erörtern und Absprachen treffen zu können. Diese Strukturen weisen jedoch wenig Verbindlichkeit auf und es gibt keine allgemein gültigen Standards.

    Ca. ein Fünftel der Studiengangsverantwortlichen lehnen eine organisierte Zusammenarbeit ab bzw. sehen die Notwendigkeit nicht. Präferiert werden lockere Absprachen, die die Unabhängigkeit der jeweiligen Partner garantieren.
     
  • In ausbildungsintegrierenden Formaten wird der Berufsabschluss i. d. R. nach 2 - 2,5 Jahren erreicht. Der Bachelorabschluss nach 4 bis 5 Jahren. Gelten während der "Ausbildungszeit" gesetzliche und tarifliche Vorgaben, so werden die Bedingungen während der "Studienzeit" frei zwischen Unternehmen und Studierender/m verhandelt.

    Für die praxisintegrierenden Studienangebote gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BBiG sowie der HWO nicht. Im Hinblick auf weitere Bedingungen der Praxiseinsätze gibt es keinerlei Vorgaben aus den Hochschulen in Form von Mustern für Zusatzverträge oder weiteren Vereinbarungen.

 

 

Wer also soll den regulatorischen Flickenteppich bei den Praxisphasen im Sinne der dual studierenden beenden? Die Länder, die diesen Bereich seit seiner Entstehung nicht angegangen sind? Die Hochschulen selbst, die jedoch kein Problembewusstsein haben, wie uns die Studie darlegt? Oder die Regierung, die über die Erweiterung des BBiGs über Nacht bundeseinheitliche Mindeststandards schaffen könnte? Klar ist, "wir brauchen endlich transparente und einheitliche Spielregeln, damit dual Studierende in der Praxis nicht gegenüber Auszubildenden benachteiligt werden", sagt Urban dem Handelsblatt.

 

(Quelle: IGM BW)

 

Nach Informationen der Zeitung hatte die SPD sich deutlich für eine Regelung im Sinne der Gewerkschaften eingesetzt, scheiterte jedoch am Widerstand der Union. "Nun ist lediglich ein gemeinsamer Entschließungsantrag geplant: Danach soll das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) bis Frühjahr 2022 einen Bericht zur wirtschaftlichen, sozialen und vertragsrechtlichen Lage der dual Studierenden vorlegen", erklärt die SPD-Berichterstatterin für das Thema, Yasmin Fahimi.

(Quelle: Handelsblatt)

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