Ein deutliches Plus für dual Studierende
Gemeinsam gekämpft und gewonnen
Thomas Steinhäuser, Bevollmächtigter der IG Metall Suhl-Sonneberg, ist erkennbar stolz auf das Verhandlungsergebnis und die Durchsetzungsstärker der Kolleginnen und Kollegen vor Ort.
Steinhäuser: "Wir haben einen Haustarifvertrag bei Merkel in Suhl abgeschlossen, der auch für dual Studierende gilt. Dabei gelten alle Ansprüche aus dem Mantel-Tarifvertrag, inklusive Arbeitszeit, Zuschläge, bezahlte Freistellungen, Urlaub, Freistellung für Schule und so weiter, bis hin zur Sonderzahlung (Weihnachtsgeld). Das allein ist schon ein tolles Ergebnis für unsere dual Studierenden.
Die Kolleginnen und Kollegen bei Merkel haben aber noch eine Schippe draufgelegt und erstmalig in einem Tarifvertrag eine unterschiedliche Vergütung vereinbart für dual Studierende ohne und mit Berufsabschluss.
Befinden sich die dual Studierenden noch in der dualen Ausbildungsphase wird bis zum Berufsabschluss, d.h. bis zur erfolgreich bestandenen Kammerprüfung, die "normale" Ausbildungsvergütung gezahlt.
Für alle diejenigen, die das Abschlusszeugnis eines Ausbildungsberufes schon in der Tasche haben, wird das 1,4-fache der Ausbildungsvergütung während des dualen Studiums fällig.
Der Arbeitgeber hat sich bis zuletzt gegen diese Unterscheidung gewehrt, musste sie nun aber doch hinnehmen."
Damit habt ihr nicht nur ein tolles Tarifergebnis erzielt, sondern auch das ausbildungsintegrierte Studienmodell und damit die betrieblichen Ausbildungsstrukturen gestärkt. War das von vornherein beabsichtigt?
Steinhäuser: "Wir wissen sehr genau, welchen Wert die betriebliche Ausbildung für uns, für die Betriebe und für die Familien in der Region hat. Ich selbst bin Vorsitzender des Landesausschusses für Berufsbildung in Thüringen und es ist mir eine Herzensangelegenheit, dass wir die Stärken der dualen und der akademischen Berufsbildung systematisch nutzen und nicht gegeneinander ausspielen. In Thüringen müssen vier von fünf freien Stellen heute und in den kommenden zehn Jahren mit gewerblichen Spezialisten besetzt werden. Deswegen brauchen wir mehr Ideen dafür, wie wir junge Menschen in eine betriebliche Ausbildung gewinnen."
Findet Euer Tarifabschluss auch Anwendung auf praxisintegrierte Studienmodelle oder wenn sich eine Facharbeiterin über ein Studium weiterqualifiziert?
Steinhäuser: "Nein. Aktuell gilt die Regelung für dual Studierende im Rahmen der betrieblichen dualen Erstausbildung. Weiterführende Studiengänge sind hier nicht erfasst. Für einen solchen Fall bleibt s zunächst bei individuellen Vereinbarungen."
Was würdest Du dir für die Zukunft wünschen?
Steinhäuser: "Vielleicht kann das Ergebnis, dass unsere Kolleginnen und Kollegen bei Merkel erzielt haben ja auch anderswo gelingen. Auszubildende und Studierende sind die Zukunft in unseren Betrieben und in unserer IG Metall. Und jeder gute Abschluss, jede gute Betriebsvereinbarung verbessert ihre Arbeitsbedingungen und ist Werbung für uns."
Hochschulpolitik
für die politische Arbeit:
- VDMA-Studie bestärkt IGM-Forderungen
- Reform des Berufsbildungsgesetzes
- Studie von IGM und IQA
- Stellungnahme von Dr. Krone
- no cash back!
- Wissenschaft fordert Standards
- Tarifbindung für dual Studierende
- SPD unterstützt IGM Forderung
- Defizite im dualen Studium
- BBiG auf Praxisphasen des dualen Studiums ausweiten!
- Untersuchung zeigt Verbesserungsbedarf
- DHBW Befragung: Qualität Praxisphasen
- Anforderungen der Berufspraxis an ein duales Studium
- Positionspapier "Duales Studium"